1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung)
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 22. August 2013
Beschlossen — einstimmig
am 22. August 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt in seiner Sitzung vom 22.08.2013 die nachfolgende Änderungssatzung: 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung Aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) in der Fassung vom 17.10.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. Dezember 2012 (Nds. GVBl. S. 589), in Verbindung mit § 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Oktober 2009 (Nds. GVBl. S. 372) und § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 23.01.2007 (Nds. GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2012 (Nds. GBBl. S. 279) hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sitzung am 22.08.2013 beschlossen: § 3 Nr.1 Satz 3 wird wie folgt geändert: Dieser Anteil wird auf 12,20 % der gesamten Straßenreinigungskosten festgesetzt. § 3 Nr.1 wird in der Aufzählung der den Allgemeinanteil umfassenden Kosten ergänzt um: die Kosten für den Allgemeinanteil an der Straße Hellerpad § 4 wird wie folgt geändert: Die Straßenreinigungsgebühr beträgt jährlich 1,00 Euro je Veranlagungsmeter der Straßenfrontlänge. Die Satzungsänderung tritt am 30.09.2013 in Kraft. VA Seifert erläutert, dass der Gemeindeanteil durch die Hinzuziehung des Hellerpades sich auf insgesamt 12,20% der gesamten Straßenreinigungskosten erhöht. Ferner wird die unter § 4 benannte Straßenreinigungsgebühr auf jährlich € 1,00 je Veranlagungsmeter der Straßenfrontlänge festgelegt. Aufgrund dieser Änderungen ist eine Satzungsänderung, die die Grundlagen zur Gebührenbescheiderstellung bilden, nötig. BM Fiegenheim erläutert der Öffentlichkeit, dass die Verwaltung geprüft habe, ob eine ganzjährige Straßenreinigung durchführbar wäre. Nach Vorlage einer Kalkulation hat der VA beschlossen, dass diese nicht umsetzbar ist.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog ändert ihre Straßenreinigungsgebührensatzung, um den Hellerpad erstmals in die Gebührenberechnung einzubeziehen. Der Weg war zwar bereits Teil des Straßenreinigungsgebiets, fehlte aber bisher in der Kostenrechnung. Der Gemeindeanteil am Gesamtaufwand wird auf 12,20 Prozent festgesetzt, weil der Hellerpad als Schulweg im Allgemeininteresse genutzt wird. Die Jahresgebühr beträgt künftig 1,00 Euro je Veranlagungsmeter Straßenfrontlänge.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur ersten Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung aus dem Jahr 2011. Zuständig sind Verwaltungsausschuss und Rat, der Beschluss soll in der Ratssitzung am 27. Juni 2013 gefasst werden.
Hintergrund
Der Rat beschloss die Straßenreinigungsgebührensatzung am 16. Juni 2011. Grundlage für die Gebührenberechnung ist die Straßenreinigungssatzung, die den Hellerpad bereits als Teil des Reinigungsgebiets aufführt. Wegen einer fehlenden Festlegung im Satzungstext konnte der Hellerpad bisher weder beim Gemeindeanteil noch bei der Gebührenberechnung berücksichtigt werden. Die parallele Änderung der Straßenreinigungssatzung schafft nun die Grundlage, den Hellerpad regulär einzubeziehen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Grundstückseigentümer:innen entlang der gereinigten Straßen zahlen die Gebühr nach der Länge ihrer Straßenfront. Die neu festgesetzte Jahresgebühr beträgt 1,00 Euro je Veranlagungsmeter. Anlieger:innen am Hellerpad werden erstmals veranlagt, Anlieger:innen anderer Straßen profitieren davon, dass der Gemeindeanteil und damit ihr eigener Kostenanteil neu berechnet wurde.
Die wichtigsten Punkte
- Der Hellerpad wird erstmals vollständig in die Straßenreinigungsgebührenberechnung aufgenommen
- Der Gemeindeanteil an den Gesamtreinigungskosten wird auf 12,20 Prozent festgesetzt
- Der erhöhte Gemeindeanteil beim Hellerpad wird damit begründet, dass er als Schulweg dem Allgemeininteresse dient
- Die Jahresgebühr beträgt 1,00 Euro je Veranlagungsmeter Straßenfrontlänge
- Die Satzungsänderung tritt am 30. September 2013 in Kraft
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 0048/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
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Anlagen (1)
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog ändert die Gebührensatzung für den Kindergarten 'Lütt Insulaners' und führt damit eine neue Betreuungsform ein: die sporadische Betreuung, also einzelne gebuchte Tage ohne feste monatliche Vereinbarung. Der Rat wählt zwischen zwei Varianten: Variante 1 behält die bisherigen Grundgebühren bei, Variante 2 senkt alle Gebühren leicht (sozialer Entwurf). Beide Varianten sollen zum 1. August 2017 in Kraft treten.
Die Gebühr für den winterlichen Straßenreinigungsdienst bleibt bei 1,00 Euro je laufendem Kehrmeter. Die Verwaltung hat die Abrechnungen der Saisonen 2012/2013 und 2013/2014 nachberechnet und die Kosten bis 2018/2019 vorauskalkuliert. Wegen zu hoch angesetzter Startgebühren entstanden in den ersten Jahren erhebliche Überschüsse, die durch den gesenkten Gebührensatz schrittweise abgebaut werden. Der Rat soll die Nachberechnungen und die Beibehaltung des Gebührensatzes beschließen.
Die Gemeinde will die Abrechnung für Abfallmulden auf öffentlichen Flächen vereinfachen. Statt der bisherigen aufwendigen Einzelabrechnung sollen gewerbliche Entsorger künftig eine jährliche Pauschale von 250 Euro zahlen. Die Pauschale gilt für Aufstellungen bis maximal fünf Werktage; längere Nutzungen werden weiterhin einzeln abgerechnet. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, die Satzungsänderung vorzubereiten und zunächst für 2024 zu erproben.
Die Gemeinde passt ihre Straßenreinigungsgebührensatzung an, weil der Hellerpad nach niedersächsischem Straßenrecht nicht mehr Teil des gebührenpflichtigen Straßenverzeichnisses sein darf. Durch den Wegfall des Hellerpads und eine Neuberechnung sinkt der von der Gemeinde selbst zu tragende Kostenanteil von bisher 12,20 Prozent auf künftig 5 Prozent. Der Gebührensatz bleibt bei 1 Euro je laufendem Kehrmeter, gilt jedoch für den Zeitraum Oktober 2015 bis September 2017. Der Rat soll die Änderungssatzung in seiner Sitzung am 28. Mai 2015 beschließen.