GS I & II | Beschluss der 3. Änderungssatzung zur Gestaltungssatzung, örtliche Bauvorschrift über Gestaltung für den Ortskern von Spiekeroog – Zone I und der 2. Änderungssatzung der Gestaltungssatzung II Spiekeroog, örtliche Bauvorschrift über Gestal
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. September 2026
Beschlossen — einstimmig
am 03. September 2026 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde - beschließt über die Abwägung aller schriftlich eingereichten Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (aus der formellen Beteiligung). Der Rat der Gemeinde Spiekeroog stimmt den vorliegenden Abwägungsvorschlägen zu. - beschließt in Kenntnis aller schriftlich eingereichten Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange die 3. Änderungssatzung der Gestaltungssatzung I Spiekeroog, Örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung für den Ortskern von Spiekeroog – Zone I und die 2. Änderungssatzung der Gestaltungssatzung II Spiekeroog, Örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung für den den Ortskern umgebenden Bereich von Spiekeroog – Zone II in der vorliegenden Form (siehe Anlage).
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Der Rat soll die überarbeiteten Gestaltungssatzungen für den Dorfkern (Zone I) und den ihn umgebenden Bereich (Zone II) beschließen. Die Änderungen sind technischer Natur: Sie regeln Kollisionen mit Bebauungsplänen, lassen behutsam alternative Baumaterialien zu und korrigieren Fehler aus der Änderung von 2024. Die Öffentlichkeitsbeteiligung blieb ohne Einwände; zwei Behörden haben Stellungnahmen eingereicht, deren Hinweise in den Entwurf eingeflossen sind.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Bauen & Planung) zum Satzungsbeschluss — dem abschließenden Schritt des Änderungsverfahrens — für die Gestaltungssatzungen Zone I und Zone II. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.
Hintergrund
Die Gestaltungssatzung Zone I regelt das äußere Erscheinungsbild von Gebäuden im Dorfkern und besteht seit 1985. Zone II gilt seit 2005 für den umgebenden Bereich. Beide Satzungen wurden zuletzt 2024 geändert, wobei dabei redaktionelle Fehler entstanden sind. Der Rat beschloss am 18.06.2026 die Aufstellung der jetzigen Änderungen und die Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden. Das Verfahren läuft nach dem vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, weil die Grundzüge der Planung unberührt bleiben.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Satzungen legen fest, wie Gebäude im Orts- und Umgebungskern aussehen dürfen — Fassaden, Materialien, Dachformen. Wer dort baut oder umbaut, muss diese Regeln einhalten. Die jetzigen Änderungen sind überwiegend technisch-klarstellend; inhaltlich neue Gestaltungspflichten entstehen kaum, allerdings werden künftig auch einzelne alternative Materialien ausdrücklich zugelassen.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gestaltungssatzung Zone I gilt für den Dorfkern, Zone II für den ihn umgebenden Bereich
- Die Änderungen führen eine Kollisionsregelung ein, die klärt, welche Vorschrift gilt, wenn Bebauungsplan und Gestaltungssatzung voneinander abweichen
- Bestimmte alternative Baumaterialien werden in beiden Satzungszonen künftig ausdrücklich erlaubt
- Redaktionelle Fehler aus der Änderung von 2024 werden korrigiert
- Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung (26. Juni bis 26. Juli 2026) gingen keine Stellungnahmen ein; zwei Behördenhinweise sind in den Entwurf eingeflossen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 5. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/170/2026
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 5. August 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. September 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8102 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog ändert ihre Gestaltungssatzungen für den Ortskern (Zone I) und den umliegenden Bereich (Zone II). Die Änderungen betreffen vor allem eine neue Kollisionsregelung zwischen Bebauungsplänen und Gestaltungssatzungen, die Zulassung alternativer Baumaterialien sowie die Korrektur von Fehlern aus der letzten Überarbeitung 2024. Inhaltlich wird das Erscheinungsbild des Ortes nicht neu ausgerichtet. Der Rat soll die Aufstellung beschließen und die öffentliche Beteiligung einleiten.
Die Gemeinde will ihre beiden Baugestaltungssatzungen aktualisieren, die das Erscheinungsbild des Ortskerns regeln. Beide Satzungen stammen aus den Jahren 1985 und 2003 und müssen an die Niedersächsische Bauordnung 2012 sowie an den neuen Bebauungsplan Nr. 22 Dorf angepasst werden. Der Rat soll den formalen Start der Änderungsverfahren beschließen und danach eine dreiwöchige öffentliche Beteiligung einleiten.
Die Gemeinde Spiekeroog überarbeitet ihre beiden Baugestaltungssatzungen für den Ortskern und das ihn umgebende Gebiet. Grundlage ist ein Ratsbeschluss vom 31. August 2023. Nach Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit sowie der Bauausschusssitzung vom 14. September 2023 hat die Verwaltung mit Fachplanern einen aktualisierten Arbeitsstand eingearbeitet. Der Bauausschuss soll den Fortschritt prüfen und weitere Vorschläge einbringen.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat einstimmig beschlossen, die Definition der Veranden in der Baugestaltungssatzung Zone I auf offene Veranden — sogenannte Sünntelte — zu erweitern. Sünntelte sind die historische Urform der Spiekerooger Veranda: offene, wind- und regengeschützte Anbauten ohne Fenster und Türen. Bisher waren sie außerhalb der bebaubaren Grundstücksfläche nicht genehmigungsfähig. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine rechtssichere Umsetzung durch ein förmliches Satzungsänderungsverfahren vorzubereiten.