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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über die Aufstellung und Auslegung des vorhabenbezuogenen Bebaungsplan "Wohnen im ehmaligen Künstlerhaus"

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 6. Juni 2019

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 06. Juni 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus“ in der beiliegenden Fassung im beschleunigt Verfahren nach § 13a BauGB. Die Anlage „Vorhabenbezogener Bebauungsplan – Wohnen im Ehemaligen Künstlerhaus“ mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Die Verwaltung wird zur Auslage des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB aufgefordert sowie zur Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB der betroffenen Behörden und der Träger öffentlicher Belange. RV Redelfs trägt die Anfragen aus der Sitzung des Bauausschusses zu diesem Thema vor. U.a. erklärt Her Koffinke, dass eine Erweiterung der Kläranlage, wenn überhaupt nach Osten möglich ist, da die Gebäude des Bauprojektes „Achter d´ Diek“ schon stehen und somit eine Annäherung durch die Kläranlage nicht möglich ist. Auf Nachfrage von RM Klasing erklärt Herr Koffinke, dass der Gutachter das Thema „Lärm“ mit aufgenommen hat. Die aktuellen Lärmimmissionen entsprechen den Vorgaben des B-Plans. Demnach sind die aktuellen Lärmimmissionen lt. Gutachter nicht störend. RM Klasing erkundigt sich danach, warum dann eine Befristung genannt ist. Daraufhin erörtert Herr Koffinke, dass im Sommer nur ganz geringe Nebenarbeiten zulässig sind. Das Gutachten stellte zu unseren Gunsten fest, dass die Nutzung aller Komponenten derzeit in Ordnung ist. An den bisher zugelassenen Möglichkeiten wird sich nichts ändern. RM Germis möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob immissionstechnisch Ferienwohnung oder Dauerwohnungen unterschiedlich stark geschützt sind. Herr Koffinke führt aus, dass Dauerwohnungen einen höheren Schutz genießen. RM Weibels gibt zu Bedenken, dass der SSC dem Bauvorhaben zustimmen musste und dieser damals deutlich auf deren Bestandsschutz hingewiesen hat. Dem SSC ist seiner Meinung nach, dieser Sachverhalt gut zu verdeutlichen, damit keine Missverständnisse entstehen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Das ehemalige Künstlerhaus an der Straße Achter d'Diek soll zu Wohnraum umgebaut werden. Ein privater Vorhabenträger plant Dauer- und Ferienwohnungen sowie ergänzende Nutzungen im bestehenden Gebäude. Dafür ist ein neuer Bebauungsplan nötig, weil der geltende B-Plan 'Achter d'Diek' nur Künstlerwohnungen und Ateliers erlaubt. Der Rat soll den vorhabenbezogenen B-Plan 'Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus' aufstellen und zur öffentlichen Auslegung freigeben.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur Aufstellung und Auslegung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans — das ist ein auf ein einzelnes Grundstück zugeschnittener B-Plan. Die Vorlage befindet sich in der Phase des Aufstellungs- und Auslegungsbeschlusses; ein Satzungsbeschluss steht noch aus.

Hintergrund

Das Grundstück Achter d'Diek 3 liegt im rechtswirksamen B-Plan 'Achter d'Diek', der dort ausschließlich Künstlerwohnungen, Ateliers, Galerien und Seminarräume erlaubt. Das Gebäude stand zum Zeitpunkt der Planung nahezu leer. Der neue Eigentümer will das Haus — ohne seine äußere Form zu verändern — zu Dauer- und Ferienwohnungen sowie Dienstleistungsflächen umnutzen. Dafür ist ein neuer vorhabenbezogener B-Plan erforderlich, der im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden soll, weil es sich um Innenentwicklung handelt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Auf Spiekeroog herrscht Nachfrage nach Dauerwohnraum für Insulaner:innen und Saisonbeschäftigte. Der Plan sieht vor, dass mindestens 900 Quadratmeter Geschossfläche als Dauerwohnraum gesichert werden. Daneben entstehen Ferienwohnungen, die das Angebot für Gäste ergänzen. Das Gebäude liegt am östlichen Ortsrand nahe Segelclub, Bauhof und Kläranlage; Lärm- und Geruchsgutachten bescheinigen keine unzulässigen Belastungen für künftige Bewohner:innen.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Plangebiet umfasst das Grundstück Achter d'Diek 3 mit rund 1.670 Quadratmetern im östlichen Ortsteil
  • Geplant sind Dauerwohnungen, Ferienwohnungen und nicht störende gewerbliche Nutzungen im Bestandsgebäude
  • Mindestens 900 Quadratmeter Geschossfläche müssen als Dauerwohnraum gesichert werden
  • Das Verfahren läuft als beschleunigtes Innenentwicklungsverfahren ohne Umweltprüfung
  • Der Rat soll gleichzeitig den Aufstellungsbeschluss fassen und die öffentliche Auslegung des Entwurfs beauftragen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/044/2019
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
3 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (3)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog23. Mai 2019, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog6. Juni 2019, 20:00 UhrEntscheidungmehrheitlich

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