Umnutzung und Umbau eines Ferienappartements in einen Dauerwohnbereich (Eigentümerwohnung) und Anbau einer Veranda
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 6. September 2018
Beschlossen — einstimmig
am 06. September 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. Ohne größere Aussprache wird dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein Ferienappartement soll in eine Eigentümerdauerwohnung umgewandelt und mit einer Veranda erweitert werden. Die bisherige Wohnung war in eine Dauerwohnung und ein kleineres Ferienappartement aufgeteilt; das Appartement soll nun in die Dauerwohnung integriert werden. Die Verwaltung hat den Bauantrag geprüft und festgestellt, dass alle Vorgaben des Bebauungsplans Dorf-Teil A sowie der Baugestaltungs- und Erhaltungssatzung eingehalten werden. Der Beschlussvorschlag lautet: Die Gemeinde erteilt ihr Einvernehmen.
Einordnung
Bauantrag eines privaten Eigentümers zur Nutzungsänderung eines Ferienappartements in eine Dauerwohnung sowie zum Anbau einer Veranda auf einem Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Die Verwaltung legt die Vorlage dem Bauausschuss, dem Verwaltungsausschuss und dem Rat zur Einvernehmenserteilung vor.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Allgemeines Wohngebiet, wo Dauerwohnungen zulässig sind. Zusätzlich gelten die gemeindliche Baugestaltungssatzung (mit besonderen Vorgaben für Veranden) und die Erhaltungssatzung zum Schutz der vorhandenen Bevölkerungsstruktur. Nach der Erhaltungssatzung muss die Gemeinde bei Nutzungsänderungen ihr Einvernehmen erteilen, bevor der Landkreis Wittmund die baurechtliche Genehmigung ausstellt. Die Verwaltung hat den Bauantrag am 12. Juli 2018 vom Landkreis zur Stellungnahme erhalten.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Umbau betrifft ein einzelnes Privatgrundstück und dessen Eigentümer:innen direkt. Für die Inselgemeinschaft ist relevant, dass damit eine Ferienvermietungseinheit dauerhaft als Wohnraum für Einheimische genutzt wird, was dem Ziel der Erhaltungssatzung entspricht. Auf den Inselalltag der übrigen Bewohner:innen hat die Einzelentscheidung keine unmittelbare Auswirkung.
Die wichtigsten Punkte
- Das Ferienappartement soll in die bestehende Eigentümerdauerwohnung integriert werden, sodass eine größere Dauerwohnung entsteht
- Zusätzlich ist eine Veranda mit 15,56 Quadratmetern Grundfläche geplant, die alle Vorgaben der Baugestaltungssatzung erfüllt
- Die Gesamtgrundfläche der Gebäude beträgt 178,38 Quadratmeter und bleibt damit knapp unter dem Grenzwert von 180 Quadratmetern
- Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung, die die vorhandene Bevölkerungsstruktur sichern soll
- Die Verwaltung empfiehlt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/062/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
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Anlagen (1)
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein privater Bauherr will sein Einfamilienhaus um zwei Ferienwohnungen mit zusammen 65 Quadratmetern Wohnfläche erweitern. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf Teil A im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen, wo genau diese Mischung planungsrechtlich vorgesehen ist. Die Verwaltung stellt fest, dass alle Vorgaben des Bebauungsplans und der Baugestaltungssatzung eingehalten werden. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen - unter der Auflage, dass die bestehende Dauerwohnung grundbuchlich als solche gesichert wird.
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