Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad | Rückblick und Diskussion über mögliche vertragliche Anpassungen
Stand der Beratung
Ohne Beschluss behandelt · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 28. November 2024
In Beratung — Entscheidung steht aus
am 28. November 2024 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog prüft, ob die Erbbaurechtsverträge im Wohngebiet Slurpad und Lütt Slurpad angepasst werden müssen. Das Gebiet wurde vor rund 25 Jahren als Modellprojekt für erschwinglichen Dauerwohnraum für Insulaner:innen geschaffen — mit 40-jähriger Erbbaurecht-Laufzeit, die nun ausläuft. Der Bauausschuss diskutiert offene Fragen zu Berechtigungskreis, Nutzungsregeln und Spekulationsschutz, ohne heute einen Beschluss zu fassen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau) zur Beratung im Bauausschuss am 28. November 2024. Es gibt keinen Beschlussvorschlag — die Sitzung dient der politischen Diskussion vor einer noch ausstehenden fachlichen Beratung.
Hintergrund
Das Land Niedersachsen verkaufte der Gemeinde Anfang der 2000er-Jahre Bauland unter der Auflage, es überwiegend für Dauerwohnnutzung durch einen berechtigten Personenkreis zu verwenden. Die Gemeinde wählte das Erbbaurecht — ein Modell, bei dem Bewohner:innen auf gemeindeeignem Boden bauen, ohne ihn zu kaufen. Die Verträge laufen 40 Jahre, eine bewusst kurze Laufzeit, um steuernd eingreifen zu können. Der Rat hat die Verwaltung bereits beauftragt, das Gebiet grundsätzlich zu überprüfen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Slurpad und Lütt Slurpad sind die zentralen Wohngebiete für Insulaner:innen mit Hauptwohnsitz auf Spiekeroog. Wer dort wohnt oder ein Haus kaufen möchte, ist direkt betroffen: Die Diskussion entscheidet, wer künftig berechtigt ist, welche Nutzung erlaubt bleibt und ob Weiterverkäufe stärker reglementiert werden. Auch für alle, die dauerhaft auf der Insel wohnen wollen, hat das Ergebnis Bedeutung — denn es geht um das langfristige Angebot an bezahlbarem Wohnraum.
Die wichtigsten Punkte
- Das Baugebiet Slurpad und Lütt Slurpad besteht seit rund 25 Jahren als Erbbaurecht-Modell für Dauerwohnraum
- Die ursprünglich 40-jährige Erbbaurecht-Laufzeit nähert sich dem Ende, was eine Überprüfung auslöst
- Diskutiert werden Fragen zu Berechtigungskreis, Nutzungspflichten, Spekulationsschutz und künftiger Laufzeit
- Ein Rückkaufrecht der Gemeinde sowie Pflichten zur öffentlichen Ausschreibung bei Verkauf stehen zur Debatte
- Heute wird nur beraten, kein Beschluss gefasst — fachliche Beratung folgt noch
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/094/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
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- 1 - BESCHLUSSVORLAGE öffentlich Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad | Rückblick und Diskussion über mögliche vertragliche Anpassungen Sachverhalt: Vor rund 25 Jahren wurde das Baugebiet „Lütt Slurpad / Slurpad“ ins Leben gerufen – ein Modellprojekt, das insulares Wohnen auf Spiekeroog möglich machen und erschwinglichen Wohnraum für Insulaner schaffen sollte. Dieses Projekt hat bisher gut funktioniert und viele positive Erfahrungen gebracht. Doch die Zeit bleibt nicht stehen, Entwicklungen im Gebiet fanden statt und werden auch zukünftig stattfinden, die das ursprüngliche Ziel des Projekts ggf. verwässern könnten. Damals hat das Land Niedersachsen das Bauland an die Gemeinde Spiekeroog verkauft, mit der Auflage die Baugrundstücke überwiegend für die Dauerwohnnutzung an einen berechtigten Personenkreis zu verwenden. Die Gemeinde hat sich damals