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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Erweiterung und Umgestaltung eines Ferienhauses - Anbau einer inseltypischen Veranda sowie Umnutzung in zwei Ferienwohnungen

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 11. Oktober 2018

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 11. Oktober 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird nicht erteilt. RV Redelfs erläutert die Ergebnisse des Bau- und des Verwaltungsausschusses zu diesem Vorgang. Dabei wurde der Beschlussvorschlag dahingehend geändert, dass die Empfehlung lautet, das Einvernehmen nicht zu erteilen, da es sich u.a. nicht um eine inseltypische Veranda handelt. Das Gremium folgt diesem Vorschlag mehrheitlich.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein bestehendes Ferienhaus soll um eine inseltypische Veranda erweitert und in zwei Ferienwohnungen aufgeteilt werden. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf - Teil A im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen. Alle relevanten Vorgaben aus Bebauungsplan, Baugestaltungssatzung und Erhaltungssatzung werden eingehalten. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen.

Einordnung

Bauantrag privater Antragsteller für ein Grundstück im Bereich des Bebauungsplans Dorf - Teil A, eingebracht durch die Gemeindeverwaltung zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.

Hintergrund

Eine Bauvoranfrage zu demselben Vorhaben wurde bereits im November 2017 gestellt. Der Gemeinderat stimmte ihr am 07.12.2017 zu, der Landkreis Wittmund am 09.01.2018. Das Grundstück mit 338 m² liegt im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen des Bebauungsplans Dorf - Teil A und fällt zusätzlich in den Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung I sowie der Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft ein einzelnes Privatgrundstück und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Allgemeinheit. Es entsteht ein zusätzliches Ferienwohnungsangebot auf der Insel, was indirekt das touristische Angebot beeinflusst. Für Dauerwohnraum hat der Umbau keine Folgen, da die Flächen dem Ferienwohnen zugeordnet bleiben.

Die wichtigsten Punkte

  • Das bestehende Ferienhaus soll straßenseitig eine Veranda von 12,82 m² erhalten
  • Das Gebäude wird in zwei Ferienwohnungen aufgeteilt, Wohnung I mit 43,85 m² und Wohnung II mit 56,54 m²
  • Die Gesamtgrundfläche bleibt mit 105,11 m² zuzüglich Veranda unter der zulässigen Obergrenze von 150 m²
  • Alle Vorgaben aus Bebauungsplan, Gestaltungssatzung und Erhaltungssatzung sind laut Verwaltung erfüllt
  • Der Beschlussvorschlag sieht die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/072/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8216 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog27. September 2018, 22:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog11. Oktober 2018, 22:00 UhrEntscheidungmehrheitlich

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