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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Prüfung der Berechtigung zur Weiterveräußerung des Erbbaurechts und des Vorkaufsrechts im Lütt Slurpad

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. November 2025

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 27. November 2025 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog - beschließt, auf die Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 20 des Erbbaurechtsvertrages vom 10.11.2003 zu verzichten, und - stimmt der Weiterveräußerung des Erbbaurechts an den Käufer zu.

6Ja

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein Haus im Lütt Slurpad soll verkauft werden, und damit wechselt auch das zugehörige Erbbaurecht — also das Recht, auf einem gemeindeeigenen Grundstück zu bauen und zu wohnen. Die Gemeinde muss als Grundstückseigentümerin zustimmen und könnte das Grundstück per Vorkaufsrecht selbst erwerben. Die Verwaltung empfiehlt, den Verkauf zu genehmigen und auf das Vorkaufsrecht zu verzichten, weil der Käufer mit Hauptwohnsitz auf Spiekeroog den Dauerwohnraum selbst nutzen will.

Einordnung

Verwaltungsvorlage des Fachbereichs Liegenschaften, eingebracht zur Erstberatung im Verwaltungsausschuss und zur Beschlussfassung im Rat. Anlass ist der beantragte Weiterverkauf eines Hauses auf einem gemeindeeigenen Erbbaurechtsgrundstück im Lütt Slurpad.

Hintergrund

Die Gemeinde Spiekeroog ist Eigentümerin des Grundstücks und hat es 2003 im Wege des Erbbaurechts vergeben — das heißt, jemand anderes durfte darauf bauen und wohnen, das Grundstück selbst blieb aber gemeindeeigen. Das Erbbaurecht läuft bis März 2044. Der Erbbaurechtsvertrag schreibt vor, dass ein Weiterverkauf nur an Personen mit Hauptwohnsitz auf Spiekeroog erlaubt ist, die den Wohnraum selbst dauerhaft nutzen. Zusätzlich ist die Zustimmung des Landes Niedersachsen erforderlich.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Direkt betroffen sind der Verkäufer und der Käufer des Hauses im Lütt Slurpad. Für die Allgemeinheit ist relevant, dass die Gemeinde über dieses Instrument sicherstellt, dass Erbbaurechts-Wohnraum als Dauerwohnraum für Insulaner:innen erhalten bleibt. Ein Vorkauf durch die Gemeinde würde bedeuten, dass sie das Erbbaurecht selbst übernimmt — darauf soll verzichtet werden.

Die wichtigsten Punkte

  • Ein Haus im Lütt Slurpad soll verkauft werden, das auf einem gemeindeeigenen Erbbaurechtsgrundstück steht
  • Das Erbbaurecht läuft noch bis März 2044 und wird nicht verlängert
  • Der Käufer hat seinen Hauptwohnsitz auf Spiekeroog und erklärt, den Wohnraum selbst zu nutzen
  • Die Verwaltung empfiehlt, dem Verkauf zuzustimmen und das gemeindliche Vorkaufsrecht nicht auszuüben
  • Der Rat soll am 27. November 2025 abschließend entscheiden

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/090/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-895 kB3 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau
    Vorlagen-Nr.
    01/090/2025
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 18.11.2025  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 27.11.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    Prüfung der Berechtigung zur Weiterveräußerung des Erbbaurechts und des 
    Vorkaufsrechts im Lütt Slurpad
    Sachverhalt:
    Der Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog liegt eine Mitteilung über den Verkauf eines 
    Hauses im Lütt Slurpad sowie den damit verbundenen Weiterverkauf des entsprechenden 
    Erbbaurechtes vor (siehe anbei). Grundlage ist der bestehende Erbbaurechtsvertrag 
    zwischen der Gemeinde Spiekeroog (Grundstückseigentümerin) und dem 
    Erbbaurechtnehmer vom 10.11.2003 (siehe anbei).
    Das Erbbaurecht ist bis zum 24.03.2044 eingetragen. Eine Laufzeitanpassung ist im 
    Rahmen des geplanten Verkaufs nicht vorgesehen. Der Verkäufer erfragt die Zustimmung 
    der Grundstückseigentümerin gemäß § 13 des Erbbaurechtsvertrages (siehe anbei).
     
    Zudem ist nach den vertraglichen Regelungen eine Zustimmung des Landes Niedersachsen 
    zur Weiterveräußerung erforderlich. 
     
    Der Verkäufer hat erklärt, dass die Vorgaben des Erbbaurechtsvertrags hinsichtlich des 
    berechtigten Personenkreises für den Weiterverkauf eingehalten werden (entsprechend der 
    Präambel des Vertrages; siehe Schreiben anbei). Eine Auskunft aus dem Melderegister 
    gemäß § 34 BMG bestätigt den Hauptwohnsitz des Käufers auf Spiekeroog. Dieser erklärt, 
    den Dauerwohnraum selbst zu nutzen. 
     
    Veräußerung und Belastung mit Grundpfandrechten, Reallasten, Dauerwohn- und 
    Dauernutzungsrechten bedarf der Zustimmung des Grundstückseigentümers (entspr. § 25, 
    §17b)).
     
    Gemäß § 20 des Erbbaurechtsvertrages steht der Gemeinde Spiekeroog ein Vorkaufsrecht 
    für alle Verkaufsfälle an dem Erbbaurecht für die Dauer des Erbbaurechts zu. 
     
    Die Verwaltung empfiehlt die Weiterveräußerung des Erbbaurechts und auf die Ausübung 
    des Vorkaufsrechts zu verzichten.
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog
     beschließt, auf die Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 20 des 
    Erbbaurechtsvertrages vom 10.11.2003 zu verzichten, und
     stimmt der Weiterveräußerung des Erbbaurechts an den Käufer zu.
     
    - 2 -
     
     
     
    Spiekeroog, den 13.11.2025
     
     
     
    (Bruns, Maren)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:
     
    01_2025-11-06_Antrag_Weiterveraeusserung_LuettSlurpad
    02_Historie_Grundstueck
    03_Erbbaurechtsvertrag
    04_2025_Kaufvertragsentwurf

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog27. November 2025, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig6:0:0

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Prüfung der Berechtigung zur Weiterveräußerung des Erbbaurechts und des Vorkaufsrechts im Lütt Slurpad — Spiekeroog-Radar