für den Weg des Erbbaurechts entschieden, so dass Erbbauberechtigte Dauerwohnraum errichten, der von einem berechtigten Personenkreis genutzt wird. In diesem Zusammenhang wurde die Gemeinde Spiekeroog vom Land Niedersachsen verpflichtet, bei einer Vergabe bzw. einer Weiterveräußerung des Erbbaurechts an berechtigte Personen, die Zustimmung des Landes Niedersachsen einzuholen. Damals hat man sich bewusst für eine 40-jährige Laufzeit des Erbbaurechts entschieden, was einer relativ geringen Laufzeit für Erbbaurechtsverträge entspricht, um ggf. lenkend eingreifen zu können. Nun gegen Ende der ursprünglich festgelegten Laufzeit hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog die Verwaltung beauftragt, eine grundsätzliche Überprüfung des Baugebiets und seiner Vertragsbedingungen mit fachlicher Beratung durchzuführen, um die ursprünglichen Ziele des Gebietes langfristig zu sichern. Dabei sollen sich alle Vereinbarungen an dieser Vorgabe orientieren; Auszug aus den Verträgen von 2003: „Die Gemeinde Spiekeroog verfolgt mit der Erschließung des Baugebietes „Slurpad“ und der Bestellung von Erbbaurechten an den ihr gehörenden Grundstücken dieses Baugebietes das Ziel, auf Spiekeroog angesichts der sehr begrenzten Baulandfläche für eine breite Bevölkerungsgruppe im finanziell tragbaren Rahmen arbeitgeberunabhängigen Dauerwohnraum für Personen zu schaffen und auf Dauer zu erhalten, die auf der Insel ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt haben. Spekulationen mit den betreffenden Grundstücken in jeder Form soll ebenso ausgeschlossen sein, wie das Erzielen überhöhter Gewinne bei Vermietung oder Verpachtung. Alle nachfolgenden Vereinbarungen sollen sich bei eventuellen Differenzen der Vertragsparteien hinsichtlich der Auslegung einzelner Formulierungen ausdrücklich an dieser Vorgabe orientieren.“ Gemeinde Spiekeroog Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau Vorlagen-Nr. 01/094/2024 ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 28.11.2024 Betreff: - 2 - Vor diesem Hintergrund sollen offene Punkte diskutiert werden, die unter Beachtung einer noch anstehenden fachlichen Beratung in mögliche Vertragsanpassungen einfließen könnten: Berechtigter Kreis: Müssen Käufer ihren Hauptwohnsitz auf Spiekeroog haben oder können sie auch planen, den Hauptwohnsitz nach Spiekeroog zu verlegen? Wie lange müssen sie bereits auf der Insel wohnen, um berechtigt zu sein? Soll eine Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung durch den Immobilieneigentümer bei Verkaufswunsch eingeführt werden? Dürfen Interessenten / Bewerber auf Erbbaurecht Eigentümer weiterer Immobilien auf Spiekeroog sein? Welche Ausnahmen sind sinnvoll, wenn weitere Immobilien im Eigentum eines Bewerbers auf ein Haus im Slurpad / Lütt Slurpad sind?; z.B. o Ist eine Ausnahme sinnvoll, wenn die weitere Immobilie zu klein ist für eine Eigennutzung? o Wie gehen wir mit Sonderfällen um, etwa bei Familien, die durch Erbschaft Eigentum erwerben? Eigentümer an einer weiteren Immobilie durch Erbschaft sind / ggf. auch im Besitz über eine Erbengemeinschaft? o Wie gehen wir mit Sonderfällen um, wenn z.B. der Lebenspartner oder ein weiter gefasster Familienkreis des Bewerbers eine oder mehrere weitere Immobilien im Eigentum hat? o Sollen die jetzigen Ausweichmöglichkeiten entfallen, wie z.B. die Auflage, den anteilig geforderten Dauerwohnraum im anderen Eigentum bereitzustellen oder wie z.B. die Auflage, das Gebäude im Slurpad / Lütt Slurpad zu 100% als Dauerwohnraum zu nutzen? o Ist man berechtigt für einen Hauskauf im Lütt Slurpad, wenn man z.B. die andere / weitere