Prüfung der Berechtigung zur Weiterveräußerung des Erbbaurechts und des Vorkaufsrechts im Lütt Slurpad
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. November 2025
Beschlossen — einstimmig
am 27. November 2025 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog - beschließt, auf die Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 20 des Erbbaurechtsvertrages vom 10.11.2003 zu verzichten, und - stimmt der Weiterveräußerung des Erbbaurechts an den Käufer zu.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Haus im Lütt Slurpad soll verkauft werden, und damit wechselt auch das zugehörige Erbbaurecht — also das Recht, auf einem gemeindeeigenen Grundstück zu bauen und zu wohnen. Die Gemeinde muss als Grundstückseigentümerin zustimmen und könnte das Grundstück per Vorkaufsrecht selbst erwerben. Die Verwaltung empfiehlt, den Verkauf zu genehmigen und auf das Vorkaufsrecht zu verzichten, weil der Käufer mit Hauptwohnsitz auf Spiekeroog den Dauerwohnraum selbst nutzen will.
Einordnung
Verwaltungsvorlage des Fachbereichs Liegenschaften, eingebracht zur Erstberatung im Verwaltungsausschuss und zur Beschlussfassung im Rat. Anlass ist der beantragte Weiterverkauf eines Hauses auf einem gemeindeeigenen Erbbaurechtsgrundstück im Lütt Slurpad.
Hintergrund
Die Gemeinde Spiekeroog ist Eigentümerin des Grundstücks und hat es 2003 im Wege des Erbbaurechts vergeben — das heißt, jemand anderes durfte darauf bauen und wohnen, das Grundstück selbst blieb aber gemeindeeigen. Das Erbbaurecht läuft bis März 2044. Der Erbbaurechtsvertrag schreibt vor, dass ein Weiterverkauf nur an Personen mit Hauptwohnsitz auf Spiekeroog erlaubt ist, die den Wohnraum selbst dauerhaft nutzen. Zusätzlich ist die Zustimmung des Landes Niedersachsen erforderlich.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Direkt betroffen sind der Verkäufer und der Käufer des Hauses im Lütt Slurpad. Für die Allgemeinheit ist relevant, dass die Gemeinde über dieses Instrument sicherstellt, dass Erbbaurechts-Wohnraum als Dauerwohnraum für Insulaner:innen erhalten bleibt. Ein Vorkauf durch die Gemeinde würde bedeuten, dass sie das Erbbaurecht selbst übernimmt — darauf soll verzichtet werden.
Die wichtigsten Punkte
- Ein Haus im Lütt Slurpad soll verkauft werden, das auf einem gemeindeeigenen Erbbaurechtsgrundstück steht
- Das Erbbaurecht läuft noch bis März 2044 und wird nicht verlängert
- Der Käufer hat seinen Hauptwohnsitz auf Spiekeroog und erklärt, den Wohnraum selbst zu nutzen
- Die Verwaltung empfiehlt, dem Verkauf zuzustimmen und das gemeindliche Vorkaufsrecht nicht auszuüben
- Der Rat soll am 27. November 2025 abschließend entscheiden
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/090/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-895 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau Vorlagen-Nr. 01/090/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 18.11.2025 Rat der Gemeinde Spiekeroog 27.11.2025 Betreff: Prüfung der Berechtigung zur Weiterveräußerung des Erbbaurechts und des Vorkaufsrechts im Lütt Slurpad Sachverhalt: Der Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog liegt eine Mitteilung über den Verkauf eines Hauses im Lütt Slurpad sowie den damit verbundenen Weiterverkauf des entsprechenden Erbbaurechtes vor (siehe anbei). Grundlage ist der bestehende Erbbaurechtsvertrag zwischen der Gemeinde Spiekeroog (Grundstückseigentümerin) und dem Erbbaurechtnehmer vom 10.11.2003 (siehe anbei). Das Erbbaurecht ist bis zum 24.03.2044 eingetragen. Eine Laufzeitanpassung ist im Rahmen des geplanten