Beratung und Beschluss über die Aufstellung und Auslegung des vorhabenbezuogenen Bebaungsplan "Wohnen im ehmaligen Künstlerhaus"
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll über die Aufstellung und Auslegung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem Arbeitstitel „Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus
Einordnung
Es handelt sich um eine Sitzungsvorlage der Verwaltung zur Bauleitplanung; der Rat soll gleichzeitig über Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans entscheiden — ein vergleichsweise frühes Verfahrensstadium.
Hintergrund
Es liegt kein PDF vor, daher sind Plannummer, genaue Lage und Vorgängerbeschlüsse nicht bekannt. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan wird in der Regel von einem konkreten Investor oder Vorhabenträger beantragt und ist auf ein bestimmtes Bauvorhaben zugeschnitten. Das betroffene Gebäude wird im Titel als „ehemaliges Künstlerhaus
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Für Insulaner:innen könnte die Umnutzung des ehemaligen Künstlerhauses zu Wohnraum Auswirkungen auf das Wohnraumangebot auf der Insel haben. Nähere Angaben zu Lage, Umfang und Art des geplanten Wohnens sind mangels PDF nicht möglich.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat soll einen Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan fassen
- Gleichzeitig ist die öffentliche Auslegung des Plans vorgesehen
- Das Plangebiet bezieht sich auf das ehemalige Künstlerhaus auf Spiekeroog
- Details zu Plannummer, Lage und Vorhaben sind mangels Vorlage nicht bekannt
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/044/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Gemeinderat berät über die eingegangenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus
Es geht um einen Bauantrag zur Sanierung und teilweisen Nutzungsänderung eines bestehenden Wohn- und Geschäftshauses. Das Gebäude soll künftig ausschließlich als Wohnhaus mit sieben Wohneinheiten genutzt werden, die ausdrücklich als Dauerwohnungen ausgewiesen sind. Der Gemeinderat soll darüber befinden, ob diesem Vorhaben zugestimmt wird.
Der Gemeinderat berät und beschließt über den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 'Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus'. Mit dem Satzungsbeschluss würde das Bauleitplanverfahren für dieses Vorhaben abgeschlossen und die planungsrechtliche Grundlage für eine Wohnnutzung am Standort des ehemaligen Künstlerhauses geschaffen.
Ein privater Investor beantragt den Neubau einer Wohnanlage mit elf Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung im Bereich des Bebauungsplans Nr. 8c "Ortsmitte-West". Weil das Vorhaben in drei Punkten von den Festsetzungen dieses B-Plans abweicht, werden gleichzeitig drei Befreiungen beantragt. Der Gemeinderat soll über Bauantrag und Befreiungen entscheiden.