Beratung und Beschluss über die Aufstellung und Auslegung des vorhabenbezuogenen Bebaungsplan "Wohnen im ehmaligen Künstlerhaus"
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 6. Juni 2019
Beschlossen — mehrheitlich
am 06. Juni 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus“ in der beiliegenden Fassung im beschleunigt Verfahren nach § 13a BauGB. Die Anlage „Vorhabenbezogener Bebauungsplan – Wohnen im Ehemaligen Künstlerhaus“ mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Die Verwaltung wird zur Auslage des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB aufgefordert sowie zur Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB der betroffenen Behörden und der Träger öffentlicher Belange. RV Redelfs trägt die Anfragen aus der Sitzung des Bauausschusses zu diesem Thema vor. U.a. erklärt Her Koffinke, dass eine Erweiterung der Kläranlage, wenn überhaupt nach Osten möglich ist, da die Gebäude des Bauprojektes „Achter d´ Diek“ schon stehen und somit eine Annäherung durch die Kläranlage nicht möglich ist. Auf Nachfrage von RM Klasing erklärt Herr Koffinke, dass der Gutachter das Thema „Lärm“ mit aufgenommen hat. Die aktuellen Lärmimmissionen entsprechen den Vorgaben des B-Plans. Demnach sind die aktuellen Lärmimmissionen lt. Gutachter nicht störend. RM Klasing erkundigt sich danach, warum dann eine Befristung genannt ist. Daraufhin erörtert Herr Koffinke, dass im Sommer nur ganz geringe Nebenarbeiten zulässig sind. Das Gutachten stellte zu unseren Gunsten fest, dass die Nutzung aller Komponenten derzeit in Ordnung ist. An den bisher zugelassenen Möglichkeiten wird sich nichts ändern. RM Germis möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob immissionstechnisch Ferienwohnung oder Dauerwohnungen unterschiedlich stark geschützt sind. Herr Koffinke führt aus, dass Dauerwohnungen einen höheren Schutz genießen. RM Weibels gibt zu Bedenken, dass der SSC dem Bauvorhaben zustimmen musste und dieser damals deutlich auf deren Bestandsschutz hingewiesen hat. Dem SSC ist seiner Meinung nach, dieser Sachverhalt gut zu verdeutlichen, damit keine Missverständnisse entstehen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDas ehemalige Künstlerhaus an der Straße Achter d'Diek soll zu Wohnraum umgebaut werden. Ein privater Vorhabenträger plant Dauer- und Ferienwohnungen sowie ergänzende Nutzungen im bestehenden Gebäude. Dafür ist ein neuer Bebauungsplan nötig, weil der geltende B-Plan 'Achter d'Diek' nur Künstlerwohnungen und Ateliers erlaubt. Der Rat soll den vorhabenbezogenen B-Plan 'Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus' aufstellen und zur öffentlichen Auslegung freigeben.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Aufstellung und Auslegung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans — das ist ein auf ein einzelnes Grundstück zugeschnittener B-Plan. Die Vorlage befindet sich in der Phase des Aufstellungs- und Auslegungsbeschlusses; ein Satzungsbeschluss steht noch aus.
Hintergrund
Das Grundstück Achter d'Diek 3 liegt im rechtswirksamen B-Plan 'Achter d'Diek', der dort ausschließlich Künstlerwohnungen, Ateliers, Galerien und Seminarräume erlaubt. Das Gebäude stand zum Zeitpunkt der Planung nahezu leer. Der neue Eigentümer will das Haus — ohne seine äußere Form zu verändern — zu Dauer- und Ferienwohnungen sowie Dienstleistungsflächen umnutzen. Dafür ist ein neuer vorhabenbezogener B-Plan erforderlich, der im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden soll, weil es sich um Innenentwicklung handelt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Auf Spiekeroog herrscht Nachfrage nach Dauerwohnraum für Insulaner:innen und Saisonbeschäftigte. Der Plan sieht vor, dass mindestens 900 Quadratmeter Geschossfläche als Dauerwohnraum gesichert werden. Daneben entstehen Ferienwohnungen, die das Angebot für Gäste ergänzen. Das Gebäude liegt am östlichen Ortsrand nahe Segelclub, Bauhof und Kläranlage; Lärm- und Geruchsgutachten bescheinigen keine unzulässigen Belastungen für künftige Bewohner:innen.
Die wichtigsten Punkte
- Das Plangebiet umfasst das Grundstück Achter d'Diek 3 mit rund 1.670 Quadratmetern im östlichen Ortsteil
- Geplant sind Dauerwohnungen, Ferienwohnungen und nicht störende gewerbliche Nutzungen im Bestandsgebäude
- Mindestens 900 Quadratmeter Geschossfläche müssen als Dauerwohnraum gesichert werden
- Das Verfahren läuft als beschleunigtes Innenentwicklungsverfahren ohne Umweltprüfung
- Der Rat soll gleichzeitig den Aufstellungsbeschluss fassen und die öffentliche Auslegung des Entwurfs beauftragen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/044/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8200 kB
- 📄2019 05 08 Begründung Künstlerhaus (2)PDF; CHARSET=UTF-8809 kB
- 📄vorhabenbezogener B-Plan Wohnen KünstlerhausPDF; CHARSET=UTF-8799 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll das ehemalige Künstlerhaus an der Straße Achter d'Diek planungsrechtlich als Wohn- und Ferienwohnungsgebiet absichern. Mit dem Satzungsbeschluss — dem formalen Abschluss eines Bebauungsplanverfahrens — wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus
Das ehemalige Künstlerhaus im Bereich 'Achter d' Diek' soll zu 15 Dauerwohnungen und 9 Ferienwohnungen umgebaut werden. Der Rat hat dafür bereits einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgestellt und mit dem Eigentümer einen Durchführungsvertrag geschlossen. Die Gemeinde erhält für 10 Jahre ein Belegungsrecht für die 15 Dauerwohnungen. Der Beschlussvorschlag lautet: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
Ein Eigentümer will zwei im Bau befindliche Dauerwohnungen nachträglich in Ferienwohnungen umwidmen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen: Eine Nutzungsänderung widerspricht der Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog und den Festsetzungen des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Der Rat soll dem Antrag nicht zustimmen.
Die Gemeinde Spiekeroog erlässt eine Veränderungssperre für den Innendorfbereich, um während der laufenden Bebauungsplanung (B-Plan Nr. 22) zu verhindern, dass Dauerwohnraum oder Gewerbeflächen in Ferienwohnungen umgewandelt werden. Das Plangebiet umfasst weite Teile des bebauten Ortskerns, darunter Bereiche wie Wittdün, Ortsmitte, Melksett, Hellerpad und Am Bahnhof. Die Veränderungssperre gilt ab Bekanntmachung zunächst zwei Jahre und endet früher, sobald der B-Plan Nr. 22 rechtskräftig ist. Der Rat soll die beiliegende Satzung beschließen.