1. Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Spiekeroog (Straßenreinigungssatzung)
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 22. August 2013
Beschlossen — einstimmig
am 22. August 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt in seiner Sitzung vom 22.08.2013 die nachfolgende Änderungssatzung: Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Spiekeroog (Straßenreingungssatzung) Aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) in der Fassung vom 17.10.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. Dezember 2012 (Nds. GVBl. S. 589), in Verbindung mit § 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Oktober 2009 (Nds. GVBl. S. 372) hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sitzung am 22.08..2013 beschlossen: § 3 Nr. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: Die Gemeinde Spiekeroog betreibt für den Bereich der geschlossenen Ortslage der Gemeinde Spiekeroog und den Hellerpad einen Teil der Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung. Das als Bestandteil der Satzung zu fassende Straßenverzeichnis wird wie folgt neu aufgestellt: Die Einrichtung der gemeindlichen Straßenreinigung gemäß § 3 der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Spiekeroog (Straßenreinigungssatzung) gilt für die nachfolgend genannten Straßen: 1. Achter d’Diek 17. Richelweg 2. An d’nee Kark 18. Slurpad bis Haus Nr. 4 3. Bi d’Utkiek 19. Süderloog 4. Friederikenweg bis Haus Nr. 15 20. Südermenss 5. Gartenweg 21. Tranpad bis Haus Nr.19 6. Hellerpad bis zur Hermann-Lietz-Schule 22. Up de Dünen 7. In d’Kamp 23. Up de Höcht 8. Kaapdünenweg 24. Westerloog 9. Lütt Pad 25. Wittdün 10. Lütt Slurpad 26. Wüppspoor 11. Melksett 12. Noorderloog 13. Noorderpad bis Haus Nr. 25 A 14. Noordertün bis Haus Nr. 1 15. Ostend 16. Pollerdiek VA Seifert erläutert die Notwendigkeit der Änderung der Satzung, da der unter § 1 benannte Hellerpad nicht im § 3 erfasst wurde. Die Satzung wird mit dieser Änderung rechtlich richtiggestellt. RM Bauer hinterfragt, warum das Westend im Gegensatz zum Hellerpad nicht mitgeräumt wird, hier wohnen auch Schulkinder. BM Fiegenheim erwidert, dass der Hellerpad der offizielle Schulweg zur HL-Schule ist, der muss geräumt werden. Die Kostenanteilspflicht der Gemeinde besteht für alle öffentliche Bereiche, so auch für Straßenzüge ohne Anwohner. Hier gehört das Westend und der Tranpad dazu.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog ändert ihre Straßenreinigungssatzung. Die Änderung betrifft die Regeln für die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze auf der Insel. Ein Beschlussvorschlag liegt vor, der Rat soll die geänderte Satzung verabschieden.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur 1. Änderung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Spiekeroog, eingebracht zur Beschlussfassung durch den Rat.
Hintergrund
Die Gemeinde Spiekeroog verfügt über eine bestehende Straßenreinigungssatzung, die Pflichten und Zuständigkeiten für die Reinigung öffentlicher Verkehrsflächen regelt. Diese Satzung soll nun erstmals geändert werden. Da kein PDF vorliegt, sind Einzelheiten zur Änderung nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Straßenreinigungssatzungen regeln, wer für die Reinigung welcher Flächen zuständig ist — oft betrifft das auch Anliegerpflichten der Grundstückseigentümer:innen. Da nur der Titel vorliegt, ist unklar, welche konkreten Änderungen für Insulaner:innen entstehen.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeinde ändert ihre Straßenreinigungssatzung zum ersten Mal
- Die Satzung regelt die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze auf Spiekeroog
- Über den genauen Inhalt der Änderung liegen keine Informationen vor, da kein Dokument beigefügt ist
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 0047/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog befasst sich mit einem Wegevertrag für die Insel. Ein solcher Vertrag regelt in der Regel Unterhaltung, Nutzung und Zuständigkeit für Wege auf der Insel. Weiteres ist aus dem Titel allein nicht erkennbar.
Die Verwaltung will die Satzungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst grundlegend überarbeiten, weil sie sich in mehreren Punkten widersprechen. Betroffen sind die genauen Straßengrenzen für Reinigungspflicht und Winterdienst, die Laufzeit des Abrechnungszeitraums sowie die Berechnungsformel für die Winterdienst-Gebühren. Der Bauausschuss soll der Verwaltung einen Arbeitsauftrag erteilen, welche Änderungen konkret umgesetzt werden.
Die Gemeinde Spiekeroog ändert ihre Straßenreinigungssatzung zum zweiten Mal. Geregelt wird, welche öffentlichen Straßen, Wege und Plätze gereinigt werden und wer dafür zuständig ist oder Gebühren zahlt. Ein konkreter Beschlussvorschlag liegt auf Basis des Titels nicht erkennbar vor.
Die Gemeinde Spiekeroog passt die Finanzierungsstruktur des Kurbeitrags an. Ab dem 1. Januar 2017 sollen 45,16 % des Gesamtaufwands durch Kurbeiträge gedeckt werden — bisher waren es 49,6 %. Der Anteil durch sonstige Entgelte und Gebühren einschließlich Kurmittelleistungen steigt auf 47,87 %. Der Rat soll die geänderte Satzung beschließen.