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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Neubau eines Ferienhauses und eines Wohngebäudes mit 2 Ferienwohnungen und 1 Dauerwohnung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 13. Juli 2017

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 13. Juli 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Auflage erteilt, dass die vorgesehene Dauerwohnung auch grundbuchlich als Dauerwohnung gesichert wird. Die Dauerwohnung sollte auf Wunsch des Rates näher beschrieben werden. Lt. BM Piszczan hat der Bauherr in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt dies nachzureichen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein privater Bauherr will auf einem 733 Quadratmeter großen Grundstück im Dorfbereich ein Ferienhaus und ein Wohngebäude mit zwei Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung errichten. Das bestehende Ferienhaus soll dafür abgerissen werden. Die Verwaltung hat den Antrag geprüft und keine Versagungsgründe gefunden. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, sofern die Dauerwohnung grundbuchlich gesichert wird.

Einordnung

Bauantrag eines privaten Investors, eingebracht bei der Verwaltung im Mai 2017. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A; die Gemeinde muss ihr Einvernehmen nach Baugesetzbuch erklären.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Sonstigen Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Dieses Gebiet soll die Mischung aus Dauerwohnen und Gästebeherbergung sichern. Weil die Gesamtwohnfläche der beiden Neubauten über 200 Quadratmeter liegt, schreibt der Bebauungsplan zwingend eine Dauerwohnung vor. Zusätzlich gilt auf dem Grundstück die Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog, die jede Errichtung oder Nutzungsänderung genehmigungspflichtig macht.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft unmittelbar die Nachbarschaft des Grundstücks im Dorfbereich. Für die gesamte Insel ist relevant, dass eine Dauerwohnung entstehen soll, die dem Dauerwohnungsbestand zugutekommt und nicht in Ferienwohnen umgewandelt werden darf. Alle anderen Insulaner:innen sind von diesem Einzelbauantrag nicht direkt betroffen.

Die wichtigsten Punkte

  • Das alte Ferienhaus auf dem 733 Quadratmeter großen Grundstück wird abgerissen und durch zwei Neubauten ersetzt
  • Haus 1 erhält eine Grundfläche von rund 73 Quadratmetern, Haus 2 von rund 136 Quadratmetern
  • Die Dauerwohnung muss grundbuchlich gesichert werden, damit sie nicht als Ferienwohnung genutzt werden kann
  • Alle Vorgaben des Bebauungsplans und der Baugestaltungssatzung sind nach Prüfung der Verwaltung erfüllt
  • Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen erteilen, der Landkreis Wittmund entscheidet dann über die Baugenehmigung

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/048/2017
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8156 kB≈ 7 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog29. Juni 2017, 22:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog13. Juli 2017, 22:02 UhrEntscheidungeinstimmig

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