60.1-01516-24-01 | 2. Beteiligung Anbau einer überdachten Anlieferung u. Umnutzung Nebengebäude
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 3. April 2025
Beschlossen — einstimmig
am 03. April 2025 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde beauftragt die Verwaltung, ein Bebauungsplanverfahren zu initiieren und dem Vorhabenträger zu empfehlen, den Bauantrag ruhend zu stellen. AV Redelfs führt in den Tagesordnungspunkt ein: Mit Schreiben vom 14.10.2024 hat das Bauordnungsamt des Landkreises Wittmund die Gemeinde um Stellungnahme zum Vorhaben „Anbau einer überdachten Anlieferung und Umnutzung eines Nebengebäudes in ein Lager“ gebeten. Der Sachverhalt wurde am 28.11.2024 im Bauausschuss unter der Vorlagen-Nr. 095/2024 bereits behandelt. Am 17.03.2025 leitete der Landkreis eine erneute Beteiligung ein, da die Bauvorlage vom Antragsteller ergänzt bzw. korrigiert wurde. Die aktualisierten Unterlagen liegen nun vor. Aus Sicht der Verwaltung ist eine isolierte Einzelgenehmigung angesichts der städtebaulichen Bedeutung des Gesamtobjekts nicht zielführend. Stattdessen wird empfohlen, ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten, das den bestehenden Bebauungsplan Nr. 22 für das betroffene Grundstück ersetzt. Bevorzugt wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB, sofern die Eigentümerin konkrete Entwicklungsvorstellungen einbringt und bereit ist, diese innerhalb einer festgelegten Frist umzusetzen. Erste positive Signale hierzu liegen bereits vor. Eine fachliche Begleitung durch ein Planungsbüro ist erforderlich. Die Gemeinde könnte im Konsens ein vereinfachtes Verfahren nach § 13a BauGB durchführen. Um Planungssicherheit zu schaffen, wird vorgeschlagen, das laufende Genehmigungsverfahren zunächst ruhend zu stellen, bis eine tragfähige Gesamtkonzeption vorliegt und ein entsprechender Aufstellungsbeschluss gefasst werden kann. Sollte das Vorhaben mit dem zukünftigen Plan in Einklang stehen, kann das Verfahren wieder aufgenommen werde. BM Kösters ergänzt: Im Nachgang zur Erstellung der Beschlussvorlage erreichte die Verwaltung eine E-Mail von ausführenden Architekten. Darin teilt er mit, dass zu Beginn der Hochbauplanungen im Jahr 2023 zwischen der Bauherrschaft und der Genehmigungsbehörde abgestimmt worden sei, zunächst einen Gesamtbauantrag für alle geplanten Umbaumaßnahmen zu stellen. Erst im Anschluss sollte durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan das erforderliche Baurecht geschaffen werden. Im Herbst 2024 zeigte sich jedoch aufgrund der fortgeschrittenen Nutzung des Frischemarkts im Gebäude Noorderloog 2a ein kurzfristiger Bedarf zur Errichtung des geplanten Anlieferungsgebäudes. Daher wurde für diesen Teilbereich ein separater Bauantrag (Az. 60.1-01516-24-01) mit befristeter Gültigkeit von drei Jahren gestellt. In Folge aktueller Gespräche mit dem Bauordnungsamt und dem Bürgermeister sowie auf Grundlage der Bauausschusssitzung vom 25.03.2025 hat die Bauherrschaft beschlossen, den Bauantrag vorerst ruhend zu stellen. Für die Bauleitplanung wurde inzwischen ein Ingenieurbüro beauftragt.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog will statt einer Einzelgenehmigung für einen Anbau ein Bebauungsplanverfahren einleiten. Anlass ist ein Bauantrag für eine überdachte Anlieferung und die Umnutzung eines Nebengebäudes zu einem Lager. Die Verwaltung hält eine verbindliche Gesamtplanung für das Grundstück für städtebaulich sinnvoller als weitere Einzelgenehmigungen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung mit der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu beauftragen und dem Vorhabenträger zu empfehlen, den laufenden Bauantrag ruhend zu stellen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau) an den Bauausschuss; es handelt sich um die zweite Beteiligung der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren des Landkreises Wittmund — erstmals erörtert am 28. November 2024.
Hintergrund
Der Landkreis Wittmund hat die Gemeinde bereits im Oktober 2024 um eine Stellungnahme zu dem Bauantrag gebeten. Der Bauausschuss erörterte den Fall im November 2024 (Vorlage 095/2024). Im März 2025 folgte die zweite Beteiligung mit ergänzten Unterlagen des Antragstellers. Der bestehende Bebauungsplan Nr. 22 gilt für das betreffende Grundstück, soll aber durch eine neue, auf das Objekt zugeschnittene Planung ersetzt werden.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Vorgang betrifft zunächst ein einzelnes Grundstück und dessen Eigentümerin. Mittelbar geht es darum, wie die Gemeinde künftig bauliche Entwicklungen auf städtebaulich bedeutsamen Grundstücken steuert. Wird dem Beschlussvorschlag gefolgt, verzögert sich die Baugenehmigung, bis ein neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan vorliegt.
Die wichtigsten Punkte
- Ein Bauantrag für eine überdachte Anlieferung und ein Nebengebäude-Umbau zu einem Lager liegt beim Landkreis Wittmund vor
- Die Verwaltung hält Einzelgenehmigungen für städtebaulich nicht ausreichend und empfiehlt stattdessen ein Bebauungsplanverfahren
- Bevorzugt wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB, der klare Entwicklungsvorstellungen der Eigentümerin voraussetzt
- Der laufende Bauantrag soll ruhend gestellt werden, bis eine Gesamtkonzeption vorliegt
- Der bestehende Bebauungsplan Nr. 22 soll für dieses Grundstück durch den neuen Plan ersetzt werden
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/016/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
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Anlagen (1)
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Beratungsfolge
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