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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Umbau eines bestehenden Wohnhauses

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. August 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 09. August 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. Im Bauausschuss wurde zwar festgestellt, dass die Traufhöhe nicht den im B-Plan festgesetzten Bestimmungen entspricht, in diesem Fall die Unterschreitung jedoch passend ist, da sich das Haus damit dem Vorderhaus harmonisch anpasst.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein privater Antragsteller will ein kleines Bestandsgebäude im hinteren Teil eines denkmalgeschützten Grundstücks umbauen und geringfügig erweitern. Die Wohnfläche wächst von 40 auf 58 Quadratmeter; zwei kleine Anbauten (Bad und Abstellraum) kommen hinzu. Das Dach erhält einen neuen Dachstuhl, der optisch dem benachbarten Baudenkmal angeglichen wird. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag vom 2. Juli 2018, eingebracht zur Beratung in Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat. Die Gemeinde muss ihr Einvernehmen erklären, bevor der Landkreis als Baugenehmigungsbehörde entscheiden kann.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf Teil A im Sonstigen Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen. Zusätzlich gelten die Baugestaltungssatzung I und die Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog. Das vordere Gebäude auf dem Grundstück steht unter Denkmalschutz; der Umbau betrifft ausschließlich das kleinere Hintergebäude. Weil die neue Traufhöhe des Anbaus die im Bebauungsplan vorgeschriebene Mindesthöhe unterschreitet, wurde gleichzeitig ein Befreiungsantrag beim Landkreis gestellt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Umbau betrifft ein einzelnes Privatgrundstück und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Inselalltag der Allgemeinheit. Für die Nachbarschaft und das Ortsbild relevant ist, dass der Anbau gestalterisch auf das denkmalgeschützte Vorderhaus abgestimmt wird.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Wohnfläche des Hintergebäudes steigt von 40 auf 58 Quadratmeter
  • Zwei Anbauten (Bad und Abstellraum) werden nördlich des Bestandsgebäudes errichtet
  • Das Gebäude erhält einen neuen Dachstuhl mit 40 Grad Neigung, angepasst an das Baudenkmal
  • Die Traufhöhe des Anbaus liegt mit 1,39 Metern unter dem Bebauungsplan-Minimum; eine Befreiung wurde beantragt
  • Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/054/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8213 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog2. August 2018, 22:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog9. August 2018, 22:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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