Anbau eines Lagerraums
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. März 2020
Beschlossen — mehrheitlich
am 05. März 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Am Veranstaltungshaus der Kurverwaltung soll ein Lagerraum angebaut werden. Beantragt sind ein geschlossener Lagerraum mit 32,4 m³ sowie ein Schleppdach als Zwischenraum mit 70,66 m³. Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen nach § 30 BauGB zu erteilen. Der Landkreis soll dabei prüfen, ob die Fluchtwege weiterhin ausreichend sind.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag am Veranstaltungshaus der Kurverwaltung Spiekeroog, gelegen im B-Plan-Gebiet Kurzentrum (Sondergebiet Konzentrationszone Kurwesen). Die Gremien sollen das gemeindliche Einvernehmen erteilen.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Kurzentrum, der als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Konzentrationszone Kurwesen ausgewiesen ist. Garagen und Nebenanlagen sind dort nach § 14 BauNVO grundsätzlich zulässig. Die Baugestaltungssatzung II schreibt für Anbauten ein Schleppdach mit 10–15° Neigung sowie eine rote Dachfarbe und senkrechte Holzverschalung vor. Das geplante Vorhaben liegt außerhalb der Erhaltungssatzungsbereiche.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Anbau betrifft das Veranstaltungshaus der Kurverwaltung und damit eine öffentliche Einrichtung auf der Insel. Für die meisten Insulaner:innen und Gäste ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen. Relevant ist der Hinweis der Verwaltung an den Landkreis, die Fluchtwege im Gebäude nach dem Anbau erneut zu prüfen.
Die wichtigsten Punkte
- Beantragt ist ein Lagerraum mit 32,4 m³ sowie ein überdachter Zwischenraum (Schleppdach) mit 70,66 m³
- Das Vorhaben liegt im Sondergebiet Kurzentrum, wo Nebenanlagen nach § 14 BauNVO zulässig sind
- Der Anbau entspricht den Festsetzungen der Baugestaltungssatzung II (Schleppdach, 10° Neigung, rote Dachfarbe, Holzverschalung)
- Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB zu erteilen
- Der Landkreis soll die Fluchtwegesituation im Veranstaltungshaus nach dem Anbau prüfen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/003/2020
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
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Anlagen (1)
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
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