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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Umbau eines bestehenden Wohnhauses in ein Zweifamilienhaus (2 Dauerwohnungen) und Umbau eines bestehenden Nebengebäudes in ein Wohngebäude (Private Feriennutzung)

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 6. September 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 06. September 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Auflage erteilt, dass die vorgesehenen beiden Dauerwohnungen eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet und Bestandteil der Baugenehmigung werden. RV Redelfs informiert über die Beratungen des Bauausschusses, der dies geplante Vorhaben begrüßt. Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag einstimmig.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein privater Eigentümer will ein bestehendes Wohnhaus auf Spiekeroog zu einem Zweifamilienhaus mit zwei Dauerwohnungen umbauen und ein ehemaliges Nebengebäude als privates Ferienappartement für die eigene Familie herrichten. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Bedingung: Die beiden Dauerwohnungen müssen nach Lage und Größe eindeutig in der Baugenehmigung festgehalten werden.

Einordnung

Bauantrag eines privaten Eigentümers, eingebracht bei der Gemeindeverwaltung am 1. August 2018, zur Beratung durch Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A sowie der Erhaltungssatzung der Gemeinde, weshalb das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich ist.

Hintergrund

Das Grundstück mit 734 Quadratmetern liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A im Sonstigen Sondergebiet Allgemeines Wohngebiet, in dem Dauerwohnnutzung vorrangig zulässig ist. Zusätzlich gilt die Baugestaltungssatzung I, die Dachform, Neigung, Farbe und Fenstermaterial vorschreibt. Das Grundstück liegt außerdem im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung, die die vorhandene Bevölkerungsstruktur sichern soll und für Umbau und Nutzungsänderung eine gesonderte Genehmigung verlangt. Die Verwaltung prüft das Vorhaben und stellt fest, dass alle Vorgaben eingehalten werden.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben schafft zwei neue Dauerwohnungen auf der Insel, was dem Ziel entspricht, dauerhaften Wohnraum für Insulaner:innen zu erhalten. Das ehemalige Nebengebäude wird nicht an Feriengäste vermietet, sondern ausschließlich von der Eigentümerfamilie genutzt, sodass kein zusätzliches Ferienwohnungsangebot entsteht. Die geplante Außensanierung stellt das ursprüngliche Erscheinungsbild des Altbaus wieder her.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Hauptgebäude wird zu einem Zweifamilienhaus mit zwei Dauerwohnungen von 74,82 und 46,87 Quadratmetern umgebaut
  • Ein ehemaliger Stall wird zu einem Ferienappartement von 22,31 Quadratmetern für die private Nutzung der Eigentümerfamilie umgenutzt
  • Die Grundflächen beider Gebäude bleiben unverändert; das Flachdach eines Anbaus wird mit einem Satteldach aufgestockt
  • Alle Vorgaben aus Bebauungsplan und Baugestaltungssatzung werden laut Verwaltung eingehalten
  • Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen mit der Auflage zu erteilen, die Dauerwohnungen in der Baugenehmigung eindeutig zu kennzeichnen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/064/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8215 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog23. August 2018, 22:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog6. September 2018, 22:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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