Ausfertigung der Zustimmung zum Antrag gem.§ 12 Abs.2 BauGB in Sachen "VEP Frischemarkt" einschließlich des Vorhaben-und Erschließungsplanes durch den Bürgermeister
Stand der Beratung
Behandelt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. August 2016
Beschluss-Text liegt vor (Detail siehe unten)
am 03. August 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog stimmt dem Antrag der EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH zu, ein Bebauungsplanverfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zum Projekt Frischemarkt einzuleiten. Der Rat hat den Zustimmungsbeschluss nach Paragraf 12 Absatz 2 BauGB gefasst; der Bürgermeister fertigt diesen Beschluss nun formell aus und übermittelt ihn an EDEKA-MIHA. Damit ist das Planverfahren offiziell eingeleitet.
Einordnung
Verwaltungsvorlage der Gemeinde Spiekeroog, eingebracht durch den Bürgermeister. Es handelt sich um die formelle Ausfertigung eines zuvor vom Rat gefassten Zustimmungsbeschlusses nach Paragraf 12 Absatz 2 BauGB — der erste Schritt zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
Hintergrund
Nach Paragraf 12 BauGB kann ein privater Vorhabenträger bei der Gemeinde beantragen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH stellte diesen Antrag am 29. Juni 2016 und ergaenzte ihn mit Planungspräsentationen bis zum 21. Juli 2016. Der Rat beschloss die Zustimmung; mit dieser Vorlage wird der Beschluss durch den Bürgermeister ausgefertigt und der Antragstellerin offiziell mitgeteilt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Verfahren entscheidet darüber, ob auf Spiekeroog ein neues Einzelhandelsangebot in Form eines Frischemarkts entstehen kann. Für Insulaner:innen und Gäste könnte das die Lebensmittelversorgung auf der Insel verändern. Die jetzt ausgestellte Zustimmung ist der formale Startschuss; konkrete Auswirkungen entstehen erst mit dem weiteren Planverfahren.
Die wichtigsten Punkte
- Die EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH beantragte die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für einen Frischemarkt auf Spiekeroog
- Der Rat der Gemeinde stimmte dem Antrag nach Paragraf 12 Absatz 2 BauGB zu
- Der Bürgermeister fertigt diesen Beschluss aus und übermittelt die Zustimmung schriftlich an EDEKA-MIHA
- Das Bebauungsplanverfahren wird damit entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen fortgesetzt
- Ein konkreter Standort oder Umfang des Markts geht aus den vorliegenden Unterlagen nicht hervor
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/065/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-868 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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- 📄Stand 25.07. - Zustimmung zum Antrag nach 12II einschl. VEP-neu4PDF; CHARSET=UTF-814 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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- 📄Zustimmung zum Antrag nach 12II einschl. VEPPDF; CHARSET=UTF-814 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
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