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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Erneuter Bauantrag: Umbau und Umnutzung eines Wohnhauses mit einer Ferienwohnung im Obergeschoss zu einem Gebäude mit Ladenlokal, drei Ferienwohnungen und einem Appartement für Dauerwohnen

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. Mai 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 03. Mai 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass das Appartement als Dauerwohnung, wie in der Definition des B-Planes „Dorf-Teil A“ beschrieben, genutzt und dies unter Angabe der genauen Lage und Größe Bestandteil der Baugenehmigung wird. RV Redelfs erläutert den TOP und teilt mit, dass der Bauherr sich an alle Vorgaben halte, die gefordert wurden. RM Klasing erklärt, er werde aus den eingereichten Bauzeichnungen nicht schlau. RV Redelfs teilt mit, dass der Bauantrag im Bauausschuss diskutiert wurde. Sie stellt die Frage an RM Klasing, ob der Landkreis den Antrag nun noch einmal prüfen soll. RM Klasing verneint dies. RM Warenski ist der Meinung, dass dem Antrag statt gegeben werden soll. Die Prüfung soll im Bauamt erfolgen und nicht im Rat.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein privater Bauherr möchte ein bestehendes Wohnhaus im Sondergebiet Tourismus/Ortsmitte zu einem Gebäude mit Ladenlokal, drei Ferienwohnungen und einem Dauerwohn-Appartement umbauen. Der Rat hatte sein Einvernehmen zu einem früheren Antrag verweigert; drei damals genannte Mängel sieht die Verwaltung nun als behoben an. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, sofern das Appartement vertraglich als Dauerwohnung mit Erstwohnsitz-Pflicht gesichert wird.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zum erneuten Bauantrag eines privaten Eigentümers; das Grundstück liegt im Bebauungsplangebiet Dorf-Teil A im Sondergebiet Tourismus/Ortsmitte. Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat beraten die Vorlage nacheinander im April/Mai 2018.

Hintergrund

Bereits 2016 wurde eine Bauvoranfrage gestellt, 2017 folgte ein erster Bauantrag, dem der Rat das Einvernehmen verweigerte. Beanstandet wurden die Erschliessung der Ferienwohnung über eine Aussentreppe, ein fehlender Brandschutznachweis und eine unklare Definition der Dauerwohnung. Im neuen Antrag sind laut Verwaltung alle drei Punkte erfüllt. Das Grundstück (305 qm, Bestandsgebäude) liegt zudem im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung, weshalb auch hierfür eine Genehmigung erforderlich ist.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben berührt das auf Spiekeroog besonders sensible Thema Dauerwohnraum: Der Bebauungsplan Dorf-Teil A erlaubt neue Ferienunterkünfte ab 120 qm Nutzfläche nur dann, wenn gleichzeitig eine echte Dauerwohnung entsteht. Das geplante Appartement soll an eine Person mit Erstwohnsitz auf Spiekeroog vermietet werden, was den Beschlussvorschlag als Bedingung festschreibt. Damit soll verhindert werden, dass die Dauerwohnung faktisch als weitere Ferienwohnung genutzt wird.

Die wichtigsten Punkte

  • Das bestehende Wohnhaus soll zu einem Gebäude mit Ladenlokal, drei Ferienwohnungen und einem Dauerwohn-Appartement umgebaut werden
  • Das Grundstück ist mit 305 qm kleiner als die im Bebauungsplan vorgesehene Mindestgrösse von 600 qm, gilt aber als Bestandsgebäude
  • Alle Kennwerte zu Firsthoehe, Traufhoehe und Gestaltung (Gauben, Fenster, Materialien) entsprechen laut Verwaltung den Festsetzungen
  • Die Gemeinde soll das Einvernehmen nur unter der Bedingung erteilen, dass die Dauerwohnung verbindlich in der Baugenehmigung festgeschrieben wird
  • Saemtliche Planunterlagen (Baubeschreibung, Brandschutznachweis, Lageplan, Zeichnungen) sind nicht oeffentlich

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/020/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8214 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog19. April 2018, 22:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog3. Mai 2018, 22:01 UhrEntscheidungeinstimmig

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