Nutzungsänderung von drei Abstellräumen zu Schlafräumen
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. Mai 2021
Beschlossen — einstimmig
am 27. Mai 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs teilt mit, dass es um einen Antrag auf Nutzungsänderung der Familie Warenski geht. RM Warenski nimmt daher an der Beratung und Abstimmung nicht teil. Das Baurecht sieht vor, dass der Antrag genehmigungsfähig ist. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig genehmigt.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertIm Haus Seeschwalbe sollen drei Abstellräume im Dachgeschoss offiziell zu Schlafräumen für Ferienwohnungen umgewidmet werden. Die Räume werden laut Internetanzeigen bereits als Schlafräume genutzt, sind aber baurechtlich noch als Abstellräume eingetragen. Der aktuelle Bebauungsplan Dorf-Teil A schreibt keine Geschossflächenzahl mehr vor, sodass das frühere Hindernis entfallen ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zu einem Bauantrag auf Nutzungsänderung im Haus Seeschwalbe (Dachgeschoss), gelegen im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A. Die Beratung läuft über Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.
Hintergrund
Die Baugenehmigung von 1988 untersagte den Ausbau der Dachgeschoss-Abstellräume zu Wohnräumen, weil damals eine Geschossflächenzahl von 0,3 galt. Ein Nachtrag von 1989 genehmigte zwei der vorderen Abstellräume nachträglich als Wohnräume; die drei hinteren blieben Abstellräume. Der seither gültige Bebauungsplan Dorf-Teil A enthält keine Geschossflächenzahl mehr, weshalb das damalige Hindernis heute nicht mehr besteht. Die Gesamtfläche der Ferienwohnungen bleibt unter 120 Quadratmetern und hält die B-Plan-Festsetzungen ein.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Vorgang betrifft unmittelbar nur den Eigentümer des Hauses Seeschwalbe und dessen Feriengäste. Für die Allgemeinheit ist relevant, dass das Grundstück in einem Bereich mit Erhaltungssatzung zum Schutz der Bevölkerungsstruktur liegt — die Umwidmung zu Ferienwohnnutzung berührt diesen Rahmen grundsätzlich, die Verwaltung sieht aber keinen Verstoß, da keine bauliche Veränderung erfolgt.
Die wichtigsten Punkte
- Drei Abstellräume im Dachgeschoss des Hauses Seeschwalbe werden bereits als Schlafräume vermietet, sind aber noch nicht so genehmigt
- Der aktuelle Bebauungsplan Dorf-Teil A schreibt keine Geschossflächenzahl vor, sodass das frühere Genehmigungshindernis entfallen ist
- Die Gesamtfläche der betroffenen Ferienwohnungen überschreitet nicht 120 Quadratmeter
- Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen sind nach Einschätzung der Verwaltung nicht berührt, da keine bauliche Veränderung stattfindet
- Die endgültige Baugenehmigung erteilt der Landkreis; die Gemeinde soll lediglich ihr Einvernehmen erklären
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/119/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8218 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Am Tranpad 9 sollen zwei Nutzungsänderungen gleichzeitig genehmigt werden: Im Dachgeschoss werden rund 32 qm Abstellfläche zur Ferienwohnung, im Erdgeschoss wird eine bisherige Ferienwohnung (rund 78 qm) zur Dauerwohnung. Die Gemeinde soll dazu ihr Einvernehmen bzw. ihre Zustimmung erteilen, weil beide Änderungen vom Bebauungsplan Nr. 22 abweichen und Befreiungen erfordern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, beide Genehmigungen nur im Verbund zu erteilen, damit kein Dauerwohnraum verloren geht.
Ein Eigentümer will zwei im Bau befindliche Dauerwohnungen nachträglich in Ferienwohnungen umwidmen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen: Eine Nutzungsänderung widerspricht der Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog und den Festsetzungen des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Der Rat soll dem Antrag nicht zustimmen.
Die Gemeinde soll erneut darüber entscheiden, ob zwei Dauerwohnungen in Ferienwohnungen umgewandelt werden dürfen. Der Bauantrag war bereits 2020 abgelehnt worden; der Bauherr hat Widerspruch eingelegt. Seit November 2021 gilt auf Spiekeroog eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen erneut zu verweigern.
Die Gemeinde soll einem Bauantrag erneut das Einvernehmen verweigern, mit dem eine Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umgewandelt werden soll. Der Bauherr hatte den Antrag bereits 2020 gestellt; damals verweigerte der Gemeinderat das Einvernehmen, der Landkreis lehnte die Baugenehmigung ab, und der Bauherr klagte dagegen. Seit November 2021 gilt eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen von Dauerwohnraum verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, auch die jetzt mögliche Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu genehmigen.