Ausfertigung der Zustimmung zum Antrag gem.§ 12 Abs.2 BauGB in Sachen "VEP Frischemarkt" einschließlich des Vorhaben-und Erschließungsplanes durch den Bürgermeister
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Bürgermeister soll die Zustimmung der Gemeinde zum Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens (§ 12 Abs. 2 BauGB) für ein Projekt namens 'Frischemarkt' ausfertigen. Eingeschlossen ist die Ausfertigung des dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplans. Der Beschlussvorschlag zielt darauf ab, diesen formalen Ausfertigungsakt durch den Bürgermeister zu vollziehen.
Einordnung
Es handelt sich um eine Verwaltungsvorlage aus dem Jahr 2016, die den formalen Schritt der Ausfertigung der Zustimmung der Gemeinde zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) für ein Projekt 'Frischemarkt' betrifft. Die aktuelle Phase ist die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung nach § 12 Abs. 2 BauGB, die einem Satzungsbeschluss vorausgeht.
Hintergrund
Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) nach § 12 BauGB wird auf Initiative eines privaten Vorhabenträgers aufgestellt und ist an einen Durchführungsvertrag gebunden. Die Zustimmung der Gemeinde nach § 12 Abs. 2 BauGB ist eine gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung, um das Verfahren einzuleiten. Über den konkreten Standort, den genauen Inhalt des Projekts 'Frischemarkt' sowie etwaige Vorgängerbeschlüsse liegen ohne PDF-Anlage keine weiteren Informationen vor.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Ein 'Frischemarkt' könnte für Insulaner:innen und Gäste eine Verbesserung der Nahversorgung auf Spiekeroog bedeuten, sofern das Projekt entsprechend realisiert wird. Da nur der Vorlagentitel vorliegt, lassen sich konkrete Auswirkungen auf Wohnen, Verkehr oder Versorgung derzeit nicht belastbar einschätzen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Bürgermeister soll die Zustimmung der Gemeinde zum Antrag auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan 'Frischemarkt' förmlich ausfertigen
- Rechtsgrundlage ist § 12 Abs. 2 BauGB, der die gemeindliche Zustimmung vor Einleitung des VEP-Verfahrens vorschreibt
- Eingeschlossen ist die Ausfertigung des Vorhaben- und Erschließungsplans als Bestandteil des Verfahrens
- Über Standort, Umfang und Träger des Projekts 'Frischemarkt' liegen ohne Anlage keine näheren Informationen vor
Schlagworte
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/065/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat berät und beschließt über einen Antrag zum Projekt ‚Frischemarkt' im Westerloog. Bestandteil ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan, der die planungsrechtliche Grundlage für das Vorhaben schafft. Ein konkreter Beschluss über den Plan wird angestrebt.
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