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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Nutzungsänderung von drei Abstellräumen zu Schlafräumen

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. Mai 2021

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 27. Mai 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs teilt mit, dass es um einen Antrag auf Nutzungsänderung der Familie Warenski geht. RM Warenski nimmt daher an der Beratung und Abstimmung nicht teil. Das Baurecht sieht vor, dass der Antrag genehmigungsfähig ist. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig genehmigt.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Im Haus Seeschwalbe sollen drei Abstellräume im Dachgeschoss offiziell zu Schlafräumen für Ferienwohnungen umgewidmet werden. Die Räume werden laut Internetanzeigen bereits als Schlafräume genutzt, sind aber baurechtlich noch als Abstellräume eingetragen. Der aktuelle Bebauungsplan Dorf-Teil A schreibt keine Geschossflächenzahl mehr vor, sodass das frühere Hindernis entfallen ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zu einem Bauantrag auf Nutzungsänderung im Haus Seeschwalbe (Dachgeschoss), gelegen im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A. Die Beratung läuft über Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.

Hintergrund

Die Baugenehmigung von 1988 untersagte den Ausbau der Dachgeschoss-Abstellräume zu Wohnräumen, weil damals eine Geschossflächenzahl von 0,3 galt. Ein Nachtrag von 1989 genehmigte zwei der vorderen Abstellräume nachträglich als Wohnräume; die drei hinteren blieben Abstellräume. Der seither gültige Bebauungsplan Dorf-Teil A enthält keine Geschossflächenzahl mehr, weshalb das damalige Hindernis heute nicht mehr besteht. Die Gesamtfläche der Ferienwohnungen bleibt unter 120 Quadratmetern und hält die B-Plan-Festsetzungen ein.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Vorgang betrifft unmittelbar nur den Eigentümer des Hauses Seeschwalbe und dessen Feriengäste. Für die Allgemeinheit ist relevant, dass das Grundstück in einem Bereich mit Erhaltungssatzung zum Schutz der Bevölkerungsstruktur liegt — die Umwidmung zu Ferienwohnnutzung berührt diesen Rahmen grundsätzlich, die Verwaltung sieht aber keinen Verstoß, da keine bauliche Veränderung erfolgt.

Die wichtigsten Punkte

  • Drei Abstellräume im Dachgeschoss des Hauses Seeschwalbe werden bereits als Schlafräume vermietet, sind aber noch nicht so genehmigt
  • Der aktuelle Bebauungsplan Dorf-Teil A schreibt keine Geschossflächenzahl vor, sodass das frühere Genehmigungshindernis entfallen ist
  • Die Gesamtfläche der betroffenen Ferienwohnungen überschreitet nicht 120 Quadratmeter
  • Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen sind nach Einschätzung der Verwaltung nicht berührt, da keine bauliche Veränderung stattfindet
  • Die endgültige Baugenehmigung erteilt der Landkreis; die Gemeinde soll lediglich ihr Einvernehmen erklären

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/119/2021
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog11. Mai 2021, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog27. Mai 2021, 20:02 UhrEntscheidungeinstimmig

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