Erneuter Bauantrag: Umbau und Umnutzung eines Wohnhauses mit einer Ferienwohnung im Obergeschoss zu einem Gebäude mit Ladenlokal, drei Ferienwohnungen und einem Appartement für Dauerwohnen
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. Mai 2018
Beschlossen — einstimmig
am 03. Mai 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass das Appartement als Dauerwohnung, wie in der Definition des B-Planes „Dorf-Teil A“ beschrieben, genutzt und dies unter Angabe der genauen Lage und Größe Bestandteil der Baugenehmigung wird. RV Redelfs erläutert den TOP und teilt mit, dass der Bauherr sich an alle Vorgaben halte, die gefordert wurden. RM Klasing erklärt, er werde aus den eingereichten Bauzeichnungen nicht schlau. RV Redelfs teilt mit, dass der Bauantrag im Bauausschuss diskutiert wurde. Sie stellt die Frage an RM Klasing, ob der Landkreis den Antrag nun noch einmal prüfen soll. RM Klasing verneint dies. RM Warenski ist der Meinung, dass dem Antrag statt gegeben werden soll. Die Prüfung soll im Bauamt erfolgen und nicht im Rat.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein privater Bauherr möchte ein bestehendes Wohnhaus im Sondergebiet Tourismus/Ortsmitte zu einem Gebäude mit Ladenlokal, drei Ferienwohnungen und einem Dauerwohn-Appartement umbauen. Der Rat hatte sein Einvernehmen zu einem früheren Antrag verweigert; drei damals genannte Mängel sieht die Verwaltung nun als behoben an. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, sofern das Appartement vertraglich als Dauerwohnung mit Erstwohnsitz-Pflicht gesichert wird.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zum erneuten Bauantrag eines privaten Eigentümers; das Grundstück liegt im Bebauungsplangebiet Dorf-Teil A im Sondergebiet Tourismus/Ortsmitte. Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat beraten die Vorlage nacheinander im April/Mai 2018.
Hintergrund
Bereits 2016 wurde eine Bauvoranfrage gestellt, 2017 folgte ein erster Bauantrag, dem der Rat das Einvernehmen verweigerte. Beanstandet wurden die Erschliessung der Ferienwohnung über eine Aussentreppe, ein fehlender Brandschutznachweis und eine unklare Definition der Dauerwohnung. Im neuen Antrag sind laut Verwaltung alle drei Punkte erfüllt. Das Grundstück (305 qm, Bestandsgebäude) liegt zudem im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung, weshalb auch hierfür eine Genehmigung erforderlich ist.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben berührt das auf Spiekeroog besonders sensible Thema Dauerwohnraum: Der Bebauungsplan Dorf-Teil A erlaubt neue Ferienunterkünfte ab 120 qm Nutzfläche nur dann, wenn gleichzeitig eine echte Dauerwohnung entsteht. Das geplante Appartement soll an eine Person mit Erstwohnsitz auf Spiekeroog vermietet werden, was den Beschlussvorschlag als Bedingung festschreibt. Damit soll verhindert werden, dass die Dauerwohnung faktisch als weitere Ferienwohnung genutzt wird.
Die wichtigsten Punkte
- Das bestehende Wohnhaus soll zu einem Gebäude mit Ladenlokal, drei Ferienwohnungen und einem Dauerwohn-Appartement umgebaut werden
- Das Grundstück ist mit 305 qm kleiner als die im Bebauungsplan vorgesehene Mindestgrösse von 600 qm, gilt aber als Bestandsgebäude
- Alle Kennwerte zu Firsthoehe, Traufhoehe und Gestaltung (Gauben, Fenster, Materialien) entsprechen laut Verwaltung den Festsetzungen
- Die Gemeinde soll das Einvernehmen nur unter der Bedingung erteilen, dass die Dauerwohnung verbindlich in der Baugenehmigung festgeschrieben wird
- Saemtliche Planunterlagen (Baubeschreibung, Brandschutznachweis, Lageplan, Zeichnungen) sind nicht oeffentlich
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/020/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8214 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein bestehendes Wohnhaus soll zu einem Gebäude mit einem Ladenlokal, drei Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung umgebaut werden. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen erteilen, damit der Landkreis die Baugenehmigung ausstellen kann. Bedingung ist, dass das Appartement im Grundbuch dauerhaft als Hauptwohnsitz gesichert wird und nicht als Ferienwohnung genutzt werden darf.
Private Antragsteller wollen zwei Ferienwohnungen in einem Bestandsgebäude umbauen. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A im Sonstigen Sondergebiet Tourismus Ortsmitte. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen erteilen, damit der Landkreis Wittmund die Baugenehmigung ausstellen kann. Der Beschlussvorschlag lautet: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Ein Gebäude im Außenbereich von Spiekeroog soll zu einer Ferienwohnungsanlage mit zwei Einheiten und einer Hausmeisterwohnung als Dauerwohnung umgebaut werden. Eine frühere Bauvoranfrage ohne Dauerwohnung scheiterte an der Erhaltungssatzung der Gemeinde. Die geänderte Anfrage enthält nun eine Dauerwohnung mit rund 54 Quadratmetern. Die Verwaltung schlägt vor, der Nutzung zuzustimmen, sofern die Dauerwohnung in der Baugenehmigung eindeutig nach Lage und Größe festgelegt wird.
Im Haus Seerose sollen Gemeinschaftsräume zu einzelnen Wohneinheiten umgebaut werden. Dazu werden innen Wände entfernt oder neu gezogen; die äußere Form des Gebäudes bleibt unverändert. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen erteilen, damit der Landkreis Wittmund die Baugenehmigung ausstellen kann.