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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Erneuter Bauantrag: Umbau und Umnutzung eines Wohnhauses mit einer Ferienwohnung im Obergeschoss zu einem Gebäude mit Ladenlokal, drei Ferienwohnungen und einem Appartement für Dauerwohnen

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. Mai 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 03. Mai 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass das Appartement als Dauerwohnung, wie in der Definition des B-Planes „Dorf-Teil A“ beschrieben, genutzt und dies unter Angabe der genauen Lage und Größe Bestandteil der Baugenehmigung wird. RV Redelfs erläutert den TOP und teilt mit, dass der Bauherr sich an alle Vorgaben halte, die gefordert wurden. RM Klasing erklärt, er werde aus den eingereichten Bauzeichnungen nicht schlau. RV Redelfs teilt mit, dass der Bauantrag im Bauausschuss diskutiert wurde. Sie stellt die Frage an RM Klasing, ob der Landkreis den Antrag nun noch einmal prüfen soll. RM Klasing verneint dies. RM Warenski ist der Meinung, dass dem Antrag statt gegeben werden soll. Die Prüfung soll im Bauamt erfolgen und nicht im Rat.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein Grundstückseigentümer beantragt den Umbau eines Wohnhauses in ein Gebäude mit Ladenlokal, drei Ferienwohnungen und einem Dauerwohn-Appartement. Der Rat soll sein Einvernehmen erteilen — allerdings nur unter der Bedingung, dass das Appartement tatsächlich als Dauerwohnung an jemanden mit Erstwohnsitz auf Spiekeroog vermietet wird. Es ist bereits der dritte Anlauf: Zwei frühere Anträge scheiterten an fehlenden Unterlagen und Planmängeln, die nun nachgebessert wurden.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für einen Bauantrag eines privaten Eigentümers. Das Grundstück liegt im Sondergebiet „Tourismus/Ortsmitte

Hintergrund

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Dorf-Teil A

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft den Ortskern direkt

Die wichtigsten Punkte

  • Das Gebäude soll ein Ladenlokal, drei Ferienwohnungen und ein Dauerwohn-Appartement erhalten
  • Der Bebauungsplan schreibt vor, dass neue Gästebeherbergung ab 120 qm nur mit einer Dauerwohnung zulässig ist
  • Das Appartement soll an eine Person mit Erstwohnsitz auf Spiekeroog vermietet werden
  • Frühere Anträge aus 2016 und 2017 scheiterten; die damals fehlenden Unterlagen und Planänderungen liegen nun vor
  • Das Einvernehmen soll unter der Bedingung erteilt werden, dass die Dauerwohnnutzung in der Baugenehmigung festgeschrieben wird

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/020/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog19. April 2018, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog3. Mai 2018, 20:01 UhrEntscheidungeinstimmig

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