Erweiterung des Hauses Wester-Tuun - Anbau eines Balkons
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. Januar 2022
Beschlossen — einstimmig
am 27. Januar 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird nicht erteilt. RV Redelfs stellt den Sachverhalt vor. Dem Beschlussvorschlag wird einstimmig gefolgt und das Einvernehmen wird nicht erteilt.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertAm Haus Wester-Tuun soll ein Balkon an Wohnung 4 angebaut werden. Der geplante Balkon liegt außerhalb der festgesetzten Baugrenze des B-Plans 8C (Ortsmitte West). Weil seit November 2021 eine Veränderungssperre für das Gebiet gilt und die Festsetzungen des neuen Bebauungsplans 22 noch offen sind, kann die Gemeinde nicht beurteilen, ob der Bau mit künftigen Planzielen vereinbar ist. Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre zu verweigern.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag (Balkonanbau an Wohnung 4 des Hauses Wester-Tuun, Ortsmitte West). Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme von der geltenden Veränderungssperre versagen.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des B-Plans 8C (Sondergebiet Kur, Heil- und Erholungszwecke, Ortsmitte West). Der geplante Balkon überschreitet die festgesetzte Baugrenze. Am 14. Oktober 2021 beschloss der Rat den Aufstellungsbeschluss für den neuen Bebauungsplan 22; seit 1. November 2021 gilt dafür eine Veränderungssperre nach Baugesetzbuch. Weil die künftigen Festsetzungen des B-Plans 22 noch nicht feststehen, lässt sich nicht prüfen, ob der Balkonanbau diesen widersprechen würde.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Vorgang betrifft unmittelbar nur die Eigentümer:innen des Hauses Wester-Tuun, die auf eine Baugenehmigung warten. Für alle anderen Insulaner:innen und Gäste hat die Entscheidung keine direkte Auswirkung. Das Verfahren zeigt aber, wie die laufende Aufstellung des Bebauungsplans 22 Bauvorhaben in der Ortsmitte vorübergehend blockieren kann.
Die wichtigsten Punkte
- Ein privater Bauantrag beantragt den Anbau eines Balkons (3,22 m) an Wohnung 4 des Hauses Wester-Tuun
- Der Balkon liegt außerhalb der im B-Plan 8C festgesetzten Baugrenze
- Seit 1. November 2021 gilt für das Gebiet eine Veränderungssperre wegen des laufenden B-Plan-22-Verfahrens
- Die Verwaltung kann nicht beurteilen, ob der Anbau mit den noch offenen Festsetzungen des B-Plans 22 vereinbar ist
- Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre wird nicht erteilt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/188/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8119 kB
Beratungsfolge
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