60.1-01516-24-01 | 2. Beteiligung Anbau einer überdachten Anlieferung u. Umnutzung Nebengebäude
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Landkreis Wittmund hat die Gemeinde Spiekeroog ein zweites Mal um Stellungnahme zu einem Bauantrag gebeten: Geplant ist der Anbau einer überdachten Anlieferung sowie die Umnutzung eines Nebengebäudes zu einem Lager. Die Verwaltung empfiehlt, diesen Einzelantrag nicht zu genehmigen, sondern stattdessen ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Vorgeschlagen wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB, der den bestehenden Bebauungsplan Nr. 22 für das Grundstück ersetzen soll. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bauantrag ruhend zu stellen und zunächst eine Gesamtkonzeption zu erarbeiten.
Einordnung
Es handelt sich um eine Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung im Rahmen der zweiten gemeindlichen Beteiligung an einem Baugenehmigungsverfahren des Landkreises Wittmund. Das Vorhaben betrifft den Anbau einer überdachten Anlieferung und die Umnutzung eines Nebengebäudes zu einem Lager.
Hintergrund
Der Landkreis Wittmund hat die Gemeinde Spiekeroog erstmals im Oktober 2024 um Stellungnahme gebeten. Der Bauausschuss befasste sich damit am 28. November 2024. Nach Ergänzung und Korrektur der Bauunterlagen durch den Antragsteller folgte im März 2025 eine zweite Beteiligung. Für das betreffende Grundstück gilt derzeit der Bebauungsplan Nr. 22, den die Verwaltung durch eine neuere, abgestimmte Planung ersetzen möchte.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft ein Grundstück, das nach Einschätzung der Verwaltung eine prägende städtebauliche Bedeutung hat. Eine Entscheidung per Einzelgenehmigung könnte die Entwicklungsmöglichkeiten des Gesamtareals einschränken. Für die meisten Insulaner:innen hat die Vorlage keine unmittelbaren Auswirkungen; sie betrifft vorrangig den betroffenen Grundstückseigentümer und die Steuerung zukünftiger Bebauung am jeweiligen Standort.
Die wichtigsten Punkte
- Das Bauvorhaben umfasst den Anbau einer überdachten Anlieferung und die Umnutzung eines Nebengebäudes zu einem Lager
- Die Verwaltung hält eine Steuerung über Einzelgenehmigungen städtebaulich für nicht zielführend
- Bevorzugt wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB, der den bestehenden Bebauungsplan Nr. 22 ersetzt
- Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bauantrag ruhend zu stellen und zunächst eine Gesamtkonzeption einzuholen
- Bei Konsens mit der Eigentümerin wäre ein vereinfachtes Verfahren nach § 13a BauGB möglich
Relevanz für Insulaner:innen: 5/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/016/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
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Anlagen (1)
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau Vorlagen-Nr. 01/016/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 03.04.2025 Betreff: 60.1-01516-24-01 | 2. Beteiligung Anbau einer überdachten Anlieferung u. Umnutzung Nebengebäude Sachverhalt: Mit Datum vom 14.10.2024 hat das Bauordnungsamt vom Landkreis Wittmund die Gemeinde um Stellungnahme zum Vorhaben „Anbau einer überdachten Anlieferung und Umnutzung eines Nebengebäudes in ein Lager“ gebeten. Der Sachverhalt wurde am 28.11.2024 im Bauausschuss erörtert (Vorlagen-Nr. 095/2024). Mit Datum vom 17.03.2025 hat der Landkreis die zweite Beteiligung initiiert, die Bauvorlage wurde vom Antragssteller ergänzt / korrigiert. Die aktuellen Antragsunterlagen sind der Anlage beigefügt. Angesichts der prägenden Lage und Bedeutung des Gesamtobjekts erscheint es aus städtebaulicher Sicht nicht zielführend, die zukünftige Entwicklung im Wege von Einzelgenehmigungen zu steuern. Vielmehr sollte der aktuelle Antrag zum Anlass genommen werden, ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Ziel ist eine verbindliche, abgestimmte und qualifizierte Planung, die die Funktion des Bebauungsplans Nr. 22 für dieses Grundstück ersetzt. Vorzugswürdig wäre ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB. Er setzt voraus, dass die Eigentümerin klare Entwicklungsvorstellungen für das Gesamtobjekt vorlegt und zur Umsetzung des Plans innerhalb einer bestimmten Frist bereit ist. Das Begehren eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde bereits formuliert. Gleichzeitig ist eine professionelle Begleitung durch ein Planungsbüro erforderlich. Die Gemeinde würde ihrerseits ihre planerische Steuerungshoheit wahren und könnte – bei Konsens mit der Eigentümerin – ein vereinfachtes Verfahren nach § 13a BauGB durchführen. Um Planungssicherheit für beide Seiten zu schaffen, könnte das laufende Genehmigungsverfahren ruhend gestellt und zeitnah eine Gesamtkonzeption seitens der Bauherrin eingebracht werden. Auf dieser Grundlage könnte der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst werden. Sollte das laufende Bauvorhaben mit dem künftigen Plan vereinbar sein, könnte das Verfahren zu gegebener Zeit fortgeführt werden. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde beauftragt die Verwaltung, ein Bebauungsplanverfahren zu initiieren und dem Vorhabenträger zu empfehlen, den Bauantrag ruhend zu stellen. - 2 - Spiekeroog, den 25.03.2025 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: 01_Antrag_Befreiung_Arkaden_Kragdächer_20250205_V1 01_Antrag_Befreiung_Dacheindeckung_20250205_V1 01_Antrag_Befreiung_Dachform_Flachdach_20250205_V1 01_Antrag_Befreiung_Dachneigung_20250205_V1 01_Antrag_Befreiung_GRZ_Überschreitung_20250205_V1 02_BA01_Lageplan_20250205_V2 03_BA02_Grundriss EG_20250205_V2 03_BA03_Grundriss Dachaufsicht_20250205_V2 03_BA04_Schnitte_Ansichten_20250205_V2 04_Baubeschreibung_20250205_V2 05_Berechnung BGF_20250205_V2 05_Berechnung BRI_20250205_V2 05_Berechnung NRF_20250205_V2 05_Berechnungen_Geb_Klasse_Herstellungswert_20250205_V2 06_Brandschutznachweis 20250131_V1 06_Brandschutzplan 20250131_V1 07_BA05_Grundstuecksentwaesserungsplan_20250205_V1 08_Statistischer_Erhebungsbogen_20250205_V2 09_Erklaerung_für_zeitlich_begrenzte_Dauer_der_Baugenehmigung_20241217 09_Mail_Fr_Schmidt_Stellungnahme_Landesamt_Denkmalpflege_Ol_20240917 11_Anforderung Stellungn. Gemeinde (2. Beteiligung)(Gemeinde Friedeburg - Bauamt -)
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.