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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Ganztagsschule | Sachstand Ferienbetreuung im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG)

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Schulausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 7. Mai 2026

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 07. Mai 2026 im Schulausschuss der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Schulausschuss empfiehlt, die Umsetzung der Ferienbetreuung im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes grundsätzlich zu unterstützen und den weiteren Abstimmungsprozess mit dem Landkreis sowie der VHS zu begleiten. Der vorgeschlagenen Systematik von Schließzeiten: die drei letzten Wochen in den Winterferien und die erste Woche in den Sommerferien wird zugestimmt. Die Schließzeiten des Kindergartens sind dabei zu berücksichtigen.

7Ja

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
sehr hoch

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Grundschulkinder schrittweise einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung — auch in den Ferien. Die Gemeinde Spiekeroog bereitet gemeinsam mit dem Landkreis und der VHS Friesland-Wittmund eine Ferienbetreuung für die Insel vor. Geplant sind jährlich vier Wochen Schließzeit: drei Wochen über Weihnachten/Neujahr und eine Woche zu Beginn der Sommerferien. Der Schulausschuss soll die Umsetzung grundsätzlich befürworten und die vorgeschlagenen Schließzeiten bestätigen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht von Maren Bruns, zur Beratung im Schulausschuss am 07.05.2026. Es handelt sich um eine Erstberatung zum Sachstand und zur grundsätzlichen Ausrichtung der Ferienbetreuung auf Spiekeroog.

Hintergrund

Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) verpflichtet Landkreise und Gemeinden, ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder einzuführen — inklusive Ferienzeiten. Der Landkreis Friesland hat beschlossen, die Ferienbetreuung über die VHS Friesland-Wittmund gGmbH zu organisieren. Für Spiekeroog ist wegen der Insellage eine eigene Lösung nötig; die VHS wurde beauftragt, ein spezifisches Konzept zu entwickeln.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Familien mit Grundschulkindern auf Spiekeroog können ab 2026/2027 einen Betreuungsplatz auch in den Ferien einfordern. Kinder mit gesetzlichem Anspruch müssen voraussichtlich rund 20 Prozent der Kosten selbst tragen; für Kinder ohne Anspruch übernehmen die Eltern zunächst die vollen Kosten. Konkrete Beiträge stehen noch nicht fest. Die Betreuung soll möglichst von lokalem Personal übernommen werden, um Zusatzkosten durch Anreise von außen zu vermeiden.

Die wichtigsten Punkte

  • Das GaFöG schreibt ab Schuljahr 2026/2027 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung inklusive Ferien für Grundschulkinder vor
  • Der Landkreis ist zuständiger Träger und beauftragt die VHS Friesland-Wittmund mit der Organisation, auch für Spiekeroog
  • Eine Betreuungsgruppe mit bis zu 24 Kindern braucht eine pädagogische Fachkraft und eine weitere Betreuungsperson
  • Für das Schuljahr 2026/2027 sind vier Wochen Schließzeit vorgesehen: 28. Dezember bis 15. Januar sowie 8. bis 15. Juli 2027
  • Die genauen Elternbeiträge sind noch nicht festgelegt; die Finanzierung ist teilweise ungeklärt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/143/2026
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
26. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8152 kB3 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Soziales
    Vorlagen-Nr.
    01/143/2026
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Schulausschuss der Gemeinde Spiekeroog 07.05.2026  
     
     
     
    Betreff:  
    Ganztagsschule | Sachstand Ferienbetreuung im Rahmen des 
    Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG)
    Sachverhalt:
    Mit dem Ganztagsförderungsgesetz wird ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise ein 
    Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt. Dieser Anspruch 
    umfasst ausdrücklich auch die Ferienzeiten. Der Rechtsanspruch richtet sich primär gegen 
    den örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis). Der Landkreis hat 
    hierzu bereits beschlossen, die Ferienbetreuung über die Volkshochschule und Musikschule 
    Friesland-Wittmund gGmbH (VHS) organisieren zu lassen und ein entsprechendes Konzept 
    zu erarbeiten.
     
    Für die Insel Spiekeroog ist aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen eine gesonderte 
    Betrachtung erforderlich. Nach aktuellem Stand wurde die VHS vom Landkreis angefragt, ein
    spezifisches Angebot für die Insel zu entwickeln und dabei voraussichtlich auch auf die 
    Gemeinde zukommen, um örtliche Gegebenheiten sowie mögliche personelle Ressourcen 
    einzubeziehen. Ziel ist es, möglichst auf lokal verfügbares Personal zurückzugreifen, um 
    zusätzliche Kosten, insbesondere für Anreise und Unterbringung, zu vermeiden.
    Für eine Betreuungsgruppe mit bis zu 24 Kindern werden in der Regel eine pädagogische 
    Fachkraft sowie eine weitere Betreuungsperson benötigt. Die Inhalte der Ferienbetreuung 
    sollen eine ausgewogene Mischung aus Bildung, Bewegung, Kreativität und sozialem 
    Miteinander bieten.
     
    Nach derzeitiger Einschätzung des Landkreises ist davon auszugehen, dass ein Großteil der
    Kosten über Elternbeiträge refinanziert werden muss. Für Kinder mit Rechtsanspruch wird 
    aktuell von einer Refinanzierung in Höhe von ca. 80 % ausgegangen, während für Kinder 
    ohne Anspruch in der Einführungsphase die Kosten vollständig von den Eltern zu tragen 
    sind. Die konkreten finanziellen Auswirkungen sind noch weiter zu konkretisieren.
    Im Rahmen der Ausgestaltung der Ferienbetreuung sind zudem Schließzeiten zu definieren 
    (4 Wochen sind gefordert). Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, jährliche 
    Schließzeiten von insgesamt bis zu vier Wochen an den Ferienzeiten der Schule zu 
    orientieren. Konkret wird für das Schuljahr 2026/2027 eine Schließzeit im Winter (Ende 
    Dezember bis Mitte Januar) sowie eine weitere Woche in den Sommerferien vorgeschlagen:
    Vorschlag 4-Wochen Schließzeiten:
    28.12.2026-15.01.2027 (3 Wochen)
    08.07.-15.07.2027 (1 Woche)
     
    - 2 -
     
     
     
     
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Der Schulausschuss empfiehlt, die Umsetzung der Ferienbetreuung im Rahmen des 
    Ganztagsförderungsgesetzes grundsätzlich zu unterstützen und den weiteren 
    Abstimmungsprozess mit dem Landkreis sowie der VHS zu begleiten. Der vorgeschlagenen 
    Systematik von Schließzeiten: die drei letzten Wochen in den Winterferien und die erste 
    Woche in den Sommerferien wird zugestimmt.
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 27.04.2026
     
     
     
    (Bruns, Maren)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:
     
    Vorlage für Bürgermeister-Konferenz am 11.03.2026 - GaFöG Sachstand Umsetzung der 
    Ferienbetreuung-

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Schulausschuss der Gemeinde Spiekeroog7. Mai 2026, 18:00 UhrVorberatungeinstimmig7:0:0

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