Nutzungsänderung von Ruheräumen im KG zu Schlafboxen
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. Januar 2022
Beschlossen — mehrheitlich
am 27. Januar 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 BauGB zur Ausnahme von der Veränderungssperre kann erteilt werden, wenn das Bauvorhaben baurechtlich zulässig ist. RV Redelfs stellt den Sachverhalt vor und erläutert auf Rückfrage, was mit Schlafboxen gemeint sei. Kämmerer Koffinke ergänzt ihre Ausführung. Der Beschlussvorschlag wird mehrheitlich beschlossen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Bauantrag zur Umwandlung von Ruheräumen im Kellergeschoss in Schlafboxen wird erneut geprüft. Der Gemeinderat hatte das Einvernehmen dazu im Mai 2021 verweigert. Seitdem gilt eine Veränderungssperre, unter der solche Vorhaben nur mit Ausnahme genehmigt werden können. Die Verwaltung stellt fest, dass das Vorhaben weder Dauerwohnraum beseitigt noch Gewerbeflächen verringert — und schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen, sofern das Vorhaben baurechtlich zulässig ist.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur erneuten Beratung eines Bauantrags (Nutzungsänderung im Kellergeschoss). Das Verfahren befindet sich in der zweiten Prüfrunde, nachdem der Landkreis den Antrag nach Inkrafttreten der Veränderungssperre an die Gemeinde zurückgegeben hat.
Hintergrund
Der Gemeinderat hatte dem Bauantrag im Mai 2021 das Einvernehmen verweigert. Ab dem 1. November 2021 gilt auf Spiekeroog eine Veränderungssperre im Zusammenhang mit dem aufzustellenden Bebauungsplan 22, dessen Aufstellungsbeschluss im Oktober 2021 gefasst wurde. Ziel des B-Plans 22 ist der Erhalt von Dauerwohnraum und Gewerbeflächen. Unter einer Veränderungssperre dürfen Bauvorhaben grundsätzlich nicht genehmigt werden; Ausnahmen sind nach § 14 Abs. 2 BauGB möglich, wenn ein Vorhaben den Planzielen nicht widerspricht.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft ein einzelnes Gebäude und unmittelbar nur den Antragstellenden. Für die Inselbevölkerung ist relevant, dass die Gemeinde hier abwägt, ob die Veränderungssperre — die Dauerwohnraum und Gewerbe schützen soll — einer Ausnahme standhält. Da weder Wohnraum noch Gewerbefläche verloren geht, sieht die Verwaltung keinen Widerspruch zu den Planzielen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Bauantrag beantragt die Umwandlung von Ruheräumen im Kellergeschoss in Schlafboxen
- Der Gemeinderat hatte das Einvernehmen im Mai 2021 erstmals verweigert
- Seit dem 1. November 2021 gilt eine Veränderungssperre im Gebiet des künftigen Bebauungsplans 22
- Die Verwaltung bewertet das Vorhaben als vereinbar mit den Zielen der Veränderungssperre
- Der Beschlussvorschlag sieht die Erteilung des Einvernehmens vor, sofern das Vorhaben baurechtlich zulässig ist
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/192/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8103 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein privater Bauantrag will Ruheräume im Kellergeschoss eines Gebäudes in Schlafboxen umwandeln. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern. Mehrere bauordnungsrechtliche Anforderungen sind nicht erfüllt: Die Raumhöhe im Keller liegt mit 2,37 m unter dem gesetzlichen Mindestmaß von 2,40 m, und die Belichtungssituation entspricht nicht den Vorschriften. Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen wird nicht erteilt.
Die Gemeinde soll erneut darüber entscheiden, ob zwei Dauerwohnungen in Ferienwohnungen umgewandelt werden dürfen. Der Bauantrag war bereits 2020 abgelehnt worden; der Bauherr hat Widerspruch eingelegt. Seit November 2021 gilt auf Spiekeroog eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen erneut zu verweigern.
Die Gemeinde soll einem Bauantrag erneut das Einvernehmen verweigern, mit dem eine Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umgewandelt werden soll. Der Bauherr hatte den Antrag bereits 2020 gestellt; damals verweigerte der Gemeinderat das Einvernehmen, der Landkreis lehnte die Baugenehmigung ab, und der Bauherr klagte dagegen. Seit November 2021 gilt eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen von Dauerwohnraum verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, auch die jetzt mögliche Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu genehmigen.
Die Gemeinde soll erneut über einen Bauantrag entscheiden, der ein Wohnhaus in ein Ferienhaus umwandeln will. Den Antrag hatte der Gemeinderat bereits im Oktober 2021 abgelehnt; der Landkreis schickte ihn zurück zur erneuten Prüfung unter der seit November 2021 geltenden Veränderungssperre. Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen erneut zu verweigern, weil die Umnutzung Dauerwohnraum vernichten würde — das Gegenteil dessen, was der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan 22 bezweckt.