Umbau eines bestehenden Wohnhauses
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. August 2018
Beschlossen — einstimmig
am 09. August 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. Im Bauausschuss wurde zwar festgestellt, dass die Traufhöhe nicht den im B-Plan festgesetzten Bestimmungen entspricht, in diesem Fall die Unterschreitung jedoch passend ist, da sich das Haus damit dem Vorderhaus harmonisch anpasst.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin privater Antragsteller will ein kleines Bestandsgebäude im hinteren Grundstücksteil eines denkmalgeschützten Hauses umbauen und geringfügig erweitern. Die Wohnfläche wächst von 40 auf 58 Quadratmeter; hinzu kommen ein Bad und ein Abstellraum als Anbauten. Da die neue Traufhöhe die B-Plan-Vorgabe unterschreitet, wurde gleichzeitig eine Befreiung beantragt, die der Landkreis entscheidet. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zum Bauantrag eines privaten Antragstellers für den Umbau und die Erweiterung eines Bestandsgebäudes auf einem Grundstück im Bereich des Bebauungsplans „Dorf–Teil A
Hintergrund
Das Grundstück liegt im B-Plan-Gebiet „Dorf–Teil A
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft ein einzelnes Privatgrundstück und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die übrige Bevölkerung. Für das Ortsbild relevant ist, dass Dach, Ziegel und Wandmaterial dem benachbarten Baudenkmal angepasst werden sollen.
Die wichtigsten Punkte
- Das Hintergebäude wächst von 40 auf 58 Quadratmeter Wohnfläche
- Zwei neue Anbauten (Bad und Abstellraum) entstehen nördlich des Bestandsgebäudes
- Die neue Traufhöhe von 1,39 m liegt unter dem B-Plan-Mindestwert von 2,20 m; eine Befreiung wurde beim Landkreis beantragt
- Gestaltung und Materialien (Tonziegel naturrot, Klinker rotbraun, Satteldach 40°) entsprechen der Baugestaltungssatzung
- Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen nach § 30 BauGB erteilen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/054/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8213 kB
Beratungsfolge
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