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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Erweiterung und Umnutzung eines Gebäudes zu zwei Dauerwohnungen und einer Gastronomiefläche

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 6. September 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 06. September 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Vorhaben ist in Bezug auf den Bebauungsplan, mit Ausnahme der zulässigen Grundfläche und der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze, zulässig. Hierfür müsste ein „Antrag auf Zulassung einer Abweichung / Ausnahme / Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt werden. Der Nutzungsänderung der Dauerwohnung in Gastronomiefläche wird zugestimmt. Die entstehenden Dauerwohnungen sind nach Lage und Größe zu bestimmen und zu kennzeichnen. RV Redelfs berichtet von den Beratungen aus dem Bauausschuss. Dieser stellte fest, dass das neue Gebäude zu groß für das Grundstück wäre. Zudem führt sie weiter aus, dass unklar ist, wie der Landkreis die Frage nach dem Bestandsschutz bewertet. Für RM Schreiber wäre ein Abriss des Gebäudes die einzig mögliche Option. Die „30er- Wände“ entsprechen nicht mehr der Energieeinsparverordnung. BM Piszczan begrüßt die Idee, neben einer Gastronomie auch Dauerwohnraum entstehen zu lassen. Der erstellte Beschlussvorschlag wird um Punkt 3 ergänzt.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Zwei Familien beantragen die Umnutzung eines Gebäudes im Dorf-Bereich von Spiekeroog: Eine bisherige Dauerwohnung im vorderen Gebäudeteil soll in eine Gastronomiefläche umgewandelt werden, zwei Dauerwohnungen im hinteren Teil bleiben erhalten. Der marode hintere Gebäudeteil soll abgerissen und in ursprünglicher Form neu gebaut werden. Dabei überschreitet das Vorhaben die zulässige Grundfläche um rund 35 m² und die Baugrenze geringfügig, wofür eine Befreiung beim Landkreis beantragt werden müsste.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einer Bauvoranfrage eines privaten Antragstellers, die vorab die planungsrechtliche Zulässigkeit des Umbauvorhabens klärt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A.

Hintergrund

Das Grundstück (460 m²) liegt im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Dort sind Wohngebäude mit mindestens einer Dauerwohnung als Hauptnutzung und Schank- sowie Speisewirtschaften als untergeordnete Nutzung zulässig. Bisher befinden sich im Gebäude im Erdgeschoss Gastronomie und im Obergeschoss eine Dauerwohnung. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach Paragraf 30 Abs. 1 Baugesetzbuch. Das Grundstück liegt zusätzlich im Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung I und der Erhaltungssatzung.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben schafft zwei Dauerwohnungen für ansässige Familien und erweitert das Gastronomieangebot auf der Insel, das die Verwaltung selbst als zu gering einschätzt. Für Insulaner:innen bedeutet das potenziell mehr Gastronomie vor Ort. Der Dauerwohnraum bleibt erhalten, da die zwei Wohnungen im hinteren Gebäudeteil weiterhin dauerhaft genutzt werden sollen.

Die wichtigsten Punkte

  • Eine Dauerwohnung im vorderen Gebäudeteil soll in Gastronomiefläche umgewandelt werden
  • Zwei Dauerwohnungen im hinteren Gebäudeteil bleiben erhalten und werden neu aufgebaut
  • Der Neubau des hinteren Teils überschreitet die zulässige Grundfläche um rund 35 m² und die Baugrenze geringfügig
  • Für diese Überschreitungen ist eine Befreiung durch den Landkreis als Baugenehmigungsbehörde erforderlich
  • Die Verwaltung empfiehlt, dem Vorhaben grundsätzlich zuzustimmen und die Nutzungsänderung zu genehmigen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/061/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8221 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog23. August 2018, 22:00 UhrVorberatungBeschluss
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog6. September 2018, 22:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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