Erweiterung und Umgestaltung eines Ferienhauses - Anbau einer inseltypischen Veranda sowie Umnutzung in zwei Ferienwohnungen
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 11. Oktober 2018
Beschlossen — mehrheitlich
am 11. Oktober 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird nicht erteilt. RV Redelfs erläutert die Ergebnisse des Bau- und des Verwaltungsausschusses zu diesem Vorgang. Dabei wurde der Beschlussvorschlag dahingehend geändert, dass die Empfehlung lautet, das Einvernehmen nicht zu erteilen, da es sich u.a. nicht um eine inseltypische Veranda handelt. Das Gremium folgt diesem Vorschlag mehrheitlich.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Ferienhaus auf Spiekeroog soll um eine inseltypische Veranda erweitert und in zwei Ferienwohnungen umgenutzt werden. Das Grundstück (338 m²) liegt im B-Plan-Gebiet „Dorf–Teil A
Einordnung
Bauantrag privater Antragsteller zur Erweiterung und Nutzungsänderung eines Ferienhauses im Bereich des B-Plans „Dorf–Teil A
Hintergrund
eingereicht am 31. August 2018. Die Vorlage wird in Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat beraten; der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen nach § 30 BauGB erteilen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Im November 2017 hatten die Antragsteller eine Bauvoranfrage gestellt, die Gemeinderat und Landkreis Wittmund Anfang 2018 positiv beschieden hatten. Das Grundstück liegt zusätzlich im Bereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung, die jede Nutzungsänderung genehmigungspflichtig macht.
Die wichtigsten Punkte
- Das Vorhaben betrifft ein einzelnes Ferienhaus und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Alltag der Insulaner:innen
- Es handelt sich um einen Bauantrag, der im Wesentlichen Gäste und den Grundstückseigentümer betrifft
- Der Veranda-Anbau ist öffentlich sichtbar, fügt sich aber laut Prüfung in das Ortsbild ein
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/072/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8216 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein privater Antragsteller möchte den hinteren Teil eines bestehenden Gebäudes erweitern und zu zwei separaten Ferienwohnungen umbauen. Geplant sind eine Veranda im Erdgeschoss sowie Dachgauben im Obergeschoss. Der vordere Gebäudeteil mit Restaurant und Dauerwohnung bleibt unverändert. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen.
Ein Ferienhaus auf Spiekeroog soll erweitert werden. Der Gemeinderat befasst sich mit dem Bauantrag unter dem Aktenzeichen 60.1-00556-23-1. Weitere Details zur Lage, zum Umfang des Vorhabens und zum Beschlussvorschlag liegen ohne PDF nicht vor.
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