Verkaufs nicht vorgesehen. Der Verkäufer erfragt die Zustimmung der Grundstückseigentümerin gemäß § 13 des Erbbaurechtsvertrages (siehe anbei). Zudem ist nach den vertraglichen Regelungen eine Zustimmung des Landes Niedersachsen zur Weiterveräußerung erforderlich. Der Verkäufer hat erklärt, dass die Vorgaben des Erbbaurechtsvertrags hinsichtlich des berechtigten Personenkreises für den Weiterverkauf eingehalten werden (entsprechend der Präambel des Vertrages; siehe Schreiben anbei). Eine Auskunft aus dem Melderegister gemäß § 34 BMG bestätigt den Hauptwohnsitz des Käufers auf Spiekeroog. Dieser erklärt, den Dauerwohnraum selbst zu nutzen. Veräußerung und Belastung mit Grundpfandrechten, Reallasten, Dauerwohn- und Dauernutzungsrechten bedarf der Zustimmung des Grundstückseigentümers (entspr. § 25, §17b)). Gemäß § 20 des Erbbaurechtsvertrages steht der Gemeinde Spiekeroog ein Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle an dem Erbbaurecht für die Dauer des Erbbaurechts zu. Die Verwaltung empfiehlt die Weiterveräußerung des Erbbaurechts und auf die Ausübung des Vorkaufsrechts zu verzichten. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt, auf die Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 20 des Erbbaurechtsvertrages vom 10.11.2003 zu verzichten, und stimmt der Weiterveräußerung des Erbbaurechts an den Käufer zu. - 2 - Spiekeroog, den 13.11.2025 (Bruns, Maren) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: 01_2025-11-06_Antrag_Weiterveraeusserung_LuettSlurpad 02_Historie_Grundstueck 03_Erbbaurechtsvertrag 04_2025_Kaufvertragsentwurf
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog prüft, ob die Erbbaurechtsverträge im Wohngebiet Slurpad und Lütt Slurpad angepasst werden müssen. Das Gebiet wurde vor rund 25 Jahren als Modellprojekt für erschwinglichen Dauerwohnraum für Insulaner:innen geschaffen — mit 40-jähriger Erbbaurecht-Laufzeit, die nun ausläuft. Der Bauausschuss diskutiert offene Fragen zu Berechtigungskreis, Nutzungsregeln und Spekulationsschutz, ohne heute einen Beschluss zu fassen.
Zwei Ratsmitglieder beantragen, eine gemeindeeigene Wohnungsbaugesellschaft (WOBAU GmbH Spiekeroog) zu gründen, um mehr Dauerwohnraum für Insulaner:innen zu schaffen. Parallel sollen gemeindeeigene Grundstücke benannt, eine Arbeitsgruppe eingesetzt und eine Zukunftsfläche nördlich Bi t Utkiek vom Land auf Erbpachtbasis erworben werden. Der Bau- und Umweltausschuss hat Teile des Antrags bereits am 06.04.2017 beschlossen; der Rat soll abschließend entscheiden.
Die Gemeinde Spiekeroog will neben der neuen Rettungswache gleichzeitig ein Wohngebäude für Dauerwohnraum errichten. Die Baukosten für den Wohnanteil schätzt das Architekturbüro auf rund 1,8 Mio. Euro. Als Alternative zur kommunalen Eigenrealisierung prüft die Verwaltung ein PPP-Modell — dabei baut und besitzt ein privater Träger das Gebäude auf einem Erbbaugrundstück und verpachtet es für 40 Jahre an die Gemeinde. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, eine Ausschreibung für dieses Modell vorzunehmen und die architektonischen Vorgaben als Planungsgrundlage festlegen.
Eine Inselbewohnerin möchte ein Haus im Bereich 'Lütt Slurpad' kaufen, das auf einem Grundstück der Gemeinde steht. Da das Grundstück per Erbbaurecht — also einem langfristigen Nutzungsrecht am gemeindefremden Boden — vergeben ist, braucht die Käuferin die Zustimmung des Rates. Der überarbeitete Beschlussvorschlag sieht vor, dass bei Vorlage eines Kaufvertrags ein neuer Erbbaurechtsvertrag über 40 Jahre ab Eigentumsübertragung abgeschlossen wird.