Weitere Verwendung des so genannten „Melksettdreiecks“
Stand der Beratung
Behandelt · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 16. Februar 2021
Beschluss-Text liegt vor (Detail siehe unten)
am 16. Februar 2021 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Verwaltung legt dem Rat die Frage vor, wie das gemeindeeigene Melksettdreieck künftig genutzt werden soll. Das Areal umfasst rund 2.109 m² am Ortseingang und liegt brach, derzeit dient es als Pferdeweide. Die Verwaltung schlägt vor, die Fläche per Erbbaurecht an private Investoren zu vergeben, wobei der Rat die Nutzungsvorgaben festlegen und anschließend ein Interessenbekundungsverfahren starten soll. Ein konkreter Beschlussvorschlag war bei Einbringung noch nicht formuliert und sollte in den Sitzungen erarbeitet werden.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht von Bürgermeister Piszczan, als Erstberatung in Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat Anfang 2021. Das Thema wurde auf der Klausurtagung vom 03.12.2020 auf die Tagesordnung gesetzt.
Hintergrund
Das Melksettdreieck besteht aus drei Teilflächen und ist im Bebauungsplan Dorf Teil A als WB2 (besonderes Wohngebiet II, Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung) festgesetzt. Seit Jahren wird diskutiert, wie die Fläche sinnvoll genutzt werden kann. Insulaner:innen haben in Schreiben an Verwaltung und Rat deutlich gemacht, dass mehr Dauerwohnraum und Gewerbefläche gebraucht werden. Die Gemeinde sieht sich nicht in der Lage, selbst als Bauherrin aufzutreten.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Entscheidung betrifft alle Insulaner:innen, weil das Melksettdreieck direkt am Ortseingang liegt und seit Jahren ungenutzt ist. Je nachdem, welche Nutzung der Rat vorgibt, könnten dort Dauerwohnraum, Gewerbefläche oder touristische Einrichtungen entstehen. Für die Gemeinde brächte ein Erbbaurecht einen dauerhaften Einnahmefluss, ohne Eigentum aufzugeben.
Die wichtigsten Punkte
- Das Melksettdreieck am Ortseingang umfasst drei Teilflächen mit insgesamt 2.109 m², die bebaubare Fläche ist kleiner
- Der Bereich ist im B-Plan Dorf Teil A als besonderes Wohngebiet II festgesetzt
- Aktuell wird die Fläche als Pferdeweide genutzt
- Die Verwaltung empfiehlt eine Vergabe per Erbbaurecht an private Investoren mit klaren Nutzungsvorgaben des Rates
- Ein konkreter Beschlussvorschlag lag bei Einbringung nicht vor und sollte in den Gremien erarbeitet werden
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/082/2020
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8202 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Eine Privatperson möchte ein Haus auf einem gemeindeeigenen Erbbaugrundstück vom bisherigen Erbbauberechtigten kaufen. Das Erbbaurecht läuft seit April 2004 und endet 2044; der neue Käufer soll einen eigenen Erbbaurechtsvertrag erhalten. Das Haus darf ausschließlich als Dauerwohnraum genutzt werden, und nur Personen mit Hauptwohnsitz auf Spiekeroog dürfen dort wohnen. Der Rat soll dem Kaufvertrag zustimmen und der Verwaltung den Auftrag erteilen, den Vertrag umzuschreiben.
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