Abbestellung und Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 15. Dezember 2016
Beschlossen — einstimmig
am 15. Dezember 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
1. Frau Friederike Goedecke wird zum 31.12.16 vom Ehrenamt der Gleichstellungsbeauftragten abbestellt. 2. Frau Jennifer Kösters ab 01.01.17 zur Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Spiekeroog bestellt. Mit Frau Jennifer Kösters konnte eine neue Gleichstellungsbeauftragte gefunden werden, die zum 01.01.2017 die bisherige Amtsinhaberin Friederike Goedecke ablöst. RV Redelfs dankt beiden für ihr Engagement.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog bestellt eine neue Gleichstellungsbeauftragte und löst gleichzeitig die bisherige Bestellung ab. Der Rat soll über diesen Personalwechsel in dem Ehrenamt beschließen.
Einordnung
Verwaltungsvorlage, mit der der Gemeinderat den Wechsel in der Funktion der Gleichstellungsbeauftragten formal vollzieht. Namen und Hintergründe des Personalwechsels gehen aus dem Titel allein nicht hervor.
Hintergrund
Gemeinden in Niedersachsen sind nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz verpflichtet, eine Gleichstellungsbeauftragte zu benennen. Der Rat ist für die Bestellung und Abbestellung zuständig. Warum die bisherige Amtsinhaberin abgelöst wird, ist dem Titel nicht zu entnehmen — es liegt nur der Titel, kein PDF vor.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechperson für Fragen der Chancengleichheit in der Gemeindeverwaltung. Der Wechsel ist ein interner Verwaltungsvorgang ohne unmittelbare Auswirkungen auf den Inselalltag, benennt jedoch eine neue zuständige Person.
Die wichtigsten Punkte
- Die bisherige Gleichstellungsbeauftragte wird abbestellt
- Eine neue Person wird für das Amt bestellt
- Der Gemeinderat trifft diesen Beschluss formal per Abstimmung
- Weitere Details liegen nicht vor, da kein PDF zur Vorlage vorhanden ist
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/114/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog aktualisiert die Satzung zur Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten. Die bisherige Satzung von 1999 regelte noch die sogenannte Frauenbeauftragte und stützte sich auf die alte Niedersächsische Gemeindeordnung. Die neue Satzung passt die Grundlage ans geltende Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz an. Der Rat soll die Neufassung mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog soll eine neue Gleichstellungsbeauftragte ernennen. Die bisherige Stelleninhaberin Jennifer Kösters hat das Amt aus beruflichen Gründen niedergelegt. Nach einer Neuausschreibung schlägt die Verwaltung Judith Keith für das Amt vor. Der Rat soll die Ernennung befürworten; die formelle Ernennung nimmt der Bürgermeister vor.
Die Gemeinde Spiekeroog soll die Satzung für den Kindergarten Spiekeroog neu fassen. Der Rat berät und beschließt über die aktualisierte Fassung der Satzung. Der genaue Inhalt der Neufassung ist mangels Vorlage nicht bekannt.
Die Gemeinde Spiekeroog soll Wegenutzungsverträge (Konzessionsverträge) abschließen. Solche Verträge regeln, wer öffentliche Wege und Leitungsrechte für Versorgungsnetze — etwa Strom, Gas oder Wasser — nutzen darf. Der Rat wird vermutlich um einen Beschluss zum Vertragsabschluss gebeten.