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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

2. Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Spiekeroog (Straßenreinigungssatzung)

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 28. Mai 2015

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 28. Mai 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt in seiner Sitzung vom 28.05.2015 die nachfolgende Änderungssatzung: 2. Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Spiekeroog (Straßenreinigungssatzung) Aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) in der Fassung vom 17.10.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.Dezember 2014 (Nds. GVBl. S. 434), in Verbindung mit § 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22.Oktober 2014 (Nds. GVBl.Nr.21/2014 S. 291) hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sitzung am 28.05.2015 beschlossen: I. § 1Nr. 2 wird ersatzlos gestrichen. II. § 3 Nr. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: Die Gemeinde Spiekeroog betreibt für den Bereich der geschlossenen Ortslage der Gemeinde Spiekeroog einen Teil der Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung. III. Das als Bestandteil der Satzung zu fassende Straßenverzeichnis wird wie folgt neu aufgestellt: Die Einrichtung der gemeindlichen Straßenreinigung gemäß § 3 der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Spiekeroog (Straßenreinigungssatzung) gilt für die nachfolgend genannten Straßen: 1. Achter d’Diek 17. Slurpad bis Haus Nr. 4 2. An d’nee Kark 18. Süderloog 3. Bi d’Utkiek 19. Südermenss 4. Friederikenweg bis Haus Nr. 15 20. Tranpad bis Haus Nr.19 5. Gartenweg 21. Up de Dünen 6. In d’Kamp 22. Up de Höcht 7. Kaapdünenweg 23. Westerloog 8. Lütt Pad 24. Wittdün 9. Lütt Slurpad 25. Wüppspoor 10. Melksett 11. Noorderloog 12. Noorderpad bis Haus Nr. 25 A 13. Noordertün bis Haus Nr. 1 14. Ostend 15. Pollerdiek 16. Richelweg IV. Die Satzungsänderung trit t zum 01.10.2015 in Kraft. Spiekeroog, den 29.05.2015 Piszczan (L. S.) Bürgermeister Die Reinigung der Straße „Hellerpad“ wurde in der Berechnung, wie auch in der Vergangenheit, nie berücksichtigt. Zudem war der „Hellerpad“ Teil eines Klageverfahrens und soll nun aus der Satzung gestrichen werden. RV Bücking erkundigt sich, ob die Straße auch weiterhin gereinigt wird. Dies bejaht PM Piszczan, mit dem Hinweis, dass nun lediglich auch „offiziell“ die Reinigung nicht durch die Gebührensatzung getragen wird. RV Bücking trägt den Wortlaut der Satzung vor.

9Ja

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
eher gering

Die Gemeinde streicht den Hellerpad aus der Straßenreinigungssatzung. Der Weg liegt außerhalb der geschlossenen Ortslage und darf deshalb nach dem Niedersächsischen Straßengesetz nicht in die Gebührenberechnung einfließen. Drei Satzungsstellen werden geändert: ein Paragraph entfällt, ein Satz wird neu gefasst, und das Straßenverzeichnis wird ohne den Hellerpad neu beschlossen. Die Änderung soll zum 1. Oktober 2015 in Kraft treten.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Bürgermeister. Sie ist die zweite Änderung der Straßenreinigungssatzung von 2011 und geht zunächst in den Verwaltungsausschuss, dann zur Beschlussfassung in den Rat.

Hintergrund

Der Rat beschloss die Straßenreinigungssatzung am 16. Juni 2011. Darin wurde der Hellerpad als Verbindungsweg zwischen zwei Schulen ausdrücklich ins Reinigungsgebiet aufgenommen. Die 1. Satzungsänderung vom 22. August 2013 bekräftigte das. Paragraph 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes erlaubt der Gemeinde jedoch nur, Reinigungskosten für Flächen innerhalb der geschlossenen Ortslage umzulegen. Der Hellerpad liegt außerhalb dieser Ortslage, weshalb seine Aufnahme rechtlich nicht haltbar ist.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Grundstückseigentümer:innen entlang der gemeindereinigten Straßen zahlen Gebühren, die auf den tatsächlich gereinigten Flächen basieren. Der Hellerpad darf nicht mehr in diese Kostenbasis einfließen, was die Gebührenbemessung korrekter macht. Wer den Weg nutzt, sollte wissen, dass die Gemeinde ihn künftig nicht mehr im Rahmen der öffentlichen Straßenreinigung bewirtschaftet.

Die wichtigsten Punkte

  • Paragraph 1 Nr. 2 der Satzung, der den Hellerpad als Schulverbindungsweg im Reinigungsgebiet aufführte, wird ersatzlos gestrichen
  • Paragraph 3 Nr. 1 Satz 1 wird so neu gefasst, dass nur noch die geschlossene Ortslage als Reinigungsgebiet gilt
  • Das Straßenverzeichnis wird neu aufgestellt und enthält 25 Straßen, jedoch nicht mehr den Hellerpad
  • Rechtsgrundlage für die Streichung ist Paragraph 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes, der die gemeindliche Reinigungspflicht auf die geschlossene Ortslage begrenzt
  • Die Änderungssatzung tritt zum 1. Oktober 2015 in Kraft

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/039/2015
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
3 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (3)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog28. Mai 2015, 22:00 UhrEntscheidungeinstimmig9:0:0

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