Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses durch den Anbau von zwei Ferienwohnungen
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. Mai 2018
Beschlossen — einstimmig
am 03. Mai 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Auflage erteilt, dass die vorhandene Dauerwohnung unter Angabe der genauen Lage und Größe Bestandteil der Baugenehmigung wird und diese in den Plänen zur Baugenehmigung eindeutig gekennzeichnet wird. RV Redelfs erläutert den TOP. Das Einvernehmen wird unter der Auflage erteilt, dass die Dauerwohnung gesichert ist. Der Bauausschuss verständigte sich darauf, den Beschlusstext zu ändern. Diese Änderung wird vom Rat übernommen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein privater Bauherr will sein Einfamilienhaus um zwei Ferienwohnungen mit zusammen 65 Quadratmetern Wohnfläche erweitern. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf Teil A im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen, wo genau diese Mischung planungsrechtlich vorgesehen ist. Die Verwaltung stellt fest, dass alle Vorgaben des Bebauungsplans und der Baugestaltungssatzung eingehalten werden. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen - unter der Auflage, dass die bestehende Dauerwohnung grundbuchlich als solche gesichert wird.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag vom 27. Februar 2018. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf Teil A; der Gemeinderat muss das baurechtliche Einvernehmen erteilen.
Hintergrund
Das Grundstück mit 725 Quadratmetern liegt im Sonstigen Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnen/Ferienwohnen des Bebauungsplans Dorf Teil A. Dieser Plan sichert ausdrücklich die Mischung aus Dauerwohnen und Gästebeherbergung. Zusätzlich gilt die Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog, die den Erhalt der ortsansässigen Wohnbevölkerung zum Ziel hat. Weil die bestehende Dauerwohnung erhalten bleibt, ist keine zusätzliche Betreiberwohnung vorgeschrieben.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Bauantrag betrifft ein einzelnes privates Grundstück und hat keine direkten Auswirkungen auf alle Insulaner:innen. Für die Nachbarschaft relevant ist der Anbau eines eingeschossigen Gebäudeteils mit roten Klinkern und Satteldach, der alle Abstandsregeln einhält. Die Auflage zur grundbuchlichen Sicherung der Dauerwohnung dient dem Schutz des dauerhaften Wohnraums auf der Insel.
Die wichtigsten Punkte
- Der Anbau umfasst zwei Ferienwohnungen mit insgesamt 65 Quadratmetern auf einem 725-Quadratmeter-Grundstück
- Die Gesamtgrundfläche aller Gebäude beträgt 179 Quadratmeter und bleibt damit knapp unter dem zulässigen Maximum von 180 Quadratmetern
- Alle Vorgaben des Bebauungsplans und der Baugestaltungssatzungen zu Dach, Fassade und Abständen sind laut Verwaltung erfüllt
- Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und empfiehlt die Erteilung des Einvernehmens
- Als Auflage soll die bestehende Dauerwohnung grundbuchlich gesichert werden
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/019/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8219 kB≈ 6 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein bestehendes Ferienhaus soll um eine inseltypische Veranda erweitert und in zwei Ferienwohnungen aufgeteilt werden. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf - Teil A im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen. Alle relevanten Vorgaben aus Bebauungsplan, Baugestaltungssatzung und Erhaltungssatzung werden eingehalten. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen.
Ein privater Bauherr beantragt, zwei Ferienwohnungen in Dauerwohnraum umzuwidmen. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen, das die Mischung beider Nutzungen planungsrechtlich sichern soll. Die Verwaltung stellt fest, dass keine Versagungsgründe vorliegen, und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
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Ein privater Grundstückseigentümer will im Bereich Ortsmitte-West ein bestehendes Wohngebäude abreißen und durch zwei neue Gebäude mit elf Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung ersetzen. Dafür sind drei Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 8c nötig: eine erhöhte Traufhöhe (3,50 m statt 3,20 m), die Nutzung als Ferienwohnungen im Sondergebiet und eine erweiterte hintere Baugrenze auf 43 m. Der Rat soll prüfen, ob diese Befreiungen städtebaulich vertretbar sind, und das gemeindliche Einvernehmen erteilen.