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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Nutzungsänderung einer Dauerwohneinheit zu einer Ferienwohnung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 19. Mai 2022

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 19. Mai 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 BauGB zur Ausnahme von der Veränderungssperre wird nicht erteilt. RV Redelfs erläutert die Beschlussvorlage und teilt das Ergebnis des Bauausschusses mit. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig beschlossen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Die Gemeinde soll einem Antrag auf Umwandlung einer Dauerwohnung (Erd- und Obergeschoss, 88 m²) in eine Ferienwohnung nicht zustimmen. Seit dem 1. November 2021 gilt im betroffenen Bereich eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, das baurechtliche Einvernehmen zu verweigern.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag auf Nutzungsänderung einer Dauerwohneinheit zu einer Ferienwohnung, eingebracht zur Beratung in Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.

Hintergrund

Der Rat hat am 14. Oktober 2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 22 gefasst, dessen Ziel die Erhaltung und Förderung von Dauerwohnraum ist. Seit dem 1. November 2021 schützt eine Veränderungssperre das betroffene Gebiet vor Nutzungsänderungen, die diesem Ziel widersprechen. Zusätzlich gilt für das Gebiet eine Erhaltungssatzung zur Sicherung der vorhandenen Bevölkerungsstruktur. Eine Ausnahme von der Veränderungssperre bedarf des gemeindlichen Einvernehmens nach Baugesetzbuch.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Erhalt von Dauerwohnraum ist für Insulaner:innen, die dauerhaft auf Spiekeroog leben wollen, von zentraler Bedeutung. Jede Umwandlung in eine Ferienwohnung reduziert das ohnehin knappe Angebot an dauerhaft bewohnbaren Wohnungen. Die Entscheidung zeigt, ob die Gemeinde ihre eigene Schutzsatzung konsequent anwendet.

Die wichtigsten Punkte

  • Ein privater Antragsteller will eine 88 m² große Dauerwohnung (Erd- und Obergeschoss) in eine Ferienwohnung umwandeln
  • Seit dem 1. November 2021 gilt im betroffenen Bereich eine Veränderungssperre zum Schutz von Dauerwohnraum
  • Grundlage ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 22 vom 14. Oktober 2021
  • Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre zu verweigern
  • Baupläne und Lageplan des Objekts sind als nicht-öffentliche Anlagen beigefügt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/025/2022
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8102 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog28. April 2022, 22:01 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog19. Mai 2022, 22:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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