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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

BGS I - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Beteiligung der Behörden zur 2. Änderungssatzung zur Baugestaltungssatzung Spiekeroog, Örtlichen Bauvorschrift - Zone I

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Der Rat soll beschließen, die Öffentlichkeit und die zuständigen Behörden an der 2. Änderung der Baugestaltungssatzung Zone I förmlich zu beteiligen. Damit würde das vorgeschriebene Beteiligungsverfahren für diese Satzungsänderung eingeleitet. Über den genauen Inhalt der geplanten Änderungen liegt kein weiteres Dokument vor.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur Einleitung des förmlichen Beteiligungsverfahrens (Öffentlichkeit und Behörden) für die 2. Änderung der Baugestaltungssatzung Spiekeroog, Örtliche Bauvorschrift Zone I. Es handelt sich um eine Zwischenstufe im Satzungsänderungsverfahren, vor dem abschließenden Satzungsbeschluss.

Hintergrund

Für Spiekeroog gilt eine Baugestaltungssatzung, die in räumliche Zonen unterteilt ist und gestalterische Anforderungen an Gebäude regelt. Die Zone I ist eine dieser Zonen. Die vorliegende Vorlage betrifft die zweite Änderung der Satzung für diese Zone. Über Vorgängerbeschlüsse oder den konkreten Änderungsinhalt kann ohne PDF-Vorlage keine gesicherte Aussage gemacht werden.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Baugestaltungssatzungen legen fest, wie Gebäude auf der Insel aussehen dürfen – etwa Dachform, Fassade oder Farbe. Eine Änderung kann Eigentümer:innen in Zone I betreffen, die bauen oder umbauen möchten. Im Beteiligungsverfahren haben Bürger:innen und Behörden die Möglichkeit, Stellungnahmen einzureichen. Über konkrete Auswirkungen kann ohne Vorlageninhalt keine gesicherte Aussage gemacht werden.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Beschluss soll das förmliche Beteiligungsverfahren zur 2. Änderung der Baugestaltungssatzung Zone I einleiten
  • Beteiligt werden sollen sowohl die Öffentlichkeit als auch die zuständigen Behörden
  • Die Baugestaltungssatzung regelt gestalterische Anforderungen an Gebäude im jeweiligen Zonenbereich
  • Kein PDF lag vor, daher sind Einzelheiten zum Änderungsinhalt nicht bekannt

Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/132/2023
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
4 Dokumente
Im Radar seit
24. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
30. Mai 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (4)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog21. Dezember 2023, 20:00 UhrEntscheidung

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BGS I - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Beteiligung der Behörden zur 2. Änderungssatzung zur Baugestaltungssatzung Spiekeroog, Örtlichen Bauvorschrift - Zone I — Spiekeroog-Radar