Aufstellung des 21. Bebauungsplan und 11. Änderung des Flächennutzungsplan
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Oktober 2021
Beschlossen — einstimmig
am 07. Oktober 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Zur nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung und der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Absicherung des gegenwärtigen Betriebshofes und Schaffung von Wohn- u. Gewerbeflächen beschließt der Rat der Gemeinde Spiekeroog die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Spiekeroog und des Bebauungsplanes Nr. 21 „Dorf Teil D“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren. Der Geltungsbereich der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Spiekeroog und des Bebauungsplanes 21 „Dorf Teil D“ umfasst teile des Flurstückes 15/35 der Flur 2 in der Gemarkung Spiekeroog. Der Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen (Anlage 1). RV Redelfs erläutert den Sachstand. Es geht um das ehemalige Bahnhofsgelände. Im Beschlussvorschlag sind viele Möglichkeiten genannt. Das heißt aber nicht, dass alle Möglichkeiten umgesetzt werden müssen. Innerhalb des Verfahrens können Teile wieder herausgenommen werden. Aber wenn man Dinge vergisst, könne man sie später nicht mehr anfügen. Die Fläche gehört der NSB und die Kosten würde ebenfalls die NSB tragen. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog will einen neuen Bebauungsplan für das frühere Bahngelände zwischen Westerloog und Deich aufstellen. Das Plangebiet umfasst Teile des heutigen Betriebshofs der Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) sowie angrenzende Brachflächen. Ziel ist es, den Betriebshof planungsrechtlich zu sichern und auf den Brachflächen Dauerwohnraum sowie Gewerbe zu ermöglichen. Der Rat soll den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 21 „Dorf Teil D
Einordnung
Verwaltungsvorlage zum Aufstellungsbeschluss — dem formalen Start eines neuen Bebauungsplanverfahrens — für den Bebauungsplan Nr. 21 „Dorf Teil D
Hintergrund
Das Plangebiet liegt auf Flurstück 15/35, Flur 2, Gemarkung Spiekeroog und gehört zum ehemaligen Bahngelände, das heute teilweise als Betriebshof der NSB genutzt wird. Ein angrenzender Teilbereich ist bereits durch den Bebauungsplan „Dorf Teil A
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Auf den Brachflächen zwischen Westerloog und Deich könnte dauerhafter Wohnraum entstehen — vor allem für NSB-Beschäftigte und Träger der Daseinsvorsorge. Zusätzlich sollen dort Flächen für Gastronomie, Einzelhandel und untergeordnet Gästebeherbergung entstehen. Der Beschluss ist erst der formale Startschuss; konkrete Bauvorhaben folgen erst in späteren Verfahrensschritten.
Die wichtigsten Punkte
- Das Plangebiet liegt auf dem früheren Bahngelände zwischen der Bebauung Westerloog und dem Deich
- Der Betriebshof der Nordseebad Spiekeroog GmbH soll planungsrechtlich gesichert werden
- Auf Brachflächen ist Dauerwohnraum für NSB und andere öffentliche Träger vorgesehen
- Gewerbe wie Gastronomie und Einzelhandel soll ebenfalls ermöglicht werden
- Der Beschluss startet das Verfahren für Bebauungsplan Nr. 21 und die 11. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/157/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8202 kB
- 📄räumliche Geltung AufstellungsbeschlussPDF; CHARSET=UTF-8385 kB
Beratungsfolge
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