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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Nutzungsänderung von Ruheräumen im KG zu Schlafboxen

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. Mai 2021

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 27. Mai 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird nicht erteilt. RV Redelfs erläutert den Sachstand: Es sollen im Untergeschoss eines Hauses Schlafboxen aufgestellt werden. Das Einvernehmen soll aus verschiedenen Gründen nicht erteilt werden. Die zusätzliche Nutzung würde u.a. mehr Dauerwohnraum hervorrufen. Ebenso passen die Belichtung sowie die Deckenhöhe nicht. Es wird einstimmig beschlossen, dem Beschlussvorschlag zu folgen und das Einvernehmen nicht zu erteilen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein privater Bauantrag will Ruheräume im Kellergeschoss eines Gebäudes in Schlafboxen umwandeln. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern. Mehrere bauordnungsrechtliche Anforderungen sind nicht erfüllt: Die Raumhöhe im Keller liegt mit 2,37 m unter dem gesetzlichen Mindestmaß von 2,40 m, und die Belichtungssituation entspricht nicht den Vorschriften. Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen wird nicht erteilt.

Einordnung

Bauantrag eines privaten Antragstellers zur Nutzungsänderung im Kellergeschoss eines Gebäudes im B-Plan-Gebiet "Dorf-Teil A" (Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen). Die Verwaltung legt dem Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat eine Beschlussvorlage zur Versagung des gemeindlichen Einvernehmens vor.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Dorf-Teil A", der ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnen/Ferienwohnen festsetzt. Für Grundstücke zwischen 600 und 800 m² gilt eine maximale Grundfläche von 180 m² je baulicher Anlage. Zusätzlich greift die gemeindliche Erhaltungssatzung zum Schutz der vorhandenen Bevölkerungsstruktur. Die Entscheidung über etwaige Befreiungen von der Niedersächsischen Bauordnung liegt beim Landkreis, nicht bei der Gemeinde.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Vorgang betrifft einen einzelnen privaten Bauantrag und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Inselalltag der Bevölkerung. Mittelbar ist die Entscheidung relevant für die Anwendung der Erhaltungssatzung, die die Bevölkerungsstruktur auf der Insel sichern soll. Eine Zustimmung hätte Nutzfläche im Kellergeschoss in Schlafboxen verwandelt, die die Mindesthöhenvorschriften nicht einhalten.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Kellergeschoss unterschreitet mit 2,37 m die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckenhöhe von 2,40 m für Aufenthaltsräume
  • Die Belichtungsanforderungen nach § 28 DVO-NBauO sind für die Kellerräume nicht erfüllt
  • Die Dauerwohnraumfläche liegt 4,8 % unter dem nach B-Plan zulässigen Wert; ein Befreiungsantrag sollte nachgereicht werden
  • Die Erhaltungssatzung zum Schutz der Bevölkerungsstruktur ist auf das Grundstück anwendbar
  • Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen nach § 30 BauGB i. V. m. § 172 BauGB zu verweigern

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/116/2021
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog11. Mai 2021, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog27. Mai 2021, 20:02 UhrEntscheidungeinstimmig

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Nutzungsänderung von Ruheräumen im KG zu Schlafboxen — Spiekeroog-Radar