Umbau des Dachgeschosses eines denkmalgeschützten Hauses von einer Ferienwohnung in zwei Dauerwohnungen
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. September 2020
Beschlossen — einstimmig
am 03. September 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2 BauGB wird erteilt. RV Redelfs erläutert, es handele sich um die Apotheke, in der zusätzlich zur Ferienwohnung auch zwei Dauerwohnungen errichtet werden sollen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertIm Dachgeschoss eines denkmalgeschützten Hauses in der Ortsmitte soll eine Ferienwohnung in zwei Dauerwohnungen umgewandelt werden. Das Erdgeschoss bleibt unverändert als Dauerwohnung. Baulich werden nur zwei Dachflächenfenster in historischer Optik eingesetzt. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen nach BauGB erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag, der Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat durchläuft. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des B-Plans Dorf-Teil A und fällt unter die gemeindliche Erhaltungssatzung zur Sicherung der Bevölkerungsstruktur.
Hintergrund
Das Grundstück (635 m²) liegt im Sondergebiet Tourismus Ortsmitte (B-Plan Dorf-Teil A). Die Gemeinde Spiekeroog hat eine Erhaltungssatzung erlassen, die die vorhandene Bevölkerungsstruktur sichern soll — Dauerwohnungen genießen darin besonderen Schutz gegenüber touristischer Nutzung. Da das Gebäude unter Denkmalschutz steht, wurde das Vorhaben vorab mit der Denkmalschutzbehörde des Landkreises Wittmund abgestimmt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Umwandlung schafft netto zwei neue Dauerwohnungen auf der Insel, wo Wohnraum für Einheimische knapp ist. Wer dauerhaft auf Spiekeroog wohnt oder wohnen möchte, profitiert indirekt davon, dass Ferienwohnungen in dauerhaft bewohnbaren Wohnraum zurückgeführt werden. Für die unmittelbaren Nachbarn sind keine relevanten Auswirkungen ersichtlich, da der Umbau baulich minimal ist.
Die wichtigsten Punkte
- Eine Ferienwohnung im Obergeschoss wird in zwei Dauerwohnungen aufgeteilt
- Das Erdgeschoss bleibt unverändert als Dauerwohnung bestehen
- Einzige bauliche Änderung sind zwei Dachflächenfenster in historischer Gusseisen-Optik
- Das Haus steht unter Denkmalschutz; der Landkreis Wittmund wurde vorab eingebunden
- Der Beschlussvorschlag sieht die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach BauGB vor
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/047/2020
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8119 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde soll einem Bauantrag erneut das Einvernehmen verweigern, mit dem eine Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umgewandelt werden soll. Der Bauherr hatte den Antrag bereits 2020 gestellt; damals verweigerte der Gemeinderat das Einvernehmen, der Landkreis lehnte die Baugenehmigung ab, und der Bauherr klagte dagegen. Seit November 2021 gilt eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen von Dauerwohnraum verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, auch die jetzt mögliche Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu genehmigen.
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