60.1-xxx.25 | Anbau Feuerwehrgerätehaus
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 18. Dezember 2025
Beschlossen — einstimmig
am 18. Dezember 2025 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog nimmt die Bauvorlage billigend zur Kenntnis.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog will das Feuerwehrhaus umbauen und erweitern und hat am 2. Dezember 2025 den Bauantrag beim Landkreis Wittmund eingereicht. Der Landkreis hat die Gemeinde um eine Stellungnahme gebeten. Da keine Befreiung vom Bebauungsplan und keine Abweichung von der Niedersächsischen Bauordnung beantragt wurde, verzichtet die Gemeinde auf eine eigene Stellungnahme. Der Rat soll die Bauvorlage billigend zur Kenntnis nehmen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung, eingebracht von Patrick Kösters. Der Rat nimmt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens des Landkreises Wittmund Stellung zu einem eigenen Bauantrag der Gemeinde.
Hintergrund
Das Feuerwehrhaus liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 15 – Kurzentrum. Die Baugenehmigung erteilt der Landkreis Wittmund als zuständige Bauordnungsbehörde. Weder eine Befreiung nach § 31 BauGB noch eine Abweichung nach der Niedersächsischen Bauordnung ist beantragt, sodass keine planungsrechtlichen Sonderfragen für die Gemeinde entstehen. Vorgängerbeschlüsse zur Planung des Umbaus sind der Vorlage nicht zu entnehmen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Feuerwehrhaus ist die Infrastruktur der freiwilligen Feuerwehr Spiekeroog, die für den Brandschutz und die Gefahrenabwehr auf der Insel zuständig ist. Ein Umbau und eine Erweiterung können die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr verbessern und kommen damit allen Insulaner:innen und Gästen zugute. Der Ratsbeschluss selbst ist formal: Die Gemeinde verzichtet lediglich auf eine Stellungnahme gegenüber dem Landkreis.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeinde hat am 2. Dezember 2025 einen Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrhauses beim Landkreis Wittmund eingereicht
- Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans Nr. 15 – Kurzentrum
- Es ist weder eine Befreiung vom Bebauungsplan noch eine Abweichung von der Niedersächsischen Bauordnung beantragt
- Die Gemeinde gibt gegenüber dem Landkreis keine eigene Stellungnahme ab
- Der Rat soll die Bauvorlage billigend zur Kenntnis nehmen
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/102/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
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Anlagen (1)
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Bauen & Planung Vorlagen-Nr. 01/102/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 09.12.2025 Rat der Gemeinde Spiekeroog 18.12.2025 Betreff: 60.1-xxx.25 | Anbau Feuerwehrgerätehaus Sachverhalt: Mit Datum vom 2. Dezember 2025 hat die Gemeinde Spiekeroog den Bauantrag für das Vorhaben „Umbau und Erweiterung des Feuerwehrhauses Spiekeroog“ beim Bauordnungsamt, Landkreis Wittmund, eigereicht. Der Landkreis ersucht die Gemeinde um Stellungnahme. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des B-Plans Nr. 15 – Kurzentrum. Eine Befreiung nach § 31 BauGB oder eine Abweichung nach der NBauO ist nicht beantragt. Die Prüfung obliegt der alleinigen Zuständigkeit des Landkreises, auf die Abgabe einer Stellungnahme wird verzichtet. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog nimmt die Bauvorlage billigend zur Kenntnis. Spiekeroog, den 03.12.2025 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: 01.2_Ergaenzende_Angaben_zum_Bauantrag_226610_20250916_V1 01.3_Angabe_der_Gebaeudeklasse_226610_20250916_V1 02.1_Auszug_Amtliche_Karte_1-5000_226610_20250917_V1 02.2_einfacher_Lageplan_226610_20250917_V1 02.3_Lageplan_226610_20250916_V1 03.1_Grundriss_EG_226610_20251201_V1 - 2 - 03.2_Schnitt_A-A_226610_20251201_V1 03.3_Ansichten_226610_20250916_V1 04.1_Baubeschreibung_226610_20250916_V1 04.2_Betriebsbeschreibung_226610_20251201_V1 05.1_Berechnungen_zum_Bauantrag_226610_20251201_V1 06.1_Brandschutznachweis_226610_20251201_V1 08.1_Vollmacht_226610_20250910_V1 08.2_Statistischer_Erhebungsbogen_226610_20251201_V1 AS_600233-xMc34aAZ
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Beratungsfolge
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