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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Abbestellung und Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 15. Dezember 2016

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 15. Dezember 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

1. Frau Friederike Goedecke wird zum 31.12.16 vom Ehrenamt der Gleichstellungsbeauftragten abbestellt. 2. Frau Jennifer Kösters ab 01.01.17 zur Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Spiekeroog bestellt. Mit Frau Jennifer Kösters konnte eine neue Gleichstellungsbeauftragte gefunden werden, die zum 01.01.2017 die bisherige Amtsinhaberin Friederike Goedecke ablöst. RV Redelfs dankt beiden für ihr Engagement.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
eher gering

Die Gemeinde Spiekeroog bestellt eine neue Gleichstellungsbeauftragte und löst gleichzeitig die bisherige Bestellung ab. Der Rat soll über diesen Personalwechsel in dem Ehrenamt beschließen.

Einordnung

Verwaltungsvorlage, mit der der Gemeinderat den Wechsel in der Funktion der Gleichstellungsbeauftragten formal vollzieht. Namen und Hintergründe des Personalwechsels gehen aus dem Titel allein nicht hervor.

Hintergrund

Gemeinden in Niedersachsen sind nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz verpflichtet, eine Gleichstellungsbeauftragte zu benennen. Der Rat ist für die Bestellung und Abbestellung zuständig. Warum die bisherige Amtsinhaberin abgelöst wird, ist dem Titel nicht zu entnehmen — es liegt nur der Titel, kein PDF vor.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechperson für Fragen der Chancengleichheit in der Gemeindeverwaltung. Der Wechsel ist ein interner Verwaltungsvorgang ohne unmittelbare Auswirkungen auf den Inselalltag, benennt jedoch eine neue zuständige Person.

Die wichtigsten Punkte

  • Die bisherige Gleichstellungsbeauftragte wird abbestellt
  • Eine neue Person wird für das Amt bestellt
  • Der Gemeinderat trifft diesen Beschluss formal per Abstimmung
  • Weitere Details liegen nicht vor, da kein PDF zur Vorlage vorhanden ist

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/114/2016
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog15. Dezember 2016, 20:03 UhrEntscheidungeinstimmig

Verwandte Vorlagen

Beratung und Beschluss über die Neufassung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten in der Gemeinde Spiekeroog
01/072/2017Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog aktualisiert die Satzung zur Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten. Die bisherige Satzung von 1999 regelte noch die sogenannte Frauenbeauftragte und stützte sich auf die alte Niedersächsische Gemeindeordnung. Die neue Satzung passt die Grundlage ans geltende Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz an. Der Rat soll die Neufassung mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 beschließen.

Benennung einer neuen Gleichstellungsbeauftragten
01/107/2019Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog soll eine neue Gleichstellungsbeauftragte ernennen. Die bisherige Stelleninhaberin Jennifer Kösters hat das Amt aus beruflichen Gründen niedergelegt. Nach einer Neuausschreibung schlägt die Verwaltung Judith Keith für das Amt vor. Der Rat soll die Ernennung befürworten; die formelle Ernennung nimmt der Bürgermeister vor.

Abbestellung und Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten — Spiekeroog-Radar