Umbau eines bestehenden Wohnhauses in ein Zweifamilienhaus (2 Dauerwohnungen) und Umbau eines bestehenden Nebengebäudes in ein Wohngebäude (Private Feriennutzung)
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 6. September 2018
Beschlossen — einstimmig
am 06. September 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Auflage erteilt, dass die vorgesehenen beiden Dauerwohnungen eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet und Bestandteil der Baugenehmigung werden. RV Redelfs informiert über die Beratungen des Bauausschusses, der dies geplante Vorhaben begrüßt. Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag einstimmig.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin privater Eigentümer will ein bestehendes Wohnhaus zu einem Zweifamilienhaus mit zwei Dauerwohnungen umbauen und ein Nebengebäude (ehemaliger Stall) zu einem privaten Ferienappartement für die eigene Familie umnutzen. Die Grundflächen beider Gebäude bleiben unverändert; geplant ist lediglich eine Dachaufstockung im Haupthaus. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen — unter der Auflage, dass die beiden Dauerwohnungen eindeutig in der Baugenehmigung festgehalten werden.
Einordnung
Bauantrag eines privaten Eigentümers, eingereicht am 1. August 2018; die Verwaltung legt dem Bauausschuss, dem Verwaltungsausschuss und dem Rat eine Beschlussvorlage zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Dorf–Teil A
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
; Sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung Allgemeines Wohngebiet; dort ist Dauerwohnen zulässig. Zusätzlich greift die Baugestaltungssatzung I (Vorgaben zu Dachform, Farbe und Fenstermaterial). Das Grundstück liegt ferner im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog, die auf die Sicherung der vorhandenen Bevölkerungsstruktur zielt. Nach dieser Satzung ist jede Nutzungsänderung genehmigungspflichtig.
Die wichtigsten Punkte
- Das Hauptgebäude erhält zwei Dauerwohnungen mit 74,82 m² und 46,87 m² Wohnfläche
- Der ehemalige Stall wird zu einem 22,31 m² großen Appartement für die Eigentümerfamilie umgebaut — keine Vermietung an Feriengäste
- Die Grundflächen beider Gebäude ändern sich nicht; im Haupthaus wird ein Flachdachteil mit einem Satteldach aufgestockt
- Alle Vorgaben des Bebauungsplans und der Baugestaltungssatzung I sind nach Prüfung der Verwaltung erfüllt
- Beschlussvorschlag: Einvernehmen wird erteilt, sofern die Dauerwohnungen eindeutig in der Baugenehmigung ausgewiesen werden
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/064/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8215 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde soll einem Bauantrag erneut das Einvernehmen verweigern, mit dem eine Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umgewandelt werden soll. Der Bauherr hatte den Antrag bereits 2020 gestellt; damals verweigerte der Gemeinderat das Einvernehmen, der Landkreis lehnte die Baugenehmigung ab, und der Bauherr klagte dagegen. Seit November 2021 gilt eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen von Dauerwohnraum verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, auch die jetzt mögliche Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu genehmigen.
Ein bestehendes Wohnhaus auf Spiekeroog soll zu einem Gebäude mit einem Ladenlokal, drei Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung umgebaut werden. Der Rat hatte 2016 bereits grundsätzlich zugestimmt, knüpfte das Einvernehmen aber an zwei Bedingungen. Diese sind laut Verwaltung nun erfüllt: Die Ferienwohnung im Obergeschoss wird über eine innenliegende Treppe erschlossen, und das Appartement wird als Dauerwohnung grundbuchlich gesichert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen unter dieser Bedingung zu erteilen.
Der Gemeinderat soll dem 2. Nachtrag zu einem Bauantrag zum Umbau des ehemaligen Künstlerhauses zu Dauer- und Ferienwohnungen zustimmen. Die Änderung betrifft ausschließlich die Lage des zweiten Rettungsweges im Staffelgeschoss: Statt über den östlichen Giebel auf die Dachterrasse führt er künftig über den westlichen Giebel auf eine Erdgeschoss-Terrasse. Der Landkreis Wittmund prüft, ob diese Änderung die Brandschutzanforderungen erfüllt. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen nach § 30 Abs. 2 BauGB zu erteilen.
Ein bestehendes Wohnhaus soll durch Aufstockung eines Teilbereichs erweitert und in zwei separate Dauerwohnungen aufgeteilt werden. Die Gesamtwohnfläche steigt dabei von rund 141 auf rund 169 Quadratmeter. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen — unter der Auflage, dass beide Dauerwohnungen nach Lage und Größe eindeutig in der Baugenehmigung festgelegt werden.