2. Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Spiekeroog (Straßenreinigungssatzung)
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 28. Mai 2015
Beschlossen — einstimmig
am 28. Mai 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt in seiner Sitzung vom 28.05.2015 die nachfolgende Änderungssatzung: 2. Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Spiekeroog (Straßenreinigungssatzung) Aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) in der Fassung vom 17.10.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.Dezember 2014 (Nds. GVBl. S. 434), in Verbindung mit § 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22.Oktober 2014 (Nds. GVBl.Nr.21/2014 S. 291) hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sitzung am 28.05.2015 beschlossen: I. § 1Nr. 2 wird ersatzlos gestrichen. II. § 3 Nr. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: Die Gemeinde Spiekeroog betreibt für den Bereich der geschlossenen Ortslage der Gemeinde Spiekeroog einen Teil der Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung. III. Das als Bestandteil der Satzung zu fassende Straßenverzeichnis wird wie folgt neu aufgestellt: Die Einrichtung der gemeindlichen Straßenreinigung gemäß § 3 der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Spiekeroog (Straßenreinigungssatzung) gilt für die nachfolgend genannten Straßen: 1. Achter d’Diek 17. Slurpad bis Haus Nr. 4 2. An d’nee Kark 18. Süderloog 3. Bi d’Utkiek 19. Südermenss 4. Friederikenweg bis Haus Nr. 15 20. Tranpad bis Haus Nr.19 5. Gartenweg 21. Up de Dünen 6. In d’Kamp 22. Up de Höcht 7. Kaapdünenweg 23. Westerloog 8. Lütt Pad 24. Wittdün 9. Lütt Slurpad 25. Wüppspoor 10. Melksett 11. Noorderloog 12. Noorderpad bis Haus Nr. 25 A 13. Noordertün bis Haus Nr. 1 14. Ostend 15. Pollerdiek 16. Richelweg IV. Die Satzungsänderung trit t zum 01.10.2015 in Kraft. Spiekeroog, den 29.05.2015 Piszczan (L. S.) Bürgermeister Die Reinigung der Straße „Hellerpad“ wurde in der Berechnung, wie auch in der Vergangenheit, nie berücksichtigt. Zudem war der „Hellerpad“ Teil eines Klageverfahrens und soll nun aus der Satzung gestrichen werden. RV Bücking erkundigt sich, ob die Straße auch weiterhin gereinigt wird. Dies bejaht PM Piszczan, mit dem Hinweis, dass nun lediglich auch „offiziell“ die Reinigung nicht durch die Gebührensatzung getragen wird. RV Bücking trägt den Wortlaut der Satzung vor.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog ändert ihre Straßenreinigungssatzung zum zweiten Mal. Geregelt wird, welche öffentlichen Straßen, Wege und Plätze gereinigt werden und wer dafür zuständig ist oder Gebühren zahlt. Ein konkreter Beschlussvorschlag liegt auf Basis des Titels nicht erkennbar vor.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Änderung einer kommunalen Satzung, eingebracht durch die Gemeindeverwaltung Spiekeroog. Es handelt sich um die zweite Änderung der bestehenden Straßenreinigungssatzung.
Hintergrund
Die Straßenreinigungssatzung regelt Reinigungspflichten und zugehörige Gebühren für öffentliche Verkehrsflächen in der Gemeinde. Eine erste Änderung der Satzung ging dieser zweiten Änderung voraus. Da kein PDF vorliegt, sind die konkreten Änderungsinhalte nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Straßenreinigungssatzungen betreffen in der Regel alle Anlieger:innen, da sie Reinigungspflichten oder Gebühren festlegen können. Welche Änderungen konkret wirksam werden, lässt sich ohne das Vorlagendokument nicht beurteilen.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeinde beschließt die zweite Änderung ihrer Straßenreinigungssatzung
- Die Satzung regelt Reinigung und Zuständigkeiten für öffentliche Straßen, Wege und Plätze
- Konkrete Änderungsinhalte sind ohne PDF nicht erkennbar
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/039/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
Beratungsfolge
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