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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauvoranfrage: Errichtung von neun Tiny-Häusern

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 14. Januar 2021

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 14. Januar 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Errichtung von neun Tiny-Häusern wird unter der Auflage zugestimmt, dass diese nur als Dauerwohnraum genutzt werden dürfen und dies Bestandteil der Baugenehmigung wird. Die ausreichende Größe von Abstellräumen ist nachzuweisen. Hinweis an den Landkreis: Die Grundversorgung mit Löschwasser durch die Gemeinde ist nicht ausreichend gegeben. (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 NBrandSchG). Hier ist zwingend die Errichtung eines Löschwasserbrunnens auf dem Gelände erforderlich. RV Redelfs erläutert den Sachstand und sagt, dass zusätzlich die Abstellfläche geklärt werden müsse. RM Warenski ergänzt, dass man gerne einen Feuerwehrplan von dem ganzen Gelände der Hermann-Lietz Schule hätte. Insbesondere, wenn 9 weitere Gebäude hinzukämen. Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Hinweis erweitert: Die ausreichende Größe von Abstellräumen ist nachzuweisen. Der Beschlussvorschlag wird mehrheitlich genehmigt.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Die Hermann-Lietz-Schule will auf ihrem Gelände neun Tiny-Häuser errichten — als Dauerwohnraum für langjährige Mitarbeiter:innen und ältere Internatsschüler:innen. Das Grundstück liegt im Außenbereich und im Geltungsbereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung, weshalb die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilen muss. Der Beschlussvorschlag stimmt der Errichtung zu, verlangt aber vertraglich gesicherte Dauerwohnnutzung und den Bau eines Löschwasserbrunnens auf dem Gelände.

Einordnung

Bauvoranfrage der Hermann-Lietz-Schule zur Errichtung von neun Tiny-Häusern auf dem Schulgelände in Spiekeroog; die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage erstellt, die Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat durchläuft.

Hintergrund

Das Schulgelände liegt im baurechtlichen Außenbereich — also außerhalb geltender Bebauungspläne. Vorhaben dort werden nach § 35 BauGB beurteilt und sind nur im Einzelfall zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Zusätzlich gilt die gemeindliche Erhaltungssatzung, die für jede Neuerrichtung das Einvernehmen der Gemeinde erfordert. Die Baugenehmigung selbst erteilt der Landkreis Wittmund.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Tiny-Häuser sollen ausschließlich als Dauerwohnraum genutzt werden — nicht als Ferienunterkünfte. Das schafft neuen, zweckgebundenen Wohnraum für Schulpersonal und ältere Internatsschüler:innen auf der Insel. Für die übrige Inselbevölkerung ist die Vorlage mittelbar relevant: Sie zeigt, wie die Gemeinde mit Wohnraumfragen im Außenbereich umgeht und welche Auflagen sie stellt.

Die wichtigsten Punkte

  • Auf dem Gelände der Hermann-Lietz-Schule sollen neun Tiny-Häuser entstehen
  • Die Häuser sind ausschließlich als Dauerwohnraum für Schulpersonal oder ältere Internatsschüler:innen vorgesehen
  • Bei Aufgabe des Wohnsitzes muss das jeweilige Tiny-Haus entweder von einem anderen Berechtigten genutzt oder rückgebaut werden
  • Die vorhandene Löschwasserversorgung reicht nicht aus; ein Löschwasserbrunnen auf dem Gelände ist Pflicht
  • Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung unter der Auflage, die Dauerwohnnutzung in die Baugenehmigung aufzunehmen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/075/2020
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog29. Dezember 2020, 10:00 UhrVorberatungmehrheitlich
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog14. Januar 2021, 20:02 UhrEntscheidungmehrheitlich

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