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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses durch Erweiterung der bestehenden Dauerwohnung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. Oktober 2017

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 05. Oktober 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. Der Bauherr erwägt eine Erweiterung der bestehenden Dauerwohnung, was vom Bauausschuss ausdrücklich begrüßt wird. Der Bauausschuss gibt zudem den Hinweis, dass die Dauerwohnung in der Baugenehmigung festgeschrieben werden soll.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein privater Eigentümer will seine bestehende Dauerwohnung auf einem Grundstück im Bebauungsplangebiet „Dorf–Teil A

Einordnung

Bauantrag eines privaten Eigentümers zur Erweiterung einer Dauerwohnung in einem Bestandsgebäude; die Verwaltung legt die Vorlage dem Bauausschuss, dem Verwaltungsausschuss und dem Rat zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor.

Hintergrund

Das Grundstück (1.096 m²) liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Dorf–Teil A

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft unmittelbar den privaten Eigentümer und die Mieter:innen der Dauerwohnung. Für die übrigen Insulaner:innen hat die Entscheidung keine direkte Auswirkung; mittelbar stärkt die Maßnahme das Angebot an familiengerechtem Dauerwohnraum auf der Insel.

Die wichtigsten Punkte

  • Die bestehende Dauerwohnung soll von 113 m² auf insgesamt 174 m² Wohnfläche erweitert werden
  • Das Haus enthält neben der Dauerwohnung weiterhin eine Ferienwohnung
  • Trauf- und Firsthöhe bleiben unverändert, der Anbau bleibt eingeschossig
  • Die Vorlage prüft die Einhaltung von Bebauungsplan, Baugestaltungssatzung II und Erhaltungssatzung — alle Vorgaben werden laut Verwaltung erfüllt
  • Der Beschlussvorschlag lautet: Die Gemeinde erteilt ihr Einvernehmen nach BauGB

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/085/2017
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog25. September 2017, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog5. Oktober 2017, 20:05 UhrEntscheidungeinstimmig

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