Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

60.1-01516-24-01 | 2. Beteiligung Anbau einer überdachten Anlieferung u. Umnutzung Nebengebäude

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Der Landkreis Wittmund hat die Gemeinde Spiekeroog ein zweites Mal um Stellungnahme zu einem Bauantrag gebeten: Geplant ist der Anbau einer überdachten Anlieferung sowie die Umnutzung eines Nebengebäudes zu einem Lager. Die Verwaltung empfiehlt, diesen Einzelantrag nicht zu genehmigen, sondern stattdessen ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Vorgeschlagen wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB, der den bestehenden Bebauungsplan Nr. 22 für das Grundstück ersetzen soll. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bauantrag ruhend zu stellen und zunächst eine Gesamtkonzeption zu erarbeiten.

Einordnung

Es handelt sich um eine Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung im Rahmen der zweiten gemeindlichen Beteiligung an einem Baugenehmigungsverfahren des Landkreises Wittmund. Das Vorhaben betrifft den Anbau einer überdachten Anlieferung und die Umnutzung eines Nebengebäudes zu einem Lager.

Hintergrund

Der Landkreis Wittmund hat die Gemeinde Spiekeroog erstmals im Oktober 2024 um Stellungnahme gebeten. Der Bauausschuss befasste sich damit am 28. November 2024. Nach Ergänzung und Korrektur der Bauunterlagen durch den Antragsteller folgte im März 2025 eine zweite Beteiligung. Für das betreffende Grundstück gilt derzeit der Bebauungsplan Nr. 22, den die Verwaltung durch eine neuere, abgestimmte Planung ersetzen möchte.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft ein Grundstück, das nach Einschätzung der Verwaltung eine prägende städtebauliche Bedeutung hat. Eine Entscheidung per Einzelgenehmigung könnte die Entwicklungsmöglichkeiten des Gesamtareals einschränken. Für die meisten Insulaner:innen hat die Vorlage keine unmittelbaren Auswirkungen; sie betrifft vorrangig den betroffenen Grundstückseigentümer und die Steuerung zukünftiger Bebauung am jeweiligen Standort.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Bauvorhaben umfasst den Anbau einer überdachten Anlieferung und die Umnutzung eines Nebengebäudes zu einem Lager
  • Die Verwaltung hält eine Steuerung über Einzelgenehmigungen städtebaulich für nicht zielführend
  • Bevorzugt wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB, der den bestehenden Bebauungsplan Nr. 22 ersetzt
  • Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bauantrag ruhend zu stellen und zunächst eine Gesamtkonzeption einzuholen
  • Bei Konsens mit der Eigentümerin wäre ein vereinfachtes Verfahren nach § 13a BauGB möglich

Relevanz für Insulaner:innen: 5/10

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Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/016/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
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Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8103 kB4 k Zeichen Volltext
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    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau
    Vorlagen-Nr.
    01/016/2025
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 03.04.2025  
     
     
     
    Betreff:  
     60.1-01516-24-01 | 2. Beteiligung  Anbau einer überdachten Anlieferung u. 
    Umnutzung Nebengebäude
    Sachverhalt:
    Mit Datum vom 14.10.2024 hat das Bauordnungsamt vom Landkreis Wittmund die 
    Gemeinde um Stellungnahme zum Vorhaben „Anbau einer überdachten Anlieferung und 
    Umnutzung eines Nebengebäudes in ein Lager“ gebeten. Der Sachverhalt wurde am 
    28.11.2024 im Bauausschuss erörtert (Vorlagen-Nr. 095/2024). 
     
    Mit Datum vom 17.03.2025 hat der Landkreis die zweite Beteiligung initiiert, die Bauvorlage 
    wurde vom Antragssteller ergänzt / korrigiert. Die aktuellen Antragsunterlagen sind der 
    Anlage beigefügt.
     
    Angesichts der prägenden Lage und Bedeutung des Gesamtobjekts erscheint es aus 
    städtebaulicher Sicht nicht zielführend, die zukünftige Entwicklung im Wege von 
    Einzelgenehmigungen zu steuern.  Vielmehr sollte der aktuelle Antrag zum Anlass 
    genommen werden, ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Ziel ist eine verbindliche, 
    abgestimmte und qualifizierte Planung, die die Funktion des Bebauungsplans Nr. 22 für 
    dieses Grundstück ersetzt.
    Vorzugswürdig wäre ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB. Er setzt 
    voraus, dass die Eigentümerin klare Entwicklungsvorstellungen für das Gesamtobjekt vorlegt
    und zur Umsetzung des Plans innerhalb einer bestimmten Frist bereit ist. Das Begehren 
    eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde bereits formuliert. Gleichzeitig ist eine 
    professionelle Begleitung durch ein Planungsbüro erforderlich. Die Gemeinde würde 
    ihrerseits ihre planerische Steuerungshoheit wahren und könnte – bei Konsens mit der 
    Eigentümerin – ein vereinfachtes Verfahren nach § 13a BauGB durchführen. 
    Um Planungssicherheit für beide Seiten zu schaffen, könnte das laufende 
    Genehmigungsverfahren ruhend gestellt und zeitnah eine Gesamtkonzeption seitens der 
    Bauherrin eingebracht werden. Auf dieser Grundlage könnte der Aufstellungsbeschluss für 
    einen Bebauungsplan gefasst werden. Sollte das laufende Bauvorhaben mit dem künftigen 
    Plan vereinbar sein, könnte das Verfahren zu gegebener Zeit fortgeführt werden.
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Der Rat der Gemeinde beauftragt die Verwaltung, ein Bebauungsplanverfahren zu initiieren 
    und dem Vorhabenträger zu empfehlen, den Bauantrag ruhend zu stellen. 
     
     
    - 2 -
     
    Spiekeroog, den 25.03.2025
     
     
     
    (Kösters, Patrick)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:
     
    01_Antrag_Befreiung_Arkaden_Kragdächer_20250205_V1
    01_Antrag_Befreiung_Dacheindeckung_20250205_V1
    01_Antrag_Befreiung_Dachform_Flachdach_20250205_V1
    01_Antrag_Befreiung_Dachneigung_20250205_V1
    01_Antrag_Befreiung_GRZ_Überschreitung_20250205_V1
    02_BA01_Lageplan_20250205_V2
    03_BA02_Grundriss EG_20250205_V2
    03_BA03_Grundriss Dachaufsicht_20250205_V2
    03_BA04_Schnitte_Ansichten_20250205_V2
    04_Baubeschreibung_20250205_V2
    05_Berechnung BGF_20250205_V2
    05_Berechnung BRI_20250205_V2
    05_Berechnung NRF_20250205_V2
    05_Berechnungen_Geb_Klasse_Herstellungswert_20250205_V2
    06_Brandschutznachweis 20250131_V1
    06_Brandschutzplan 20250131_V1
    07_BA05_Grundstuecksentwaesserungsplan_20250205_V1
    08_Statistischer_Erhebungsbogen_20250205_V2
    09_Erklaerung_für_zeitlich_begrenzte_Dauer_der_Baugenehmigung_20241217
    09_Mail_Fr_Schmidt_Stellungnahme_Landesamt_Denkmalpflege_Ol_20240917
    11_Anforderung Stellungn.  Gemeinde (2. Beteiligung)(Gemeinde Friedeburg - Bauamt -)

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog3. April 2025, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig4:0:0