Entscheidung über die Rückerstattung von Kindergartengebühren während des „Lockdowns“ im 1. Quartal 2021
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 15. April 2021
Beschlossen — einstimmig
am 15. April 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt, dass die Gemeindeverwaltung den betroffenen Eltern die gezahlten Gebühren zurückerstattet, die von der Notbetreuung und dem „eingeschränkten Regelbetrieb“ betroffen waren und deren Kinder nicht oder nicht in vollem Umfang betreut werden konnten. SB Radau erläutert den Sachstand. Da aufgrund des Lockdowns im Kindergarten gebührenpflichtige Kinder zeitweise nicht betreut werden konnten und die Satzung des Kindergartens diesen Fall nicht vorsieht, ist die Entscheidung des Rates notwendig, um über eine Rückerstattung von Gebühren zu entscheiden. RM Breuer erklärt seine Befangenheit und stimmt nicht mit. Der Beschlussvorschlag wird ohne die Stimme von RM Breuer einstimmig genehmigt.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertVier Familien im Kindergarten „Lütt Insulaners
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht zur Beratung im Verwaltungsausschuss am 6. April 2021 und zur Entscheidung im Rat am 15. April 2021.
Hintergrund
Ab dem 15. Dezember 2020 galt eine Corona-Verordnung, die den Kindergarten in den Lockdown schickte. Bis zum 11. Januar 2021 blieb das ohne Wirkung, weil der Kindergarten ohnehin geschlossen war. Vom 12. Januar bis 7. März 2021 lief nur Notbetreuung; ab 8. März galt eingeschränkter Regelbetrieb, bei dem Gruppen nicht gemischt werden durften. Deshalb konnten unter Dreijährige nicht ganztags betreut werden. Bereits im September 2020 hatte der Rat eine gleichartige Erstattung für den ersten Lockdown beschlossen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Vier Familien haben Gebühren gezahlt, obwohl ihre Kinder gar nicht oder nur eingeschränkt betreut werden konnten. Die Gesamtsumme beläuft sich auf rund 1.000 Euro. Beschließt der Rat die Vorlage, erhalten diese Familien ihr Geld zurück.
Die wichtigsten Punkte
- Vier Familien sind von zu Unrecht gezahlten Kindergartengebühren betroffen
- Die Rückerstattungssumme beträgt insgesamt rund 1.000 Euro
- Betroffen sind Zeiträume zwischen dem 12. Januar 2021 und dem Ende der Einschränkungen
- Der Rat hat eine vergleichbare Erstattung für den ersten Lockdown bereits im September 2020 beschlossen
- Die Verwaltung soll nach Ratsbeschluss die Beträge direkt an die betroffenen Familien auszahlen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/113/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8204 kB
Beratungsfolge
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