Zum Inhalt springen
Sprache · Language: Deutsch Polski Română English
Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Anbau eines Lagerraums

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. März 2020

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 05. März 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Am Veranstaltungshaus der Kurverwaltung soll ein Lagerraum angebaut werden. Beantragt sind ein geschlossener Lagerraum mit 32,4 m³ sowie ein Schleppdach als Zwischenraum mit 70,66 m³. Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen nach § 30 BauGB zu erteilen. Der Landkreis soll dabei prüfen, ob die Fluchtwege weiterhin ausreichend sind.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag am Veranstaltungshaus der Kurverwaltung Spiekeroog, gelegen im B-Plan-Gebiet Kurzentrum (Sondergebiet Konzentrationszone Kurwesen). Die Gremien sollen das gemeindliche Einvernehmen erteilen.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Kurzentrum, der als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Konzentrationszone Kurwesen ausgewiesen ist. Garagen und Nebenanlagen sind dort nach § 14 BauNVO grundsätzlich zulässig. Die Baugestaltungssatzung II schreibt für Anbauten ein Schleppdach mit 10–15° Neigung sowie eine rote Dachfarbe und senkrechte Holzverschalung vor. Das geplante Vorhaben liegt außerhalb der Erhaltungssatzungsbereiche.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Anbau betrifft das Veranstaltungshaus der Kurverwaltung und damit eine öffentliche Einrichtung auf der Insel. Für die meisten Insulaner:innen und Gäste ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen. Relevant ist der Hinweis der Verwaltung an den Landkreis, die Fluchtwege im Gebäude nach dem Anbau erneut zu prüfen.

Die wichtigsten Punkte

  • Beantragt ist ein Lagerraum mit 32,4 m³ sowie ein überdachter Zwischenraum (Schleppdach) mit 70,66 m³
  • Das Vorhaben liegt im Sondergebiet Kurzentrum, wo Nebenanlagen nach § 14 BauNVO zulässig sind
  • Der Anbau entspricht den Festsetzungen der Baugestaltungssatzung II (Schleppdach, 10° Neigung, rote Dachfarbe, Holzverschalung)
  • Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB zu erteilen
  • Der Landkreis soll die Fluchtwegesituation im Veranstaltungshaus nach dem Anbau prüfen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/003/2020
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog17. Februar 2020, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog5. März 2020, 20:01 UhrEntscheidungmehrheitlich

Verwandte Vorlagen

Bauantrag 60.1-00280-23 - Dachaufstockung eines Wohn- und Geschäftshauses u. Neubau Mitarbeiter-Wohnhaus
01/031/2023Sitzungsvorlage

Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen zu einem Bauantrag erteilen, der die Dachaufstockung eines bestehenden Wohn- und Geschäftshauses sowie den Neubau eines Mitarbeiter-Wohnhauses auf Spiekeroog vorsieht. Das Vorhaben liegt im Bereich einer Veränderungssperre, für die eine Ausnahme nach § 14 BauGB beantragt wird. Der Bauausschuss stellte fest, dass der Bauantrag von den zuvor positiv beschiedenen Bauvoranfragen abweicht. Der aktuelle Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen erteilen, sofern der Bauantrag inhaltlich den genehmigten Bauvorbescheiden entspricht.

Nutzungsänderung von zwei Dauerwohnungen in Ferienwohnungen
01/193/2021Sitzungsvorlage

Die Gemeinde soll erneut darüber entscheiden, ob zwei Dauerwohnungen in Ferienwohnungen umgewandelt werden dürfen. Der Bauantrag war bereits 2020 abgelehnt worden; der Bauherr hat Widerspruch eingelegt. Seit November 2021 gilt auf Spiekeroog eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen erneut zu verweigern.

Neubau von zwei Wohngebäuden mit insgesamt 7 Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung
01/082/2019Sitzungsvorlage

Ein privater Bauantrag sieht den Neubau von zwei Wohngebäuden im Bereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A vor — mit sieben Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung auf einem 730 m² großen Grundstück. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen erteilen. Bedingung: Die Dauerwohnung muss in der Baugenehmigung eindeutig nach Lage und Größe festgelegt werden.

Anbau eines Lagerraums — Spiekeroog-Radar