Änderung Baugestaltungssatzungen | frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 31. August 2023
Beschlossen — einstimmig
am 31. August 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Lesefassungen der Baugestaltungssatzungen die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 84 Abs. 4 Satz 3 BauGB in Verbindung mit §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt durch Auslage der Lesefassungen im Rathaus und zeitgleicher Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde für die Dauer von drei Wochen. In dieser Zeit können schriftliche Stellungnahmen zu den vorgesehenen Änderungen abgegeben werden; Mails sind schriftliche Stellungnahmen in diesem Sinne. RV Redelfs teilt mit, dass die Baugestaltungssatzungen überarbeitet werden müssen, damit sie kompatibel mit den B-Plänen sind und sich nicht mit diesen widersprechen. Die Änderungen, sowie die Lesefassungen liegen vor. Die Vorgehensweise läuft wie im B-Plan Verfahren. Inhaltlich ist es wichtig, das Wesentliche und prioritär Wichtige festzuhalten und das Verfahren parallel zum B-Plan laufen zu lassen. Die Veränderungen sind daher bewusst auf das Notwendige beschränkt.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog beabsichtigt, ihre Baugestaltungssatzungen zu ändern und leitet dafür das vorgeschriebene Beteiligungsverfahren ein. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung werden Bürger:innen und Behörden informiert und können Stellungnahmen abgeben. Der Rat soll den Beschluss zur Einleitung dieses Verfahrens fassen.
Einordnung
Es handelt sich um eine Verwaltungsvorlage zur Einleitung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung — eine frühe Verfahrensphase bei der Änderung von Baugestaltungssatzungen. Die genauen Inhalte der Änderung sind ohne PDF nicht bekannt.
Hintergrund
Baugestaltungssatzungen regeln das äußere Erscheinungsbild von Gebäuden, etwa Dachform, Fassadengestaltung oder Materialien, und sichern so das Ortsbild. Eine Änderung solcher Satzungen erfordert nach dem Baugesetzbuch ein geregeltes Beteiligungsverfahren, das mit der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung beginnt. Welche konkreten Regelungen geändert werden sollen, lässt sich ohne vorliegendes PDF nicht feststellen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Baugestaltungssatzungen betreffen alle Grundstückseigentümer:innen und Bauherr:innen auf Spiekeroog, weil sie vorschreiben, wie Gebäude auszusehen haben. Änderungen können bedeuten, dass bestimmte Bauformen leichter oder schwerer genehmigt werden. In dieser frühen Phase haben Insulaner:innen die Möglichkeit, Stellungnahmen einzureichen und Einfluss auf die Satzungsgestaltung zu nehmen.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeinde leitet die Änderung ihrer Baugestaltungssatzungen ein
- Vorgesehen ist die frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange
- Bürger:innen können in dieser Phase Stellungnahmen abgeben
- Der genaue Inhalt der geplanten Änderungen ist ohne PDF nicht bekannt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/083/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
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