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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Nutzungsänderung von Ruheräumen im KG zu Schlafboxen

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. Januar 2022

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 27. Januar 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 BauGB zur Ausnahme von der Veränderungssperre kann erteilt werden, wenn das Bauvorhaben baurechtlich zulässig ist. RV Redelfs stellt den Sachverhalt vor und erläutert auf Rückfrage, was mit Schlafboxen gemeint sei. Kämmerer Koffinke ergänzt ihre Ausführung. Der Beschlussvorschlag wird mehrheitlich beschlossen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein Bauantrag zur Umwandlung von Ruheräumen im Kellergeschoss in Schlafboxen wird erneut geprüft. Der Gemeinderat hatte das Einvernehmen dazu im Mai 2021 verweigert. Seitdem gilt eine Veränderungssperre, unter der solche Vorhaben nur mit Ausnahme genehmigt werden können. Die Verwaltung stellt fest, dass das Vorhaben weder Dauerwohnraum beseitigt noch Gewerbeflächen verringert — und schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen, sofern das Vorhaben baurechtlich zulässig ist.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur erneuten Beratung eines Bauantrags (Nutzungsänderung im Kellergeschoss). Das Verfahren befindet sich in der zweiten Prüfrunde, nachdem der Landkreis den Antrag nach Inkrafttreten der Veränderungssperre an die Gemeinde zurückgegeben hat.

Hintergrund

Der Gemeinderat hatte dem Bauantrag im Mai 2021 das Einvernehmen verweigert. Ab dem 1. November 2021 gilt auf Spiekeroog eine Veränderungssperre im Zusammenhang mit dem aufzustellenden Bebauungsplan 22, dessen Aufstellungsbeschluss im Oktober 2021 gefasst wurde. Ziel des B-Plans 22 ist der Erhalt von Dauerwohnraum und Gewerbeflächen. Unter einer Veränderungssperre dürfen Bauvorhaben grundsätzlich nicht genehmigt werden; Ausnahmen sind nach § 14 Abs. 2 BauGB möglich, wenn ein Vorhaben den Planzielen nicht widerspricht.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft ein einzelnes Gebäude und unmittelbar nur den Antragstellenden. Für die Inselbevölkerung ist relevant, dass die Gemeinde hier abwägt, ob die Veränderungssperre — die Dauerwohnraum und Gewerbe schützen soll — einer Ausnahme standhält. Da weder Wohnraum noch Gewerbefläche verloren geht, sieht die Verwaltung keinen Widerspruch zu den Planzielen.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Bauantrag beantragt die Umwandlung von Ruheräumen im Kellergeschoss in Schlafboxen
  • Der Gemeinderat hatte das Einvernehmen im Mai 2021 erstmals verweigert
  • Seit dem 1. November 2021 gilt eine Veränderungssperre im Gebiet des künftigen Bebauungsplans 22
  • Die Verwaltung bewertet das Vorhaben als vereinbar mit den Zielen der Veränderungssperre
  • Der Beschlussvorschlag sieht die Erteilung des Einvernehmens vor, sofern das Vorhaben baurechtlich zulässig ist

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/192/2021
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog12. Januar 2022, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog27. Januar 2022, 20:00 UhrEntscheidungmehrheitlich

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