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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Änderung Baugestaltungssatzungen | frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 31. August 2023

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 31. August 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Lesefassungen der Baugestaltungssatzungen die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 84 Abs. 4 Satz 3 BauGB in Verbindung mit §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt durch Auslage der Lesefassungen im Rathaus und zeitgleicher Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde für die Dauer von drei Wochen. In dieser Zeit können schriftliche Stellungnahmen zu den vorgesehenen Änderungen abgegeben werden; Mails sind schriftliche Stellungnahmen in diesem Sinne. RV Redelfs teilt mit, dass die Baugestaltungssatzungen überarbeitet werden müssen, damit sie kompatibel mit den B-Plänen sind und sich nicht mit diesen widersprechen. Die Änderungen, sowie die Lesefassungen liegen vor. Die Vorgehensweise läuft wie im B-Plan Verfahren. Inhaltlich ist es wichtig, das Wesentliche und prioritär Wichtige festzuhalten und das Verfahren parallel zum B-Plan laufen zu lassen. Die Veränderungen sind daher bewusst auf das Notwendige beschränkt.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Die Gemeinde Spiekeroog beabsichtigt, ihre Baugestaltungssatzungen zu ändern und leitet dafür das vorgeschriebene Beteiligungsverfahren ein. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung werden Bürger:innen und Behörden informiert und können Stellungnahmen abgeben. Der Rat soll den Beschluss zur Einleitung dieses Verfahrens fassen.

Einordnung

Es handelt sich um eine Verwaltungsvorlage zur Einleitung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung — eine frühe Verfahrensphase bei der Änderung von Baugestaltungssatzungen. Die genauen Inhalte der Änderung sind ohne PDF nicht bekannt.

Hintergrund

Baugestaltungssatzungen regeln das äußere Erscheinungsbild von Gebäuden, etwa Dachform, Fassadengestaltung oder Materialien, und sichern so das Ortsbild. Eine Änderung solcher Satzungen erfordert nach dem Baugesetzbuch ein geregeltes Beteiligungsverfahren, das mit der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung beginnt. Welche konkreten Regelungen geändert werden sollen, lässt sich ohne vorliegendes PDF nicht feststellen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Baugestaltungssatzungen betreffen alle Grundstückseigentümer:innen und Bauherr:innen auf Spiekeroog, weil sie vorschreiben, wie Gebäude auszusehen haben. Änderungen können bedeuten, dass bestimmte Bauformen leichter oder schwerer genehmigt werden. In dieser frühen Phase haben Insulaner:innen die Möglichkeit, Stellungnahmen einzureichen und Einfluss auf die Satzungsgestaltung zu nehmen.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Gemeinde leitet die Änderung ihrer Baugestaltungssatzungen ein
  • Vorgesehen ist die frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange
  • Bürger:innen können in dieser Phase Stellungnahmen abgeben
  • Der genaue Inhalt der geplanten Änderungen ist ohne PDF nicht bekannt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/083/2023
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
24. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog31. August 2023, 20:02 UhrEntscheidungeinstimmig

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