Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Tagesordnung
- Ö 1·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussEröffnung der Sitzung
- Ö 2·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussFeststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
- Ö 3·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussFeststellung der Beschlussfähigkeit
- Ö 4·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussFeststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
- Ö 5·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussBeschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
- Ö 6·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussGenehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 02.08.2018
- Ö 7·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 UhrBeschluss01/061/2018·Sitzungsvorlage
Zwei Familien wollen ein bestehendes Gebäude auf Spiekeroog umbauen: Der vordere Gebäudeteil soll vollständig zur Gastronomie werden, der hintere Teil wird abgerissen und als zwei Dauerwohnungen neu errichtet. Weil der Neubau die zulässige Grundfläche um rund 35 m² überschreitet und die Baugrenze geringfügig verletzt, ist eine Befreiung vom Bebauungsplan nötig. Die Verwaltung empfiehlt, das Vorhaben grundsätzlich zu befürworten und der Umnutzung der bisherigen Dauerwohnung in Gastronomiefläche zuzustimmen.
- Ö 8·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhreinstimmig01/062/2018·Sitzungsvorlage
Ein privater Eigentümer will ein Ferienappartement in eine Dauerwohnung (Eigentümerwohnung) umwandeln und eine Veranda anbauen. Die Verwaltung hat den Antrag geprüft und sieht ihn als planungsrechtlich zulässig an. Der Beschlussvorschlag lautet: Die Gemeinde erteilt ihr Einvernehmen.
- Ö 9·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 UhrBeschluss01/063/2018·Sitzungsvorlage
Ein privater Bauantrag sieht vor, ein bestehendes Gebäude abzureißen und durch zwei neue Baukörper mit drei Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung zu ersetzen. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan „Dorf – Teil A
- Ö 10·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhreinstimmig01/064/2018·Sitzungsvorlage
Ein privater Eigentümer will ein bestehendes Wohnhaus zu einem Zweifamilienhaus mit zwei Dauerwohnungen umbauen und ein Nebengebäude (ehemaliger Stall) zu einem privaten Ferienappartement für die eigene Familie umnutzen. Die Grundflächen beider Gebäude bleiben unverändert; geplant ist lediglich eine Dachaufstockung im Haupthaus. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen — unter der Auflage, dass die beiden Dauerwohnungen eindeutig in der Baugenehmigung festgehalten werden.
- Ö 11·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhreinstimmig01/065/2018·Sitzungsvorlage
Ein Betreiber einer Beherbergungsstätte auf Spiekeroog beantragt einen Bauvorbescheid für die Aufstockung eines Bestandsgebäudes um drei Personalwohnungen im 1. Obergeschoss. Die Verwaltung hält die Nutzung als Dauerwohnungen grundsätzlich für zulässig, sieht aber zwei Probleme: Die geplante Traufhöhe und das vorgesehene Flachdach verstoßen gegen den Bebauungsplan sowie die Baugestaltungssatzung. Für beides wären Befreiungsanträge beim Landkreis nötig. Der Beschlussvorschlag empfiehlt, die Personalwohnungen zu genehmigen, die Abweichungen bei Traufhöhe und Dachform jedoch abzulehnen.
- Ö 12·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussAnfragen und Anregungen
- Ö 13·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussSchließung der öffentlichen Sitzung und Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung