Änderung der Erschließung des Dachgeschosses einer Pension
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Oktober 2021
Beschlossen — einstimmig
am 07. Oktober 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB, im Sinne § 172 Abs. 4 BauGB wird nur für die Änderung der Erschließung des Dachgeschosses (Treppen) erteilt. Alle anderen aufgezeigten Änderungen in den Planzeichnungen sind nicht Bestandteil des erteilten Einvernehmens. Dieses Einvernehmen ist keine Anerkennung der Richtigkeit der Bestandszeichnungen. Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 69 Abs. 3 NBauO wurde diese Maßnahme als Maßnahme nach § 30 BauGB zu Kenntnis genommen. RV Redelfs erläutert, dass es um den „Fallen Anker“ gehe. Man müsse darauf achten, dass nur über das beraten wird, was auch beantragt würde. Es geht jetzt nur um die Treppen. RM Schreiber erläutert den Anwesenden, dass diese Themen im Bauausschuss sehr ausführlich besprochen werden und daher im Rat oft nur eine kurze Beratung erfolgen würde. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Betreiber der Pension 'Fallen Anker' auf Spiekeroog beantragt drei neue Treppen, um das Dachgeschoss anders zu erschließen: zwei Innentreppen im Norden und in der Mitte des Hauses sowie eine Außentreppe im Süden. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen — die baurechtliche Zustimmung — ausschließlich für diese Treppenänderungen erteilen. Weitere Änderungen am Gebäude, die aus den Plänen ersichtlich sind, sind nicht Teil des Beschlusses.
Einordnung
Bauantrag eines privaten Eigentümers (Pension 'Fallen Anker', Spiekeroog) zur Beschlussfassung durch Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des B-Plans Dorf-Teil A.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnen/Ferienwohnen. Der B-Plan Dorf-Teil A lässt je Baugrundstück zwischen 600 und 800 m² eine Grundfläche von maximal 180 m² zu. Das Obergeschoss des Gebäudes wurde laut Vorlage komplett entkernt. Die geplante Gesamtfläche steigt von bisher 236 m² auf 257 m², was einer Neuschaffung von rund 21 m² entspricht.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft einen privaten Umbau eines Beherbergungsbetriebs und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Inselalltag der Bewohner:innen. Für Gäste der Pension können sich künftig geänderte Raumaufteilungen und Zugangswege im Dachgeschoss ergeben. Die Erhaltungssatzung zur Bevölkerungsstruktur ist als Rahmen zu beachten, da das Gebäude auch Dauerwohnraum enthält.
Die wichtigsten Punkte
- Beantragt werden zwei neue Innentreppen und eine Außentreppe zur geänderten Erschließung des Dachgeschosses
- Das Einvernehmen der Gemeinde soll ausschließlich für die drei Treppen erteilt werden, nicht für weitere Planänderungen
- Die Nutzung sieht künftig 9 Pensionseinheiten, 15 Gäste-Einheiten und zwei Dauerwohnungen vor
- Die geplante Fläche liegt bei 257 m², der Bestand bei 236 m²
- Im hinteren Gebäudeteil ist ein Kraggeschoss geplant, das baurechtlich gesondert zu beurteilen ist
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/153/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8124 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein privater Bauantrag sieht den Neubau von drei Ferienwohnungen sowie die Sanierung und Erweiterung eines Bestandsgebäudes zu einer Dauerwohnung vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des B-Plans Dorf-Teil A auf einem 460 m² großen Grundstück. Die Verwaltung hat geprüft, dass alle Festsetzungen des B-Plans und der Baugestaltungssatzung eingehalten werden. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Ein privater Antragsteller will ein kleines Bestandsgebäude im hinteren Grundstücksteil eines denkmalgeschützten Hauses umbauen und geringfügig erweitern. Die Wohnfläche wächst von 40 auf 58 Quadratmeter; hinzu kommen ein Bad und ein Abstellraum als Anbauten. Da die neue Traufhöhe die B-Plan-Vorgabe unterschreitet, wurde gleichzeitig eine Befreiung beantragt, die der Landkreis entscheidet. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen.
Ein Bauherr beantragt den Anbau einer inseltypischen Veranda an ein Bestandsgebäude im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Der ursprüngliche Bauantrag — der auch Sanierung und Umbau umfasste — war vom Rat wegen Verstößen gegen B-Plan und Erhaltungssatzung abgelehnt worden. Nach Änderung des Antrags ist nur noch die Veranda Gegenstand des Verfahrens, und die Verwaltung hält diese für zulässig. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Eine Ferienwohnung im Erdgeschoss eines Hauses im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A soll zur Dauerwohnung umgewidmet werden. Das Dachgeschoss des Gebäudes ist bereits Dauerwohnung. Bauliche Veränderungen sind nicht geplant. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen nach BauGB zu erteilen.