Neubau eines Ferienhauses und eines Wohngebäudes mit 2 Ferienwohnungen und 1 Dauerwohnung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 13. Juli 2017
Beschlossen — einstimmig
am 13. Juli 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Auflage erteilt, dass die vorgesehene Dauerwohnung auch grundbuchlich als Dauerwohnung gesichert wird. Die Dauerwohnung sollte auf Wunsch des Rates näher beschrieben werden. Lt. BM Piszczan hat der Bauherr in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt dies nachzureichen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin privater Bauherr will auf einem 733 m² großen Grundstück im Bereich des B-Plans „Dorf–Teil A
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag (eingegangen 24.05.2017) im Bereich des B-Plans „Dorf–Teil A
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Sonstigen Sondergebiet „Wohnen/Ferienwohnen
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft ein einzelnes Privatgrundstück im Dorfbereich. Die Auflage zur grundbuchlichen Sicherung der Dauerwohnung setzt das kommunale Ziel um, dauerhaften Wohnraum auf der Insel zu erhalten. Für die Allgemeinheit hat der Beschluss keine unmittelbaren Auswirkungen.
Die wichtigsten Punkte
- Ein bestehendes Ferienhaus soll abgerissen und durch zwei Neubauten ersetzt werden
- Haus 1 erhält eine Grundfläche von 73 m², Haus 2 von 136 m² – beide liegen unter dem B-Plan-Maximum von 180 m²
- Weil die Gesamtwohnfläche 208 m² übersteigt, schreibt der B-Plan eine Dauerwohnung zwingend vor
- Die Dauerwohnung muss grundbuchlich als solche gesichert werden – das ist die zentrale Auflage im Beschlussvorschlag
- Alle Vorgaben des B-Plans und der Baugestaltungssatzung sind nach Prüfung durch die Verwaltung erfüllt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/048/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8156 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein Bauantrag für eine neue Wohnanlage mit sechs Ferienwohnungen und einer Betreiber- bzw. Dauerwohnung liegt dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Der genaue Standort ist aus dem Titel nicht ersichtlich. Der Rat muss über die Genehmigung abstimmen.
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