Zum Inhalt springen
Sprache · Language: Deutsch Polski Română English
Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Umbau eines bestehenden Wohnhauses

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. August 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 09. August 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. Im Bauausschuss wurde zwar festgestellt, dass die Traufhöhe nicht den im B-Plan festgesetzten Bestimmungen entspricht, in diesem Fall die Unterschreitung jedoch passend ist, da sich das Haus damit dem Vorderhaus harmonisch anpasst.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein privater Antragsteller will ein kleines Bestandsgebäude im hinteren Grundstücksteil eines denkmalgeschützten Hauses umbauen und geringfügig erweitern. Die Wohnfläche wächst von 40 auf 58 Quadratmeter; hinzu kommen ein Bad und ein Abstellraum als Anbauten. Da die neue Traufhöhe die B-Plan-Vorgabe unterschreitet, wurde gleichzeitig eine Befreiung beantragt, die der Landkreis entscheidet. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zum Bauantrag eines privaten Antragstellers für den Umbau und die Erweiterung eines Bestandsgebäudes auf einem Grundstück im Bereich des Bebauungsplans „Dorf–Teil A

Hintergrund

Das Grundstück liegt im B-Plan-Gebiet „Dorf–Teil A

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft ein einzelnes Privatgrundstück und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die übrige Bevölkerung. Für das Ortsbild relevant ist, dass Dach, Ziegel und Wandmaterial dem benachbarten Baudenkmal angepasst werden sollen.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Hintergebäude wächst von 40 auf 58 Quadratmeter Wohnfläche
  • Zwei neue Anbauten (Bad und Abstellraum) entstehen nördlich des Bestandsgebäudes
  • Die neue Traufhöhe von 1,39 m liegt unter dem B-Plan-Mindestwert von 2,20 m; eine Befreiung wurde beim Landkreis beantragt
  • Gestaltung und Materialien (Tonziegel naturrot, Klinker rotbraun, Satteldach 40°) entsprechen der Baugestaltungssatzung
  • Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen nach § 30 BauGB erteilen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/054/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog2. August 2018, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog9. August 2018, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

Verwandte Vorlagen

Umbau und Umnutzung eines Wohnhauses mit einer Ferienwohnung im Obergeschoss zu einem Gebäude mit Ladenlokal, drei Ferienwohnungen und einem Appartement für Dauerwohnen
01/049/2017Sitzungsvorlage

Ein bestehendes Wohnhaus auf Spiekeroog soll zu einem Gebäude mit einem Ladenlokal, drei Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung umgebaut werden. Der Rat hatte 2016 bereits grundsätzlich zugestimmt, knüpfte das Einvernehmen aber an zwei Bedingungen. Diese sind laut Verwaltung nun erfüllt: Die Ferienwohnung im Obergeschoss wird über eine innenliegende Treppe erschlossen, und das Appartement wird als Dauerwohnung grundbuchlich gesichert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen unter dieser Bedingung zu erteilen.

Umbau eines bestehenden Wohnhauses — Spiekeroog-Radar