Nachtrag zum Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Sanitärgebäudes auf dem Zeltplatz
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 1. Oktober 2020
Beschlossen — einstimmig
am 01. Oktober 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 35 Abs. 2 BauGB und § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs erklärt kurz den Sachstand, der eine Ergänzung zum laufenden Antrag darstellt.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDas Sanitärgebäude auf dem Spiekerooger Zeltplatz soll coronabedingt umgebaut werden: Fenster auf der Nordseite werden zu Türen, damit die Duschen von außen einzeln zugänglich sind. Zusätzlich entsteht auf der Südseite eine Überdachung für die Geschirrspülbecken. Der Rat soll sein Einvernehmen zum Bauantrag erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zum Nachtrag eines Bauantrags für das Sanitärgebäude auf dem Gemeinde-Zeltplatz Spiekeroog. Das Grundstück liegt im Außenbereich und im Geltungsbereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung, weshalb das Einvernehmen von Verwaltungsausschuss und Rat erforderlich ist.
Hintergrund
Das Grundstück des Zeltplatzes liegt außerhalb der Bebauungspläne im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Vorhaben dort werden nach § 35 BauGB beurteilt; sonstige Vorhaben sind nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Zusätzlich fällt das Grundstück unter die gemeindliche Erhaltungssatzung, die für Änderungen an baulichen Anlagen eine Genehmigung verlangt. Der ursprüngliche Bauantrag zur Erweiterung des Sanitärgebäudes war bereits eingereicht; dieser Nachtrag ergänzt ihn um coronabedingte Anpassungen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Änderungen betreffen vor allem Campinggäste auf dem Zeltplatz: Die Duschen werden so umgebaut, dass sie einzeln von außen betreten werden können — eine hygienische Maßnahme während der Pandemie. Für Insulaner:innen, die den Zeltplatz nicht nutzen, hat die Vorlage keine unmittelbare Auswirkung.
Die wichtigsten Punkte
- Auf der Nordseite des Sanitärgebäudes werden Fensteröffnungen zu Türen umgebaut, um von außen zugängliche Einzelduschen zu schaffen
- Die bisher außen angebrachten Geschirrspülbecken auf der Nordseite werden entfernt
- Auf der Südseite entsteht eine Überdachung für die Geschirrspülbecken auf einer bestehenden betonierten Fläche
- Anlass ist die Corona-Pandemie; das Einvernehmen der Gemeinde ist nach § 36 BauGB erforderlich
- Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Einvernehmen zu erteilen
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/060/2020
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8200 kB
Beratungsfolge
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