Immobilie zu 100% als Dauerwohnraum vermietet? o Weitere Ausnahmen? Nutzung der Immobilie: Soll nur Selbstnutzung möglich sein oder auch eine Vermietung ermöglicht werden? Wenn die Immobilie vermietet werden darf, dann an wen und unter welchen Bedingungen? Was geschieht, wenn ein Eigentümer / Bewohner die Insel verlässt – bleibt das Erbbaurecht bestehen oder soll ein Verkauf angestoßen werden? Wirtschaftliche Rahmenbedingungen: Sollen Spekulationen und die Erzielung (überhöhter) Gewinne auch beim Weiterverkauf des Gebäudes weitreichender reglementiert werden? Wenn ja, wie? Soll der Heimfall / Rückkaufrecht an die Gemeinde (über das bisherige Maß hinaus) ausgestaltet werden? Wenn ja, wie? Welche weiteren Bedingungen lösen das Rückkaufrecht aus? Laufzeit: Welche Laufzeit des Erbbaurechts ist für zukünftige Verträge sinnvoll, um dem Erbbauberechtigten Planungssicherheit / Finanzierungsoptionen zu bieten? Soll die Erbbaupachtdauer bei einem Weiterverkauf des Gebäudes jeweils neu beginnen? Möchten die BA-Mitglieder weitere Themenblöcke und zu berücksichtigende Aspekte diskutieren? Beschlussvorschlag: Kein Beschlussvorschlag. Es handelt sich um eine Beratung. Falls doch ein Beschluss gefasst wird, wird dieser in der - 3 - Sitzung formuliert Anlagenverzeichnis: Erbbaurechtsvertrag_Gem_Erbbauberechtigter Vertrag_Nds_GemSpiekeroog_Baugebiet_LuettSlurpad Spiekeroog, den 18.11.2024 (Bruns, Maren) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.:
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde überprüft die Vergabe- und Nutzungsregeln für das Erbpacht-Baugebiet Slurpad und Lütt Slurpad, das dauerhaften, bezahlbaren Wohnraum für Insulaner:innen sichern soll. Die Verwaltung schlägt unter anderem vor, die Zugangskriterien zu schärfen, Ferienvermietung vertraglich auszuschließen und die Erbbaurechts-Laufzeit auf 70 Jahre festzusetzen. Ein Fachanwalt soll die überarbeiteten Regelungen rechtlich ausformulieren. Die Vorlage enthält keinen Beschlussvorschlag — sie dient der Diskussion im Bauausschuss.
Die Gemeinde überarbeitet die Regeln für das Erbbaurechts-Baugebiet Lütt Slurpad / Slurpad, um dauerhaften Wohnraum für Insulaner:innen zu sichern und Spekulation einzudämmen. Kern ist ein Änderungsvertrag, der bei jedem künftigen Verkauf eines Erbbaurechts notariell abzuschließen ist. Außerdem soll die Laufzeit aller Erbbaurechte einheitlich bis 2085 verlängert werden. Es handelt sich um eine vorbereitende Beratung ohne Beschlussvorschlag — konkrete Beschlüsse werden erst in der Sitzung formuliert.
Die Gemeinde Spiekeroog will auf dem Gelände 'Achter d'Utkiek' ein neues Wohngebiet für Dauerwohnungen von Insulaner:innen entwickeln. Dazu soll der Rat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 'Achter d'Utkiek' sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplans fassen, damit das Gebiet planungsrechtlich als Wohngebiet ausgewiesen werden kann. Ein früher beschlossener Planungswettbewerb (2019) wird dabei zurückgenommen. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen erster Entwürfe die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungs- und Auslegungsverfahren durchzuführen.
Zwei Ratsmitglieder beantragen, eine gemeindeeigene Wohnungsbaugesellschaft (WOBAU GmbH Spiekeroog) zu gründen, um mehr Dauerwohnraum für Insulaner:innen zu schaffen. Parallel sollen gemeindeeigene Grundstücke benannt, eine Arbeitsgruppe eingesetzt und eine Zukunftsfläche nördlich Bi t Utkiek vom Land auf Erbpachtbasis erworben werden. Der Bau- und Umweltausschuss hat Teile des Antrags bereits am 06.04.2017 beschlossen; der Rat soll abschließend entscheiden.