Nutzungsänderung einer Dauerwohneinheit zu einer Ferienwohnung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 19. Mai 2022
Beschlossen — einstimmig
am 19. Mai 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 BauGB zur Ausnahme von der Veränderungssperre wird nicht erteilt. RV Redelfs erläutert die Beschlussvorlage und teilt das Ergebnis des Bauausschusses mit. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig beschlossen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde soll einem Antrag auf Umwandlung einer Dauerwohnung (Erd- und Obergeschoss, 88 m²) in eine Ferienwohnung nicht zustimmen. Seit dem 1. November 2021 gilt im betroffenen Bereich eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, das baurechtliche Einvernehmen zu verweigern.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag auf Nutzungsänderung einer Dauerwohneinheit zu einer Ferienwohnung, eingebracht zur Beratung in Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.
Hintergrund
Der Rat hat am 14. Oktober 2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 22 gefasst, dessen Ziel die Erhaltung und Förderung von Dauerwohnraum ist. Seit dem 1. November 2021 schützt eine Veränderungssperre das betroffene Gebiet vor Nutzungsänderungen, die diesem Ziel widersprechen. Zusätzlich gilt für das Gebiet eine Erhaltungssatzung zur Sicherung der vorhandenen Bevölkerungsstruktur. Eine Ausnahme von der Veränderungssperre bedarf des gemeindlichen Einvernehmens nach Baugesetzbuch.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Erhalt von Dauerwohnraum ist für Insulaner:innen, die dauerhaft auf Spiekeroog leben wollen, von zentraler Bedeutung. Jede Umwandlung in eine Ferienwohnung reduziert das ohnehin knappe Angebot an dauerhaft bewohnbaren Wohnungen. Die Entscheidung zeigt, ob die Gemeinde ihre eigene Schutzsatzung konsequent anwendet.
Die wichtigsten Punkte
- Ein privater Antragsteller will eine 88 m² große Dauerwohnung (Erd- und Obergeschoss) in eine Ferienwohnung umwandeln
- Seit dem 1. November 2021 gilt im betroffenen Bereich eine Veränderungssperre zum Schutz von Dauerwohnraum
- Grundlage ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 22 vom 14. Oktober 2021
- Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre zu verweigern
- Baupläne und Lageplan des Objekts sind als nicht-öffentliche Anlagen beigefügt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/025/2022
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8102 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde soll erneut darüber entscheiden, ob zwei Dauerwohnungen in Ferienwohnungen umgewandelt werden dürfen. Der Bauantrag war bereits 2020 abgelehnt worden; der Bauherr hat Widerspruch eingelegt. Seit November 2021 gilt auf Spiekeroog eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen erneut zu verweigern.
Ein potenzieller Käufer eines Einfamilienhauses fragt vorab an, ob er das Gebäude von zwei Dauerwohnungen in eine Dauerwohnung und eine Ferienwohnung umnutzen darf. Das Grundstück liegt in einem Gebiet, für das seit 2013 eine Veränderungssperre gilt. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 BauGB zu erteilen, weil das Vorhaben mit dem geplanten Bebauungsplan Im Dorf vereinbar ist.
Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen verweigern, damit ein Wohngebäude nachträglich als Ferienwohnungen genehmigt wird. Die Eigentümer hatten das als Dauerwohnraum genehmigte Gebäude seit langem als Ferienwohnungen vermietet und beantragten im März 2024 die nachträgliche Legalisierung. Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung, weil die laufende Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 22 Dorf und die Erhaltungssatzung dem Vorhaben entgegenstehen. Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen versagen.
Die Gemeinde soll einem Bauantrag erneut das Einvernehmen verweigern, mit dem eine Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umgewandelt werden soll. Der Bauherr hatte den Antrag bereits 2020 gestellt; damals verweigerte der Gemeinderat das Einvernehmen, der Landkreis lehnte die Baugenehmigung ab, und der Bauherr klagte dagegen. Seit November 2021 gilt eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen von Dauerwohnraum verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, auch die jetzt mögliche Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu genehmigen.