1. Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Spiekeroog (Straßenreinigungssatzung)
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 22. August 2013
Beschlossen — einstimmig
am 22. August 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt in seiner Sitzung vom 22.08.2013 die nachfolgende Änderungssatzung: Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Spiekeroog (Straßenreingungssatzung) Aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) in der Fassung vom 17.10.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. Dezember 2012 (Nds. GVBl. S. 589), in Verbindung mit § 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Oktober 2009 (Nds. GVBl. S. 372) hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sitzung am 22.08..2013 beschlossen: § 3 Nr. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: Die Gemeinde Spiekeroog betreibt für den Bereich der geschlossenen Ortslage der Gemeinde Spiekeroog und den Hellerpad einen Teil der Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung. Das als Bestandteil der Satzung zu fassende Straßenverzeichnis wird wie folgt neu aufgestellt: Die Einrichtung der gemeindlichen Straßenreinigung gemäß § 3 der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Spiekeroog (Straßenreinigungssatzung) gilt für die nachfolgend genannten Straßen: 1. Achter d’Diek 17. Richelweg 2. An d’nee Kark 18. Slurpad bis Haus Nr. 4 3. Bi d’Utkiek 19. Süderloog 4. Friederikenweg bis Haus Nr. 15 20. Südermenss 5. Gartenweg 21. Tranpad bis Haus Nr.19 6. Hellerpad bis zur Hermann-Lietz-Schule 22. Up de Dünen 7. In d’Kamp 23. Up de Höcht 8. Kaapdünenweg 24. Westerloog 9. Lütt Pad 25. Wittdün 10. Lütt Slurpad 26. Wüppspoor 11. Melksett 12. Noorderloog 13. Noorderpad bis Haus Nr. 25 A 14. Noordertün bis Haus Nr. 1 15. Ostend 16. Pollerdiek VA Seifert erläutert die Notwendigkeit der Änderung der Satzung, da der unter § 1 benannte Hellerpad nicht im § 3 erfasst wurde. Die Satzung wird mit dieser Änderung rechtlich richtiggestellt. RM Bauer hinterfragt, warum das Westend im Gegensatz zum Hellerpad nicht mitgeräumt wird, hier wohnen auch Schulkinder. BM Fiegenheim erwidert, dass der Hellerpad der offizielle Schulweg zur HL-Schule ist, der muss geräumt werden. Die Kostenanteilspflicht der Gemeinde besteht für alle öffentliche Bereiche, so auch für Straßenzüge ohne Anwohner. Hier gehört das Westend und der Tranpad dazu.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde ändert ihre Straßenreinigungssatzung, um den Hellerpad künftig in die kommunale Reinigung einzubeziehen und bei der Gebührenberechnung berücksichtigen zu können. Bisher war der Hellerpad zwar im Reinigungsgebiet gelistet, fiel aber wegen einer zu engen Formulierung aus der Kostenermittlung heraus. Gleichzeitig wird ein aktualisiertes Straßenverzeichnis mit 26 benannten Straßen und Wegen beschlossen. Der Rat soll die Änderungssatzung am 27.06.2013 beschließen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur ersten Änderung der Straßenreinigungssatzung vom 16.06.2011, eingebracht vom Bürgermeister. Die Vorlage durchläuft Verwaltungsausschuss und Rat.
Hintergrund
Der Rat hatte die Straßenreinigungssatzung am 16.06.2011 beschlossen. Darin war der Hellerpad als Verbindungsweg zwischen zwei Schulen bereits als Reinigungsbereich benannt. Die zuständige Regelung in Paragraf 3 beschränkte die gemeindliche Reinigung jedoch auf die geschlossene Ortslage, wodurch der Hellerpad bei der Aufwands- und Gebührenermittlung nicht berücksichtigt werden konnte. Die Anpassung soll diese Lücke schließen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Änderung wirkt sich auf die Grundlage der Straßenreinigungsgebühren aus, die alle Haushalte in Spiekeroog betreffen. Durch die Aufnahme des Hellerpads in die anrechenbare Reinigungsfläche kann sich die Gebührenkalkulation verändern. Das neu gefasste Straßenverzeichnis legt verbindlich fest, welche 26 Straßen und Wege zur gemeindlichen Reinigung gehören.
Die wichtigsten Punkte
- Der Hellerpad wird ausdrücklich in den Reinigungsbereich der Gemeinde aufgenommen, damit er in der Gebührenberechnung berücksichtigt werden kann
- Paragraf 3 Nr. 1 Satz 1 der Satzung wird entsprechend neu gefasst
- Ein aktualisiertes Straßenverzeichnis mit 26 benannten Wegen und Straßen wird als Bestandteil der Satzung beschlossen
- Rechtliche Grundlage sind Paragraf 10 und 58 NKomVG sowie Paragraf 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes
- Verwaltungsausschuss und Rat beraten die Vorlage im Juni 2013
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 0047/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
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Anlagen (1)
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde streicht den Hellerpad aus der Straßenreinigungssatzung. Der Weg liegt außerhalb der geschlossenen Ortslage und darf deshalb nach dem Niedersächsischen Straßengesetz nicht in die Gebührenberechnung einfließen. Drei Satzungsstellen werden geändert: ein Paragraph entfällt, ein Satz wird neu gefasst, und das Straßenverzeichnis wird ohne den Hellerpad neu beschlossen. Die Änderung soll zum 1. Oktober 2015 in Kraft treten.
Die Verwaltung will die Satzungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst grundlegend überarbeiten, weil sie sich in mehreren Punkten widersprechen. Betroffen sind die genauen Straßengrenzen für Reinigungspflicht und Winterdienst, die Laufzeit des Abrechnungszeitraums sowie die Berechnungsformel für die Winterdienst-Gebühren. Der Bauausschuss soll der Verwaltung einen Arbeitsauftrag erteilen, welche Änderungen konkret umgesetzt werden.
Die Gemeinde Spiekeroog ändert ihre Straßenreinigungsgebührensatzung, um den Hellerpad erstmals in die Gebührenberechnung einzubeziehen. Der Weg war zwar bereits Teil des Straßenreinigungsgebiets, fehlte aber bisher in der Kostenrechnung. Der Gemeindeanteil am Gesamtaufwand wird auf 12,20 Prozent festgesetzt, weil der Hellerpad als Schulweg im Allgemeininteresse genutzt wird. Die Jahresgebühr beträgt künftig 1,00 Euro je Veranlagungsmeter Straßenfrontlänge.
Die Gemeinde Spiekeroog will ihre Verwaltungskostensatzung aktualisieren und die darin festgelegten Gebühren anpassen. Dem Rat lagen der gültige Satzungstext, ein neuer Entwurf mit farblich markierten Änderungen sowie eine nichtöffentliche Erläuterung zu den Kostensteigerungen vor. In dieser Sitzung sollte der Rat kein abschließendes Beschluss fassen, sondern der Verwaltung ein Meinungsbild zur Höhe der Gebührenanpassungen geben.