Erweiterung und Umgestaltung eines Ferienhauses - Anbau einer inseltypischen Veranda sowie Umnutzung in zwei Ferienwohnungen
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 11. Oktober 2018
Beschlossen — mehrheitlich
am 11. Oktober 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird nicht erteilt. RV Redelfs erläutert die Ergebnisse des Bau- und des Verwaltungsausschusses zu diesem Vorgang. Dabei wurde der Beschlussvorschlag dahingehend geändert, dass die Empfehlung lautet, das Einvernehmen nicht zu erteilen, da es sich u.a. nicht um eine inseltypische Veranda handelt. Das Gremium folgt diesem Vorschlag mehrheitlich.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein bestehendes Ferienhaus soll um eine inseltypische Veranda erweitert und in zwei Ferienwohnungen aufgeteilt werden. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf - Teil A im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen. Alle relevanten Vorgaben aus Bebauungsplan, Baugestaltungssatzung und Erhaltungssatzung werden eingehalten. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen.
Einordnung
Bauantrag privater Antragsteller für ein Grundstück im Bereich des Bebauungsplans Dorf - Teil A, eingebracht durch die Gemeindeverwaltung zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.
Hintergrund
Eine Bauvoranfrage zu demselben Vorhaben wurde bereits im November 2017 gestellt. Der Gemeinderat stimmte ihr am 07.12.2017 zu, der Landkreis Wittmund am 09.01.2018. Das Grundstück mit 338 m² liegt im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen des Bebauungsplans Dorf - Teil A und fällt zusätzlich in den Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung I sowie der Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft ein einzelnes Privatgrundstück und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Allgemeinheit. Es entsteht ein zusätzliches Ferienwohnungsangebot auf der Insel, was indirekt das touristische Angebot beeinflusst. Für Dauerwohnraum hat der Umbau keine Folgen, da die Flächen dem Ferienwohnen zugeordnet bleiben.
Die wichtigsten Punkte
- Das bestehende Ferienhaus soll straßenseitig eine Veranda von 12,82 m² erhalten
- Das Gebäude wird in zwei Ferienwohnungen aufgeteilt, Wohnung I mit 43,85 m² und Wohnung II mit 56,54 m²
- Die Gesamtgrundfläche bleibt mit 105,11 m² zuzüglich Veranda unter der zulässigen Obergrenze von 150 m²
- Alle Vorgaben aus Bebauungsplan, Gestaltungssatzung und Erhaltungssatzung sind laut Verwaltung erfüllt
- Der Beschlussvorschlag sieht die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/072/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
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Anlagen (1)
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein privater Bauantrag sieht vor, ein bestehendes Restaurant in drei Ferienwohnungen, ein Büro und einen Rezeptionsbereich umzubauen. Eine der Ferienwohnungen soll zusätzlich eine kleine Veranda erhalten. Das Vorhaben ist nach Einschätzung der Verwaltung mit dem Bebauungsplan Dorf Teil A vereinbar. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, jedoch mit der Auflage, die Veranda an die Baugestaltungssatzung anzupassen.
Ein privater Bauherr will sein Einfamilienhaus um zwei Ferienwohnungen mit zusammen 65 Quadratmetern Wohnfläche erweitern. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf Teil A im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen, wo genau diese Mischung planungsrechtlich vorgesehen ist. Die Verwaltung stellt fest, dass alle Vorgaben des Bebauungsplans und der Baugestaltungssatzung eingehalten werden. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen - unter der Auflage, dass die bestehende Dauerwohnung grundbuchlich als solche gesichert wird.
Ein Eigentümer eines Gebäudes mit zehn Ferienwohnungen beantragt den Umbau seines Windfangs zu einer inseltypischen Veranda sowie die Errichtung eines Geräte- und Abstellschuppens. Das Vorhaben entspricht nach Prüfung der Verwaltung den Vorgaben des Bebauungsplans Dorf-Teil A, der Baugestaltungssatzung und der Erhaltungssatzung. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen zur Baugenehmigung erteilen.
Ein privater Antragsteller will ein bestehendes Wohnhaus um zwei Veranden erweitern, um zwei Ferienwohnungen aufzuwerten. Die Verwaltung hat das Vorhaben geprüft und sieht keine Versagungsgründe: Bebauungsplan, Gestaltungssatzung und Grenzabstände werden eingehalten. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.