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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

60.1-xxx.25 | Anbau Feuerwehrgerätehaus

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 18. Dezember 2025

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 18. Dezember 2025 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog nimmt die Bauvorlage billigend zur Kenntnis.

7Ja

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Die Gemeinde Spiekeroog will das Feuerwehrhaus umbauen und erweitern und hat am 2. Dezember 2025 den Bauantrag beim Landkreis Wittmund eingereicht. Der Landkreis hat die Gemeinde um eine Stellungnahme gebeten. Da keine Befreiung vom Bebauungsplan und keine Abweichung von der Niedersächsischen Bauordnung beantragt wurde, verzichtet die Gemeinde auf eine eigene Stellungnahme. Der Rat soll die Bauvorlage billigend zur Kenntnis nehmen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung, eingebracht von Patrick Kösters. Der Rat nimmt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens des Landkreises Wittmund Stellung zu einem eigenen Bauantrag der Gemeinde.

Hintergrund

Das Feuerwehrhaus liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 15 – Kurzentrum. Die Baugenehmigung erteilt der Landkreis Wittmund als zuständige Bauordnungsbehörde. Weder eine Befreiung nach § 31 BauGB noch eine Abweichung nach der Niedersächsischen Bauordnung ist beantragt, sodass keine planungsrechtlichen Sonderfragen für die Gemeinde entstehen. Vorgängerbeschlüsse zur Planung des Umbaus sind der Vorlage nicht zu entnehmen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Feuerwehrhaus ist die Infrastruktur der freiwilligen Feuerwehr Spiekeroog, die für den Brandschutz und die Gefahrenabwehr auf der Insel zuständig ist. Ein Umbau und eine Erweiterung können die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr verbessern und kommen damit allen Insulaner:innen und Gästen zugute. Der Ratsbeschluss selbst ist formal: Die Gemeinde verzichtet lediglich auf eine Stellungnahme gegenüber dem Landkreis.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Gemeinde hat am 2. Dezember 2025 einen Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrhauses beim Landkreis Wittmund eingereicht
  • Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans Nr. 15 – Kurzentrum
  • Es ist weder eine Befreiung vom Bebauungsplan noch eine Abweichung von der Niedersächsischen Bauordnung beantragt
  • Die Gemeinde gibt gegenüber dem Landkreis keine eigene Stellungnahme ab
  • Der Rat soll die Bauvorlage billigend zur Kenntnis nehmen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/102/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-898 kB2 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Bauen & Planung
    Vorlagen-Nr.
    01/102/2025
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 09.12.2025  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 18.12.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    60.1-xxx.25 | Anbau Feuerwehrgerätehaus
    Sachverhalt:
    Mit Datum vom 2. Dezember 2025 hat die Gemeinde Spiekeroog den Bauantrag für das 
    Vorhaben „Umbau und Erweiterung des Feuerwehrhauses Spiekeroog“ beim 
    Bauordnungsamt, Landkreis Wittmund, eigereicht.
     
    Der Landkreis ersucht die Gemeinde um Stellungnahme. Das Vorhaben befindet sich im 
    Bereich des B-Plans Nr. 15 – Kurzentrum.  Eine Befreiung nach § 31 BauGB oder eine 
    Abweichung nach der NBauO ist nicht beantragt. Die Prüfung obliegt der alleinigen 
    Zuständigkeit des Landkreises, auf die Abgabe einer Stellungnahme wird verzichtet. 
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog nimmt die Bauvorlage billigend zur Kenntnis.
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 03.12.2025
     
     
     
    (Kösters, Patrick)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:
     
    01.2_Ergaenzende_Angaben_zum_Bauantrag_226610_20250916_V1
    01.3_Angabe_der_Gebaeudeklasse_226610_20250916_V1
    02.1_Auszug_Amtliche_Karte_1-5000_226610_20250917_V1
    02.2_einfacher_Lageplan_226610_20250917_V1
    02.3_Lageplan_226610_20250916_V1
    03.1_Grundriss_EG_226610_20251201_V1
    - 2 -
    03.2_Schnitt_A-A_226610_20251201_V1
    03.3_Ansichten_226610_20250916_V1
    04.1_Baubeschreibung_226610_20250916_V1
    04.2_Betriebsbeschreibung_226610_20251201_V1
    05.1_Berechnungen_zum_Bauantrag_226610_20251201_V1
    06.1_Brandschutznachweis_226610_20251201_V1
    08.1_Vollmacht_226610_20250910_V1
    08.2_Statistischer_Erhebungsbogen_226610_20251201_V1
    AS_600233-xMc34aAZ

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog18. Dezember 2025, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig7:0:0

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60.1-xxx.25 | Anbau Feuerwehrgerätehaus — Spiekeroog-Radar