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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Ausfertigung der Zustimmung zum Antrag gem.§ 12 Abs.2 BauGB in Sachen "VEP Frischemarkt" einschließlich des Vorhaben-und Erschließungsplanes durch den Bürgermeister

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Der Bürgermeister soll die Zustimmung der Gemeinde zum Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens (§ 12 Abs. 2 BauGB) für ein Projekt namens 'Frischemarkt' ausfertig­en. Eingeschlossen ist die Ausfertigung des dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplans. Der Beschlussvorschlag zielt darauf ab, diesen formalen Ausfertigungsakt durch den Bürgermeister zu vollziehen.

Einordnung

Es handelt sich um eine Verwaltungsvorlage aus dem Jahr 2016, die den formalen Schritt der Ausfertigung der Zustimmung der Gemeinde zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) für ein Projekt 'Frischemarkt' betrifft. Die aktuelle Phase ist die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung nach § 12 Abs. 2 BauGB, die einem Satzungsbeschluss vorausgeht.

Hintergrund

Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) nach § 12 BauGB wird auf Initiative eines privaten Vorhabenträgers aufgestellt und ist an einen Durchführungsvertrag gebunden. Die Zustimmung der Gemeinde nach § 12 Abs. 2 BauGB ist eine gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung, um das Verfahren einzuleiten. Über den konkreten Standort, den genauen Inhalt des Projekts 'Frischemarkt' sowie etwaige Vorgängerbeschlüsse liegen ohne PDF-Anlage keine weiteren Informationen vor.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Ein 'Frischemarkt' könnte für Insulaner:innen und Gäste eine Verbesserung der Nahversorgung auf Spiekeroog bedeuten, sofern das Projekt entsprechend realisiert wird. Da nur der Vorlagentitel vorliegt, lassen sich konkrete Auswirkungen auf Wohnen, Verkehr oder Versorgung derzeit nicht belastbar einschätzen.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Bürgermeister soll die Zustimmung der Gemeinde zum Antrag auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan 'Frischemarkt' förmlich ausfertigen
  • Rechtsgrundlage ist § 12 Abs. 2 BauGB, der die gemeindliche Zustimmung vor Einleitung des VEP-Verfahrens vorschreibt
  • Eingeschlossen ist die Ausfertigung des Vorhaben- und Erschließungsplans als Bestandteil des Verfahrens
  • Über Standort, Umfang und Träger des Projekts 'Frischemarkt' liegen ohne Anlage keine näheren Informationen vor

Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/065/2016
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
3 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
30. Mai 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (3)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog7. Juli 2016, 20:02 UhrEntscheidung
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog3. August 2016, 20:03 UhrEntscheidung

Verwandte Vorlagen

Wichtig für die Insel
Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 „Sicherung der Lebensmitttelversorgung“ und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
01/102/2022Sitzungsvorlage

Der Rat soll einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Nr. 23) mit dem Ziel aufstellen, die Lebensmittelversorgung auf Spiekeroog zu sichern. Gleichzeitig soll die Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beteiligt werden. Es handelt sich damit um den Schritt der förmlichen Auslegung und Behördenbeteiligung in einem vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahren.

Ausfertigung der Zustimmung zum Antrag gem.§ 12 Abs.2 BauGB in Sachen "VEP Frischemarkt" einschließlich des Vorhaben-und Erschließungsplanes durch den Bürgermeister — Spiekeroog-Radar