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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Umbau des Dachgeschosses eines denkmalgeschützten Hauses von einer Ferienwohnung in zwei Dauerwohnungen

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. September 2020

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 03. September 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2 BauGB wird erteilt. RV Redelfs erläutert, es handele sich um die Apotheke, in der zusätzlich zur Ferienwohnung auch zwei Dauerwohnungen errichtet werden sollen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Im Dachgeschoss eines denkmalgeschützten Hauses in der Ortsmitte soll eine Ferienwohnung in zwei Dauerwohnungen umgewandelt werden. Das Erdgeschoss bleibt unverändert als Dauerwohnung. Baulich werden nur zwei Dachflächenfenster in historischer Optik eingesetzt. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen nach BauGB erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag, der Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat durchläuft. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des B-Plans Dorf-Teil A und fällt unter die gemeindliche Erhaltungssatzung zur Sicherung der Bevölkerungsstruktur.

Hintergrund

Das Grundstück (635 m²) liegt im Sondergebiet Tourismus Ortsmitte (B-Plan Dorf-Teil A). Die Gemeinde Spiekeroog hat eine Erhaltungssatzung erlassen, die die vorhandene Bevölkerungsstruktur sichern soll — Dauerwohnungen genießen darin besonderen Schutz gegenüber touristischer Nutzung. Da das Gebäude unter Denkmalschutz steht, wurde das Vorhaben vorab mit der Denkmalschutzbehörde des Landkreises Wittmund abgestimmt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Umwandlung schafft netto zwei neue Dauerwohnungen auf der Insel, wo Wohnraum für Einheimische knapp ist. Wer dauerhaft auf Spiekeroog wohnt oder wohnen möchte, profitiert indirekt davon, dass Ferienwohnungen in dauerhaft bewohnbaren Wohnraum zurückgeführt werden. Für die unmittelbaren Nachbarn sind keine relevanten Auswirkungen ersichtlich, da der Umbau baulich minimal ist.

Die wichtigsten Punkte

  • Eine Ferienwohnung im Obergeschoss wird in zwei Dauerwohnungen aufgeteilt
  • Das Erdgeschoss bleibt unverändert als Dauerwohnung bestehen
  • Einzige bauliche Änderung sind zwei Dachflächenfenster in historischer Gusseisen-Optik
  • Das Haus steht unter Denkmalschutz; der Landkreis Wittmund wurde vorab eingebunden
  • Der Beschlussvorschlag sieht die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach BauGB vor

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/047/2020
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog17. August 2020, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog3. September 2020, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

Verwandte Vorlagen

Nutzungsänderung von einer Dauerwohnung in eine Ferienwohnung
01/196/2021Sitzungsvorlage

Die Gemeinde soll einem Bauantrag erneut das Einvernehmen verweigern, mit dem eine Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umgewandelt werden soll. Der Bauherr hatte den Antrag bereits 2020 gestellt; damals verweigerte der Gemeinderat das Einvernehmen, der Landkreis lehnte die Baugenehmigung ab, und der Bauherr klagte dagegen. Seit November 2021 gilt eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen von Dauerwohnraum verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, auch die jetzt mögliche Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu genehmigen.

Umbau des Dachgeschosses eines denkmalgeschützten Hauses von einer Ferienwohnung in zwei Dauerwohnungen — Spiekeroog-Radar