Nachtrag zur Baugenehmigung: Errichtung von zwei Terrassen
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Juli 2016
Beschlossen — einstimmig
am 07. Juli 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB wird erteilt. RM Germis kehrt nach der Abstimmung um 21.29 Uhr zurück an den Tisch. RM Germis verlässt um 21.28 Uhr den Tisch und begibt sich in den Zuschauerbereich. RV Bücking erläutert den Tagesordnungspunkt.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein privates Bauvorhaben im Bereich Ortsmitte - West soll nachträglich um zwei Terrassen ergänzt werden. Die Terrassen ragen 2,50 Meter über die im Bebauungsplan festgesetzte hintere Baugrenze hinaus, weshalb eine Befreiung von der überbaubaren Grundstücksfläche erforderlich ist. Die Verwaltung bewertet die Terrassen als geringfügige Gebäudeteile im Sinne der Baunutzungsverordnung und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zum Nachtrag einer bestehenden Baugenehmigung für ein Wohnhaus im Geltungsbereich des Bebauungsplans 8c Ortsmitte - West; der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen.
Hintergrund
Für das betreffende Grundstück wurde am 14.10.2015 eine Baugenehmigung für einen Neubau mit drei Wohneinheiten erteilt, darunter zwei Dauerwohnungen und ein Ferienappartement. Der Nachtrag zur Genehmigung wurde am 29.04.2016 beim Landkreis Wittmund eingereicht. Das Grundstück liegt im Sondergebiet für Kur-, Heil- und Erholungszwecke und fällt unter die Baugestaltungssatzung I sowie die Bauerhaltungssatzung der Gemeinde. Letztere enthält keine Regelungen zu Terrassen; die Bauerhaltungssatzung wird nach Einschätzung der Verwaltung eingehalten.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft ein einzelnes privates Grundstück in der Ortsmitte und hat keine direkten Auswirkungen auf den Alltag der Inselbewohner:innen insgesamt. Relevant ist allenfalls, dass die Gemeinde hier über die Einhaltung von Baugrenzen im Bestand entscheidet, was Präzedenzwirkung für vergleichbare Fälle haben kann.
Die wichtigsten Punkte
- Zwei Terrassen sollen nachträglich an ein 2015 genehmigtes Wohnhaus angebaut werden
- Die Terrassen überschreiten die hintere Baugrenze des Bebauungsplans 8c Ortsmitte - West um 2,50 Meter
- Eine Befreiung von der überbaubaren Grundstücksfläche nach Baunutzungsverordnung ist dafür erforderlich
- Die Verwaltung stuft die Terrassen als geringfügige Gebäudeteile ein und hält die Befreiung für vertretbar
- Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/054/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8132 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
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