Entscheidung über Umgang mit Kindergartengebühren während der „Corona Krise“
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. September 2020
Beschlossen — einstimmig
am 03. September 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt, dass die Gemeindeverwaltung auf die Einziehung von Gebühren im Bereich Kindergarten im Zusammenhang mit der Schließung und Notbetreuung durch die Corona-Pandemie verzichten darf, wenn der Landkreis Wittmund oder eine andere Stelle mindestens 2/3 des Ausfalles trägt. RV Redelfs erläutert den Punkt. Der Landkreis wird 2/3 der entgangenen Kindergartengebühren während der Pandemie bedingten Schließung und des eingeschränkten Betriebes übernehmen und die Gemeinde muss ca. 3.000€ tragen. RM Breuer merkt an, dass im Ausschuss für Kinder, Jugend, Familie und Senioren beschlossen wurde, die Eltern diesbezüglich zu unterstützen. Kämmerer Koffinke erläutert, dass die Kindergarten-Gebühren grundsätzlich gezahlt werden müssten, egal ob man den Betrieb nutzt oder nicht. Die Verwaltung benötige daher einen Ratsbeschluss, damit die Gemeinde ein Drittel der Ausfälle der Gebühren übernehmen könne. Der Landkreis hat zugesagt, 2/3 der Ausfälle zu übernehmen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Gemeinderat soll entscheiden, ob Eltern die Kindergartengebühren für die Corona-Schließungszeit erlassen werden. Der Kindergarten 'Lütt Insulaners' war ab dem 16. März 2020 per Landesverordnung geschlossen; die Gebühren wurden seitdem vorläufig ausgesetzt. Der Landkreis Wittmund hat zugesagt, zwei Drittel der ausgefallenen Gebühren zu übernehmen. Der Beschlussvorschlag ermächtigt die Verwaltung zum Gebührenverzicht, sofern der Landkreis oder eine andere Stelle mindestens zwei Drittel des Ausfalls trägt.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur abschließenden Entscheidung durch den Rat, erarbeitet von der Gemeindeverwaltung. Die Vorlage durchläuft zunächst den Fachausschuss und den Verwaltungsausschuss, bevor der Rat am 3. September 2020 beschließt.
Hintergrund
Der Kindergarten 'Lütt Insulaners' schloss am 16. März 2020 auf Basis einer Landesverordnung. Die Verwaltung setzte die Gebühren zunächst vorläufig aus — zuerst für April, dann bis Ende Juli beziehungsweise bis zur Regelbetreuung. Weder die Kita-Satzung noch das Landes-Kita-Gesetz sehen einen automatischen Gebührenerlass bei behördlicher Schließung vor. Die Kitagebühr gilt rechtlich eher wie eine Abgabe, sodass die Verwaltung ohne Ratsbeschluss nicht dauerhaft auf die Einziehung verzichten darf.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Betroffen sind alle Eltern, die Kinder im Kindergarten 'Lütt Insulaners' angemeldet haben und für die Schließungszeit Gebühren ausgesetzt bekommen haben. Stimmt der Rat zu, werden diese Gebühren dauerhaft erlassen und müssen nicht nachgezahlt werden. Den verbleibenden Ausfall übernimmt zu zwei Dritteln der Landkreis Wittmund; ein Drittel verbleibt bei der Gemeinde.
Die wichtigsten Punkte
- Der Kindergarten war vom 16. März bis vorläufig Ende Juli 2020 wegen Corona geschlossen
- Die Gebühren wurden vorläufig ausgesetzt, aber noch nicht formal erlassen
- Der Landkreis Wittmund übernimmt zwei Drittel der ausgefallenen Gebühreneinnahmen
- Ein Ratsbeschluss ist zwingend erforderlich, damit die Verwaltung rechtlich auf die Gebühren verzichten darf
- Der Beschlussvorschlag ermächtigt die Verwaltung zum Erlass, sofern mindestens zwei Drittel des Ausfalls durch den Landkreis oder Dritte gedeckt sind
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/036/2020
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8201 kB
Beratungsfolge
- Ausschuss für Kindergarten, Jugend, Familie und Senioren der Gemeinde Spiekeroog23. Juni 2020, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
Verwandte Vorlagen
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