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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

60.1-00319-26 | Nutzungsänderung eines Dachgeschosses von Personalwohnraum in Wohnraum für Kurteilnehmende

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 29. April 2026

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 29. April 2026 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt: 1. Das planungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB wird erteilt. 2. Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB (Erhaltungssatzung) wird erteilt. 3. Für eine weitergehende Stellungnahme der Gemeinde außerhalb des Planungsrechts und der Erhaltungssatzung gibt es keinen Anlass.

6Ja

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Die Evangelische Frauen im Rheinland e.V. will das Dachgeschoss ihres Kurheims auf Spiekeroog umnutzen: Aus einer Mitarbeiterwohnung sollen zwei Wohnungen für Kurteilnehmende mit Gemeinschafts- und Bereitschaftsraum werden. Die Wohnfläche steigt dabei geringfügig um 4,52 Quadratmeter auf rund 116 Quadratmeter. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, da keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden. Der Rat soll dem Vorhaben zustimmen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag der Evangelischen Frauen im Rheinland e.V. zur Nutzungsänderung eines Dachgeschosses im Außenbereich der Insel. Die Gemeinde muss ihr planungsrechtliches Einvernehmen erteilen, bevor der Landkreis Wittmund die Baugenehmigung ausstellen kann.

Hintergrund

Das betroffene Gebäude liegt im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch und zugleich im Geltungsbereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung. Ein Kurheim gilt dort planungsrechtlich als soziale oder gesundheitliche Einrichtung, nicht als privilegiertes Vorhaben. Die Gemeinde hat deshalb kein freies Ermessen: Sie darf das Einvernehmen nur verweigern, wenn einer der im Baugesetzbuch genannten öffentlichen Belange entgegensteht. Die Verwaltung prüft außerdem, ob die Aufgabe der Dauerwohnung (Erhaltungssatzung) zulässig ist.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Beschluss betrifft das Kurheim der Evangelischen Frauen im Rheinland e.V. direkt, nicht die allgemeine Wohnraumversorgung der Inselbevölkerung. Die bisherige Mitarbeiterwohnung war eine interne Einrichtungswohnung; ihr Wegfall schmälert nach Einschätzung der Verwaltung das ortsgebundene Wohnraumangebot für Insulaner:innen nicht. Für Kurgäste, die das Haus nutzen, ändert sich das Angebot an Unterbringungsplätzen.

Die wichtigsten Punkte

  • Antragstellerin ist die Evangelische Frauen im Rheinland e.V., die das Dachgeschoss ihres Kurheims umbauen möchte
  • Die bisherige Mitarbeiterwohnung wird in zwei Wohnungen für Kurteilnehmende mit Gemeinschafts- und Bereitschaftsraum aufgeteilt
  • Die Wohnfläche steigt um rund 4,5 Quadratmeter auf etwa 116 Quadratmeter
  • Die Verwaltung sieht keine öffentlichen Belange als beeinträchtigt an und empfiehlt die Erteilung beider Einvernehmen
  • Der Rat soll sowohl das planungsrechtliche Einvernehmen nach § 36 BauGB als auch das Einvernehmen nach der Erhaltungssatzung erteilen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/131/2026
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8113 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog9. April 2026, 22:00 UhrVorberatungeinstimmig4:0:0
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog29. April 2026, 22:00 UhrEntscheidungeinstimmig6:0:0

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