Nachtrag zur Baugenehmigung: Errichtung von zwei Terrassen
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Juli 2016
Beschlossen — einstimmig
am 07. Juli 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB wird erteilt. RM Germis kehrt nach der Abstimmung um 21.29 Uhr zurück an den Tisch. RM Germis verlässt um 21.28 Uhr den Tisch und begibt sich in den Zuschauerbereich. RV Bücking erläutert den Tagesordnungspunkt.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEine Baugenehmigung für die Errichtung von zwei Terrassen soll durch einen Nachtrag ergänzt werden. Details zum Standort, Antragsteller und Umfang der Änderung liegen nicht vor, da kein Dokument eingereicht wurde.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zu einem Nachtrag einer bereits erteilten Baugenehmigung für die Errichtung von zwei Terrassen. Standort und Antragsteller sind aus dem Titel nicht ersichtlich.
Hintergrund
Einem Nachtrag zur Baugenehmigung liegt in der Regel eine bereits genehmigte Baumaßnahme zugrunde, die nachträglich geändert oder ergänzt werden soll. Da kein PDF vorliegt, sind Vorgängerbeschlüsse, Lage des Bauvorhabens und Art der Änderung nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Da nur der Titel der Vorlage vorliegt, lässt sich nicht beurteilen, welche Auswirkungen der Nachtrag auf Anwohner:innen oder die Allgemeinheit hat. Terrassen können je nach Lage und Größe Nachbarschaft oder Ortsgestaltung berühren.
Die wichtigsten Punkte
- Es geht um einen Nachtrag zu einer bereits bestehenden Baugenehmigung
- Gegenstand sind zwei Terrassen
- Standort, Antragsteller und konkrete Änderungen sind aus dem Titel nicht erkennbar
- Das Gremium soll über den Nachtrag beschließen
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/054/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
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