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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Errichtung einer Veranda

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 14. Januar 2021

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 14. Januar 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird für den geänderten Bauantrag gemäß Änderungsschreiben vom 25.11.2020 für die Errichtung einer inseltypischen Veranda erteilt. Die Veranda muss allen Vorgaben der baulichen und örtlichen Satzungen entsprechen. RV Redelfs erläutert den Sachstand. Die Anfrage ist genehmigungsfähig, da es sich nur um die Veranda handelt und um nichts anderes. Ergänzend soll festgehalten werden: Die Veranda muss allen Vorgaben der baulichen und örtlichen Satzungen entsprechen. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig genehmigt.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein Bauherr beantragt den Anbau einer inseltypischen Veranda an ein Bestandsgebäude im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Der ursprüngliche Bauantrag — der auch Sanierung und Umbau umfasste — war vom Rat wegen Verstößen gegen B-Plan und Erhaltungssatzung abgelehnt worden. Nach Änderung des Antrags ist nur noch die Veranda Gegenstand des Verfahrens, und die Verwaltung hält diese für zulässig. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem geänderten Bauantrag eines privaten Bauherrn im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A; Folge-Beratung nach vorangegangener Ablehnung des ursprünglichen Antrags. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.

Hintergrund

Der Bauherr hatte im September 2020 Sanierung, Umbau und Veranda-Anbau beantragt. Der Rat lehnte diesen Antrag ab, weil er gegen den Bebauungsplan Dorf-Teil A und die Erhaltungssatzung verstieß. Der Bauherr änderte daraufhin seinen Antrag und beschränkte ihn auf die Veranda. Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises hat den geänderten Antrag der Gemeinde erneut zur Stellungnahme vorgelegt; eine Baugenehmigung oder -versagung durch den Landkreis steht noch aus.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Entscheidung betrifft ein einzelnes Grundstück im Dorfbereich und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf andere Insulaner:innen. Mittelbar ist die Vorlage für alle relevant, die sich für die Anwendung der Erhaltungssatzung und des B-Plans Dorf-Teil A interessieren. Die Veranda schafft zusätzliche Gästebeherbergungsfläche, löst aber laut Verwaltung keine Pflicht zur Schaffung von Dauerwohnraum aus, da die neue Fläche unter 120 m² bleibt.

Die wichtigsten Punkte

  • Der geänderte Bauantrag umfasst nur noch den Anbau einer Veranda — Sanierung und Umbau wurden herausgenommen
  • Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A sowie der Erhaltungssatzung
  • Die Verwaltung stuft die Veranda als zulässige Maßnahme ein und empfiehlt die Erteilung des Einvernehmens
  • Die neue Fläche bleibt unter 120 m², daher entsteht keine Pflicht zur Schaffung von Dauerwohnraum
  • Sollten spätere Baumaßnahmen aus dem ursprünglichen Antrag folgen, muss die Veranda-Fläche dann in die Dauerwohnraum-Berechnung einfließen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/077/2020
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog29. Dezember 2020, 10:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog14. Januar 2021, 20:02 UhrEntscheidungeinstimmig

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Errichtung einer Veranda — Spiekeroog-Radar