Erstellung einer Gaube
Stand der Beratung
Abgelehnt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. April 2018
Abgelehnt
am 05. April 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. Aus dem Antrag geht die geplante Nutzung nicht hervor. RM Heusipp stellt dazu fest, dass eine Nutzungsänderung in dieser Sache nicht beantragt wird und daher die bisherige Nutzung so bestehen bleibt. RV Redelfs widerspricht dieser Aussage, da der Landkreis, da keine Nutzung festgeschrieben ist, nun entscheiden kann, welche Nutzung zukünftig festgeschrieben werden soll. RM Klasing fragt an, ob es eine Baugenehmigung für das Bestandsgebäude gab und die Möglichkeit besteht, zukünftig über die vorgelegten Kartenauszüge die Grenzen des B-Planes draufzulegen. VA Koffinke wirft ein, in dieser Sache unbedingt die Zuwegung zum hinteren Flurstück zu prüfen, da dieses aktuell keine Zuwegung zu einem öffentlichen Straßenkörper besitzt. Zusammenfassend stellt RV Redelfs fest, dass diverse Gründe gegen die Erteilung des Einvernehmens sprechen und diese dem Landkreis Wittmund mitzuteilen sind.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEine private Antragstellerin will an einem Wohnhaus im Bebauungsplangebiet „Dorf–Teil A
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für einen Bauvorbescheid — die Gemeinde muss zustimmen, damit der Landkreis Wittmund über den Antrag entscheiden kann. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.
Hintergrund
Das betroffene Grundstück (323 m²) liegt im Bebauungsplan „Dorf–Teil A
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft ein einzelnes privates Wohngrundstück und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf andere Insulaner:innen. Sie zeigt allerdings, dass Umbauten im historischen Ortskern — auch kleine wie eine Gaube — mehrere Genehmigungsebenen durchlaufen müssen.
Die wichtigsten Punkte
- Eine Privatperson beantragt eine Gaube an einem bestehenden Wohnhaus
- Das Grundstück liegt im Bebauungsplan „Dorf–Teil A
- conf idence
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/011/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8206 kB
Beratungsfolge
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