Zum Inhalt springen
Sprache · Language: Deutsch Polski Română English
Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung über die Änderung der Regelungen zur Straßenreinigung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 11. Mai 2021

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 11. Mai 2021 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Die Verwaltung will die Satzungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst grundlegend überarbeiten, weil sie sich in mehreren Punkten widersprechen. Betroffen sind die genauen Straßengrenzen für Reinigungspflicht und Winterdienst, die Laufzeit des Abrechnungszeitraums sowie die Berechnungsformel für die Winterdienst-Gebühren. Der Bauausschuss soll der Verwaltung einen Arbeitsauftrag erteilen, welche Änderungen konkret umgesetzt werden.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Gemeindemitarbeiter Björn Koffinke, zur Erstberatung im Bauausschuss am 11. Mai 2021. Der Ausschuss soll keinen endgültigen Satzungsbeschluss fassen, sondern einen Arbeitsauftrag für die anschließende Neukalkulation formulieren.

Hintergrund

Die geltende Straßenreinigungssatzung und die dazugehörige Gebührensatzung für den Winterdienst stammen in ihrer aktuellen Form aus dem Jahr 2015. In mehreren Punkten weichen Satzungstext, Straßenverzeichnis und EDV-Buchführung voneinander ab. So endet die Reinigungspflicht laut Satzungstext an anderen Stellen als im Straßenverzeichnis angegeben, und der Winterdienst-Zeitraum wird in beiden Satzungen unterschiedlich angegeben (November bis März bzw. November bis April). Zusätzlich rechnet die Verwaltung intern nach Kalenderjahr, während die Satzung einen Erhebungszeitraum vom 1. Oktober bis 30. September vorsieht — was mit der zunehmenden Digitalisierung nicht mehr manuell überbrückt werden kann.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Grundstückseigentümer:innen auf Spiekeroog zahlen Gebühren für den Winterdienst, deren Höhe und Geltungsbereich von diesen Satzungen abhängt. Je nachdem, welche Berechnungsformel der Ausschuss wählt — der bisherige Frontmetermaßstab oder ein Flächen- bzw. Quadratwurzelmaßstab — können die Jahresgebühren für einzelne Grundstücke steigen oder sinken. Auch die Frage, ob Anlieger am Friederikenweg ab Hausnummer 15 Gebühren zahlen und zur Reinigungspflicht verpflichtet sind, hängt vom Beschluss ab. Der Umstellungszeitraum auf das Kalenderjahr führt für 2021 zu einer geschätzten Mindereinnahme von 9.000 Euro, die in späteren Jahren verrechnet wird.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Satzung Reinigung und das Straßenverzeichnis nennen teils unterschiedliche Endpunkte für dieselben Straßen, was zu Rechtsunsicherheit bei der Reinigungspflicht führt
  • Der Winterdienst-Zeitraum ist in der Reinigungssatzung mit November bis März, in der Gebührensatzung mit November bis April angegeben
  • Der Erhebungszeitraum soll von Oktober–September auf das Kalenderjahr Januar–Dezember umgestellt werden, um die digitale Abrechnung zu ermöglichen
  • Als Alternative zum bisherigen Frontmetermaßstab schlägt die Verwaltung einen Flächen- oder Quadratwurzelmaßstab vor, der die Gebühr gleichmäßiger verteilen würde
  • Der Bauausschuss soll der Verwaltung einen konkreten Arbeitsauftrag für die Satzungsänderungen und die Neukalkulation erteilen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/120/2021
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
6 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (6)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog11. Mai 2021, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig

Verwandte Vorlagen

2. Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Spiekeroog (Straßenreinigungssatzung)
01/039/2015Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog ändert ihre Straßenreinigungssatzung zum zweiten Mal. Geregelt wird, welche öffentlichen Straßen, Wege und Plätze gereinigt werden und wer dafür zuständig ist oder Gebühren zahlt. Ein konkreter Beschlussvorschlag liegt auf Basis des Titels nicht erkennbar vor.

Beratung und Beschluss zu bestehenden wiederkehrenden Tagesordnungspunkten
01/172/2021Sitzungsvorlage

Zwei Dauerpunkte auf der Tagesordnung des Bauausschusses sollen gestrichen werden: die Milieuschutzsatzung und das Melksettdreieck. Die Milieuschutzsatzung ist durch den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 22 inhaltlich überholt. Beim Melksettdreieck fehlen der Verwaltung derzeit die Kapazitäten für eine sinnvolle Beratung. Der Rat soll beide Punkte formal von der Dauerliste des Bauausschusses nehmen.

Wichtig für die Insel
Beratung und Beschluss über eine grundsätzliche Entscheidung zu Straßenausbaubeträgen und Grundsteuer
01/090/2019Sitzungsvorlage

Die Gemeinde will die Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen — also die Regelung, die Anlieger:innen an den Kosten größerer Straßenbaumaßnahmen beteiligt. Als Ausgleich soll die Grundsteuer B nicht gesenkt werden, damit die Einnahmen auf heutigem Niveau bleiben. Die Mehreinnahmen sollen in den Abbau des Investitions- und Unterhaltungsstaus bei den Straßen fließen. Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, eine Aufhebungssatzung bis Ende 2019 vorzulegen.

Beratung über die Änderung der Regelungen zur Straßenreinigung — Spiekeroog-Radar