60.1-xxx.25 | Anbau Feuerwehrgerätehaus
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog hat am 2. Dezember 2025 beim Landkreis Wittmund einen Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrhauses Spiekeroog eingereicht. Der Landkreis hat die Gemeinde um eine Stellungnahme gebeten. Da das Vorhaben im Bereich des B-Plans Nr. 15 – Kurzentrum liegt und weder eine Befreiung noch eine Abweichung beantragt wurde, verzichtet die Gemeinde auf eine eigene Stellungnahme. Der Rat soll die Bauvorlage billigend zur Kenntnis nehmen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Bauen & Planung) zum Umbau und Anbau des Feuerwehrgerätehauses Spiekeroog; der Rat soll die eingereichte Bauvorlage zur Kenntnis nehmen.
Hintergrund
Der Bauantrag wurde von der Gemeinde selbst als Bauherrin beim Bauordnungsamt des Landkreises Wittmund eingereicht. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 15 – Kurzentrum. Es sind keine Befreiungen nach § 31 BauGB oder Abweichungen nach der NBauO beantragt, sodass die Prüfkompetenz allein beim Landkreis liegt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Ein erweitertes Feuerwehrhaus verbessert die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr und damit den Brandschutz auf der Insel. Von der Vorlage selbst sind alle Insulaner:innen mittelbar betroffen, weil die Feuerwehr eine Grundversorgung der Gemeinde darstellt. Der Ratsbeschluss ist ein formaler Verfahrensschritt; die eigentliche Baugenehmigung erteilt der Landkreis.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeinde Spiekeroog ist selbst Bauherrin des geplanten Umbaus und Anbaus am Feuerwehrhaus
- Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 15 – Kurzentrum
- Es wurden keine Befreiungen oder Abweichungen von den Festsetzungen beantragt
- Die Gemeinde verzichtet auf eine Stellungnahme gegenüber dem Landkreis Wittmund
- Der Rat soll die Bauvorlage billigend zur Kenntnis nehmen
Relevanz für Insulaner:innen: 6/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/102/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-898 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Bauen & Planung Vorlagen-Nr. 01/102/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 09.12.2025 Rat der Gemeinde Spiekeroog 18.12.2025 Betreff: 60.1-xxx.25 | Anbau Feuerwehrgerätehaus Sachverhalt: Mit Datum vom 2. Dezember 2025 hat die Gemeinde Spiekeroog den Bauantrag für das Vorhaben „Umbau und Erweiterung des Feuerwehrhauses Spiekeroog“ beim Bauordnungsamt, Landkreis Wittmund, eigereicht. Der Landkreis ersucht die Gemeinde um Stellungnahme. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des B-Plans Nr. 15 – Kurzentrum. Eine Befreiung nach § 31 BauGB oder eine Abweichung nach der NBauO ist nicht beantragt. Die Prüfung obliegt der alleinigen Zuständigkeit des Landkreises, auf die Abgabe einer Stellungnahme wird verzichtet. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog nimmt die Bauvorlage billigend zur Kenntnis. Spiekeroog, den 03.12.2025 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: 01.2_Ergaenzende_Angaben_zum_Bauantrag_226610_20250916_V1 01.3_Angabe_der_Gebaeudeklasse_226610_20250916_V1 02.1_Auszug_Amtliche_Karte_1-5000_226610_20250917_V1 02.2_einfacher_Lageplan_226610_20250917_V1 02.3_Lageplan_226610_20250916_V1 03.1_Grundriss_EG_226610_20251201_V1 - 2 - 03.2_Schnitt_A-A_226610_20251201_V1 03.3_Ansichten_226610_20250916_V1 04.1_Baubeschreibung_226610_20250916_V1 04.2_Betriebsbeschreibung_226610_20251201_V1 05.1_Berechnungen_zum_Bauantrag_226610_20251201_V1 06.1_Brandschutznachweis_226610_20251201_V1 08.1_Vollmacht_226610_20250910_V1 08.2_Statistischer_Erhebungsbogen_226610_20251201_V1 AS_600233-xMc34aAZ
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.