Ganztagsschule | Subventionierung der Mittagsverpflegung für Schulbegleitungen
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 18. Juni 2026
Beschlossen — einstimmig
am 18. Juni 2026 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt: - Die Gemeinde übernimmt die Differenz (derzeit 4,60 EUR / Mittagessen) zwischen Erstellungskosten des Essens und dem Eigenanteil für das Essen, welches von der Schulbegleitungen getragen wird (derzeit 4,50 EUR). - Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine anteilige Kostenübernahme durch den Landkreis möglich ist. - Die erforderlichen Haushaltsmittel sind entsprechend einzuplanen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog soll künftig das Mittagessen für Schulbegleitungen im Ganztagsbetrieb bezuschussen. Schulbegleitungen — vom Landkreis gestellte Fachkräfte für Schüler:innen mit besonderem Förderbedarf — begleiten die Kinder auch beim gemeinsamen Mittagessen. Die Gemeinde würde jeweils 4,60 € pro Mahlzeit übernehmen; der jährliche Zuschussbedarf liegt bei rund 850 €. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob der Landkreis einen Teil der Kosten trägt.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht von Maren Bruns. Sie läuft durch Schulausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat (Erstberatung im Mai 2026).
Hintergrund
Die Spiekerooger Schule bietet einen Ganztagsbetrieb an, der Mittagsverpflegung einschließt. Für Schüler:innen und begleitende Lehrkräfte subventioniert die Gemeinde das Essen bereits — Eltern zahlen 4,50 € Eigenanteil bei Vollkosten von 9,10 € pro Mahlzeit. Schulbegleitungen werden vom Landkreis gestellt und sind bislang nicht in diese Regelung einbezogen. Eine analoge Subventionierung wurde für Lehrkräfte in der Vergangenheit bereits beschlossen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Unmittelbar betroffen sind Familien mit Kindern, die eine Schulbegleitung erhalten, sowie die Schulbegleitungen selbst. Für den Gemeindehaushalt entsteht ein überschaubarer Mehraufwand von rund 850 € jährlich. Für alle anderen Insulaner:innen ändert sich nichts direkt.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeinde soll den Eigenanteil der Schulbegleitungen am Mittagessen in Höhe von 4,60 € pro Mahlzeit übernehmen
- Die Vollkosten pro Mahlzeit betragen 9,10 €; der Eltern-Eigenanteil für Schüler:innen bleibt bei 4,50 €
- Der jährliche Zuschussbedarf wird auf rund 850 € geschätzt (ca. 180 Essen)
- Die Verwaltung soll prüfen, ob der Landkreis anteilig an den Kosten beteiligt werden kann
- Für den Haushalt 2027 wird empfohlen, einen ausreichenden Puffer einzuplanen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/148/2026
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 27. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-898 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Soziales Vorlagen-Nr. 01/148/2026 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Schulausschuss der Gemeinde Spiekeroog 07.05.2026 Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 09.06.2026 Rat der Gemeinde Spiekeroog 18.06.2026 Betreff: Ganztagsschule | Subventionierung der Mittagsverpflegung für Schulbegleitungen Sachverhalt: Im Schulalltag auf der Insel Spiekeroog werden Schulbegleitungen durch den Landkreis gestellt. Diese übernehmen die individuelle Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf und sind fester Bestandteil des Unterrichts- und Ganztagsgeschehens. Im Rahmen des praktischen Schulalltages ist es wünschenswert, dass die Schulbegleitungen die ihnen zugewiesenen Kinder nicht nur im Unterricht, sondern auch im Ganztag, insbesondere beim gemeinsamen Mittagessen, begleiten. Dies umfasst u. a. die Unterstützung sozialer Interaktionen sowie die Sicherstellung eines strukturierten Ablaufs. Ein Teil der durch Schulbegleitungen betreuten Kinder nimmt regelmäßig am Ganztagsangebot sowie an der Mittagsverpflegung teil. Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, dass Schulbegleitungen am gemeinsamen Mittagessen teilnehmen. Die Mittagsverpflegung im Rahmen des Ganztagsangebotes wird für die Schülerinnen und Schüler sowie durch eine pädagogisch begleitende Lehrkraft bereits durch die Gemeinde subventioniert. Der Eigenanteil der Eltern beträgt derzeit 4,50 € pro Mahlzeit. Die Kosten pro Essen belaufen sich aktuell auf 9,10 € (ohne Transportkosten). Finanzielle Betrachtung: Für die Teilnahme einer Schulbegleitung an der Mittagsverpflegung ergeben sich folgende kalkulatorische Kosten (bereits kalkuliert auf eine Ausweitung auf 4-5 Tage): Kosten pro Mahlzeit: 9,10 € Eigenanteil (analog zur Schüler:innenverpflegung): 4,50 € Zuschussbedarf: 4,60 € pro Mahlzeit Bei einer angenommenen Anzahl von ca. 180 Essen pro Jahr ergibt sich ein jährlicher Zuschussbedarf in Höhe von ca. 850 €. Der Haushaltsansatz 2026 erscheint aus heutiger Sicht ausreichend, steht jedoch unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Teilnehmerzahlen und Kostenentwicklungen. Ab dem Haushaltsjahr 2027 wird empfohlen, die Haushaltsmittel zur Bildung eines angemessenen Puffers entsprechend anzupassen. Bewertung: In der Vergangenheit wurde bereits die Frage der Subventionierung von Mahlzeiten für Lehrkräfte beraten und positiv beschlossen. Für die Schulbegleitungen ergibt sich darüber hinaus eine besondere Situation: Sie begleiten die ihnen zugewiesenen Kinder auch im Rahmen des Mittagessens. Sie tragen dazu bei, die Teilnahme am Ganztagsangebot sowohl für einzelne Schülerinnen - 2 - und Schüler als auch für die gesamte Gruppe und die Gruppendynamik positiv zu beeinflussen. Das gemeinsame Mittagessen ist ein wesentlicher Bestandteil des pädagogischen Gesamtkonzeptes. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt: Die Gemeinde übernimmt die Differenz zwischen Erstellungskosten und Eigenanteil für die Schulbegleitungen im Ganztag Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine anteilige Kostenübernahme durch den Landkreis möglich ist. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind entsprechend einzuplanen. Spiekeroog, den 27.04.2026 (Bruns, Maren) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis:
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog prüft, ob das warme Mittagessen an der Inselschule von drei auf vier oder fünf Tage pro Woche ausgeweitet wird. Bisher liefert die Dünenklinik das Essen an drei Schultagen; die Kosten teilen sich Gemeinde und Landkreis je zur Hälfte. Der Haushaltsansatz 2026 scheint laut Verwaltung vorerst ausreichend, ab 2027 sollen höhere Mittel eingeplant werden. Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, die Ausweitung weiter zu verfolgen und die organisatorischen sowie finanziellen Fragen abschließend zu klären.
Der Rat soll den Raumbedarfsplan des Landkreises für die Inselschule Spiekeroog per Beschluss bestätigen. Das ist nötig, damit der Landkreis das Einvernehmen mit der Landesschulbehörde herstellen und die Planung ausschreiben kann. Ziel ist die Einführung des Ganztagsbetriebs für alle Grund- und Oberschulklassen. Der Beschluss soll die Beschlusskette für die Beantragung der Ganztagsbetreuung beim Kultusministerium im November vorbereiten.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Grundschulkinder schrittweise einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung — auch in den Ferien. Die Gemeinde Spiekeroog bereitet gemeinsam mit dem Landkreis und der VHS Friesland-Wittmund eine Ferienbetreuung für die Insel vor. Geplant sind jährlich vier Wochen Schließzeit: drei Wochen über Weihnachten/Neujahr und eine Woche zu Beginn der Sommerferien. Der Schulausschuss soll die Umsetzung grundsätzlich befürworten und die vorgeschlagenen Schließzeiten bestätigen.
Die Inselschule Spiekeroog soll ab dem Schuljahr 2023/24 eine offene Ganztagsschule werden — an zunächst drei Tagen pro Woche (Dienstag, Mittwoch, Donnerstag) für Grund- und Oberschüler:innen. Ein externer Dienstleister liefert das Mittagessen; die Übergangslösung kostet rund 50.000–60.000 Euro, ein späterer Mensaneubau wird auf 1,2–1,6 Mio. Euro geschätzt. Der Rat soll beschließen, den Ganztagsantrag zum 1. Dezember 2022 bei der zuständigen Behörde zu stellen.