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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Änderung der Erschließung des Dachgeschosses einer Pension

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Oktober 2021

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 07. Oktober 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB, im Sinne § 172 Abs. 4 BauGB wird nur für die Änderung der Erschließung des Dachgeschosses (Treppen) erteilt. Alle anderen aufgezeigten Änderungen in den Planzeichnungen sind nicht Bestandteil des erteilten Einvernehmens. Dieses Einvernehmen ist keine Anerkennung der Richtigkeit der Bestandszeichnungen. Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 69 Abs. 3 NBauO wurde diese Maßnahme als Maßnahme nach § 30 BauGB zu Kenntnis genommen. RV Redelfs erläutert, dass es um den „Fallen Anker“ gehe. Man müsse darauf achten, dass nur über das beraten wird, was auch beantragt würde. Es geht jetzt nur um die Treppen. RM Schreiber erläutert den Anwesenden, dass diese Themen im Bauausschuss sehr ausführlich besprochen werden und daher im Rat oft nur eine kurze Beratung erfolgen würde. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Der Betreiber der Pension 'Fallen Anker' auf Spiekeroog beantragt drei neue Treppen, um das Dachgeschoss anders zu erschließen: zwei Innentreppen im Norden und in der Mitte des Hauses sowie eine Außentreppe im Süden. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen — die baurechtliche Zustimmung — ausschließlich für diese Treppenänderungen erteilen. Weitere Änderungen am Gebäude, die aus den Plänen ersichtlich sind, sind nicht Teil des Beschlusses.

Einordnung

Bauantrag eines privaten Eigentümers (Pension 'Fallen Anker', Spiekeroog) zur Beschlussfassung durch Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des B-Plans Dorf-Teil A.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnen/Ferienwohnen. Der B-Plan Dorf-Teil A lässt je Baugrundstück zwischen 600 und 800 m² eine Grundfläche von maximal 180 m² zu. Das Obergeschoss des Gebäudes wurde laut Vorlage komplett entkernt. Die geplante Gesamtfläche steigt von bisher 236 m² auf 257 m², was einer Neuschaffung von rund 21 m² entspricht.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft einen privaten Umbau eines Beherbergungsbetriebs und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Inselalltag der Bewohner:innen. Für Gäste der Pension können sich künftig geänderte Raumaufteilungen und Zugangswege im Dachgeschoss ergeben. Die Erhaltungssatzung zur Bevölkerungsstruktur ist als Rahmen zu beachten, da das Gebäude auch Dauerwohnraum enthält.

Die wichtigsten Punkte

  • Beantragt werden zwei neue Innentreppen und eine Außentreppe zur geänderten Erschließung des Dachgeschosses
  • Das Einvernehmen der Gemeinde soll ausschließlich für die drei Treppen erteilt werden, nicht für weitere Planänderungen
  • Die Nutzung sieht künftig 9 Pensionseinheiten, 15 Gäste-Einheiten und zwei Dauerwohnungen vor
  • Die geplante Fläche liegt bei 257 m², der Bestand bei 236 m²
  • Im hinteren Gebäudeteil ist ein Kraggeschoss geplant, das baurechtlich gesondert zu beurteilen ist

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/153/2021
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog21. September 2021, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog7. Oktober 2021, 19:58 UhrEntscheidungeinstimmig

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Änderung der Erschließung des Dachgeschosses einer Pension — Spiekeroog-Radar