1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung)
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 22. August 2013
Beschlossen — einstimmig
am 22. August 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt in seiner Sitzung vom 22.08.2013 die nachfolgende Änderungssatzung: 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung Aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) in der Fassung vom 17.10.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. Dezember 2012 (Nds. GVBl. S. 589), in Verbindung mit § 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Oktober 2009 (Nds. GVBl. S. 372) und § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 23.01.2007 (Nds. GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2012 (Nds. GBBl. S. 279) hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sitzung am 22.08.2013 beschlossen: § 3 Nr.1 Satz 3 wird wie folgt geändert: Dieser Anteil wird auf 12,20 % der gesamten Straßenreinigungskosten festgesetzt. § 3 Nr.1 wird in der Aufzählung der den Allgemeinanteil umfassenden Kosten ergänzt um: die Kosten für den Allgemeinanteil an der Straße Hellerpad § 4 wird wie folgt geändert: Die Straßenreinigungsgebühr beträgt jährlich 1,00 Euro je Veranlagungsmeter der Straßenfrontlänge. Die Satzungsänderung tritt am 30.09.2013 in Kraft. VA Seifert erläutert, dass der Gemeindeanteil durch die Hinzuziehung des Hellerpades sich auf insgesamt 12,20% der gesamten Straßenreinigungskosten erhöht. Ferner wird die unter § 4 benannte Straßenreinigungsgebühr auf jährlich € 1,00 je Veranlagungsmeter der Straßenfrontlänge festgelegt. Aufgrund dieser Änderungen ist eine Satzungsänderung, die die Grundlagen zur Gebührenbescheiderstellung bilden, nötig. BM Fiegenheim erläutert der Öffentlichkeit, dass die Verwaltung geprüft habe, ob eine ganzjährige Straßenreinigung durchführbar wäre. Nach Vorlage einer Kalkulation hat der VA beschlossen, dass diese nicht umsetzbar ist.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog ändert die Satzung zur Straßenreinigungsgebühr. Über den genauen Inhalt der Änderung liegen keine weiteren Informationen vor, da kein Dokument beigefügt ist. Der Beschluss läge beim Gemeinderat.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Änderung einer kommunalen Gebührensatzung, eingebracht von der Gemeindeverwaltung Spiekeroog. Es handelt sich um die erste Änderung der bestehenden Straßenreinigungsgebührensatzung.
Hintergrund
Die Gemeinde erhebt auf Grundlage einer Satzung Gebühren für die Reinigung öffentlicher Straßen. Solche Satzungen werden regelmäßig angepasst, etwa wenn sich Kosten oder rechtliche Vorgaben ändern. Da kein PDF vorliegt, sind die konkreten Änderungsgründe und -inhalte nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Straßenreinigungsgebühren können alle Grundstückseigentümer:innen und Mieter:innen auf Spiekeroog betreffen, je nachdem wie die Kosten umgelegt werden. Da nur der Titel vorliegt, ist unklar, ob die Gebühren steigen, sinken oder die Systematik verändert wird.
Die wichtigsten Punkte
- Es handelt sich um die erste Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Spiekeroog
- Der genaue Inhalt der Änderung ist mangels Dokumentenanhang nicht bekannt
- Die Vorlage trägt die Bezeichnung 0048/2013 und stammt aus dem Jahr 2013
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 0048/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
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