BGS I - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Beteiligung der Behörden zur 2. Änderungssatzung zur Baugestaltungssatzung Spiekeroog, Örtlichen Bauvorschrift - Zone I
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 21. Dezember 2023
Beschlossen — einstimmig
am 21. Dezember 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog leitet die zweite Änderung der Baugestaltungssatzung für Zone I ein. Dazu sollen nun Öffentlichkeit und Behörden formal beteiligt werden — das ist ein gesetzlich vorgeschriebener Schritt im Verfahren. Der Rat soll diesen Beteiligungsschritt beschließen.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Rahmen der 2. Änderung der Baugestaltungssatzung (Örtliche Bauvorschrift) für Zone I — das ist die Auslegungsphase des Verfahrens.
Hintergrund
Baugestaltungssatzungen legen für ein Gemeindegebiet verbindliche Regeln zu Fassaden, Dächern, Farben und ähnlichen gestalterischen Merkmalen fest. Die Satzung für Zone I auf Spiekeroog wird mit dieser 2. Änderung überarbeitet. Vor einem Satzungsbeschluss schreibt das Baugesetzbuch eine formale Beteiligungsrunde vor, bei der Bürger:innen und Behörden Stellung nehmen können. Da kein PDF vorliegt, sind die inhaltlichen Änderungspunkte nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Eigentümer:innen und Bauwillige in Zone I sind direkt betroffen, weil die Satzung vorgibt, wie Gebäude gestaltet werden dürfen. Die Beteiligungsphase gibt allen Insulaner:innen die Möglichkeit, Einwände oder Anregungen einzureichen. Konkrete Inhalte der geplanten Änderungen sind mangels PDF nicht bekannt.
Die wichtigsten Punkte
- Es geht um die 2. Änderung der Baugestaltungssatzung für Zone I auf Spiekeroog
- Der Rat soll die formale Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschließen
- Diese Beteiligung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Schritt vor einem abschließenden Satzungsbeschluss
- Inhaltliche Details der Satzungsänderung liegen mangels Vorlage nicht vor
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/132/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 4 Dokumente
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (4)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog beabsichtigt, ihre Baugestaltungssatzungen zu ändern und leitet dafür das vorgeschriebene Beteiligungsverfahren ein. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung werden Bürger:innen und Behörden informiert und können Stellungnahmen abgeben. Der Rat soll den Beschluss zur Einleitung dieses Verfahrens fassen.
Die Gemeinde Spiekeroog leitet das formale Beteiligungsverfahren zur 1. Änderung der Baugestaltungssatzung II (Zone II) ein. Dabei werden sowohl die Öffentlichkeit als auch die zuständigen Behörden beteiligt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diese Beteiligung offiziell zu beauftragen.
Die Gemeinde Spiekeroog ändert ihre Gestaltungssatzungen für den Ortskern (Zone I) und den umliegenden Bereich (Zone II). Die Änderungen betreffen vor allem eine neue Kollisionsregelung zwischen Bebauungsplänen und Gestaltungssatzungen, die Zulassung alternativer Baumaterialien sowie die Korrektur von Fehlern aus der letzten Überarbeitung 2024. Inhaltlich wird das Erscheinungsbild des Ortes nicht neu ausgerichtet. Der Rat soll die Aufstellung beschließen und die öffentliche Beteiligung einleiten.
Die Gemeinde Spiekeroog beschließt die 2. Änderung der Baugestaltungssatzung Zone I (BGS I) als Satzung. Diese Satzung legt örtliche Bauvorschriften für das Erscheinungsbild von Gebäuden in der Zone I der Insel fest. Mit dem Satzungsbeschluss tritt die geänderte Fassung formal in Kraft.