Umbau eines bestehenden Wohnhauses in ein Zweifamilienhaus (2 Dauerwohnungen) und Umbau eines bestehenden Nebengebäudes in ein Wohngebäude (Private Feriennutzung)
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 6. September 2018
Beschlossen — einstimmig
am 06. September 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Auflage erteilt, dass die vorgesehenen beiden Dauerwohnungen eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet und Bestandteil der Baugenehmigung werden. RV Redelfs informiert über die Beratungen des Bauausschusses, der dies geplante Vorhaben begrüßt. Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag einstimmig.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein privater Eigentümer will ein bestehendes Wohnhaus auf Spiekeroog zu einem Zweifamilienhaus mit zwei Dauerwohnungen umbauen und ein ehemaliges Nebengebäude als privates Ferienappartement für die eigene Familie herrichten. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Bedingung: Die beiden Dauerwohnungen müssen nach Lage und Größe eindeutig in der Baugenehmigung festgehalten werden.
Einordnung
Bauantrag eines privaten Eigentümers, eingebracht bei der Gemeindeverwaltung am 1. August 2018, zur Beratung durch Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A sowie der Erhaltungssatzung der Gemeinde, weshalb das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich ist.
Hintergrund
Das Grundstück mit 734 Quadratmetern liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A im Sonstigen Sondergebiet Allgemeines Wohngebiet, in dem Dauerwohnnutzung vorrangig zulässig ist. Zusätzlich gilt die Baugestaltungssatzung I, die Dachform, Neigung, Farbe und Fenstermaterial vorschreibt. Das Grundstück liegt außerdem im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung, die die vorhandene Bevölkerungsstruktur sichern soll und für Umbau und Nutzungsänderung eine gesonderte Genehmigung verlangt. Die Verwaltung prüft das Vorhaben und stellt fest, dass alle Vorgaben eingehalten werden.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben schafft zwei neue Dauerwohnungen auf der Insel, was dem Ziel entspricht, dauerhaften Wohnraum für Insulaner:innen zu erhalten. Das ehemalige Nebengebäude wird nicht an Feriengäste vermietet, sondern ausschließlich von der Eigentümerfamilie genutzt, sodass kein zusätzliches Ferienwohnungsangebot entsteht. Die geplante Außensanierung stellt das ursprüngliche Erscheinungsbild des Altbaus wieder her.
Die wichtigsten Punkte
- Das Hauptgebäude wird zu einem Zweifamilienhaus mit zwei Dauerwohnungen von 74,82 und 46,87 Quadratmetern umgebaut
- Ein ehemaliger Stall wird zu einem Ferienappartement von 22,31 Quadratmetern für die private Nutzung der Eigentümerfamilie umgenutzt
- Die Grundflächen beider Gebäude bleiben unverändert; das Flachdach eines Anbaus wird mit einem Satteldach aufgestockt
- Alle Vorgaben aus Bebauungsplan und Baugestaltungssatzung werden laut Verwaltung eingehalten
- Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen mit der Auflage zu erteilen, die Dauerwohnungen in der Baugenehmigung eindeutig zu kennzeichnen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/064/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8215 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Im Haus Seerose sollen Gemeinschaftsräume zu einzelnen Wohneinheiten umgebaut werden. Dazu werden innen Wände entfernt oder neu gezogen; die äußere Form des Gebäudes bleibt unverändert. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen erteilen, damit der Landkreis Wittmund die Baugenehmigung ausstellen kann.
Die Gemeinde soll einem Bauantrag erneut das Einvernehmen verweigern, mit dem eine Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umgewandelt werden soll. Der Bauherr hatte den Antrag bereits 2020 gestellt; damals verweigerte der Gemeinderat das Einvernehmen, der Landkreis lehnte die Baugenehmigung ab, und der Bauherr klagte dagegen. Seit November 2021 gilt eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen von Dauerwohnraum verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, auch die jetzt mögliche Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu genehmigen.
Ein privater Antragsteller will ein Wohnhaus mit zwei Wohnungen in eine Dauerwohnung und eine Ferienwohnung umbauen und einen Balkon anbauen. Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den der Rat im März 2015 eine Veränderungssperre verhängt hat. Die Gemeinde muss deshalb ihr Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen, damit die Baugenehmigungsbehörde die Ausnahme von der Sperre zulassen kann. Der Beschlussvorschlag lautet: Das Einvernehmen wird erteilt.
Ein bestehendes Wohnhaus soll zu einem Gebäude mit einem Ladenlokal, drei Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung umgebaut werden. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen erteilen, damit der Landkreis die Baugenehmigung ausstellen kann. Bedingung ist, dass das Appartement im Grundbuch dauerhaft als Hauptwohnsitz gesichert wird und nicht als Ferienwohnung genutzt werden darf.