Ausfertigung der Zustimmung zum Antrag gem.§ 12 Abs.2 BauGB in Sachen "VEP Frischemarkt" einschließlich des Vorhaben-und Erschließungsplanes durch den Bürgermeister
Stand der Beratung
Behandelt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. August 2016
Beschluss-Text liegt vor (Detail siehe unten)
am 03. August 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Bürgermeister soll die Zustimmung zum Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für einen Frischemarkt förmlich ausfertigen. Grundlage ist § 12 Abs. 2 BauGB, der dem Vorhabenträger erlaubt, die Aufstellung eines solchen Plans zu beantragen. Zum Verfahren gehört auch die Ausfertigung des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplans.
Einordnung
Es handelt sich um eine Verwaltungsvorlage zur formalen Ausfertigung einer Zustimmungserklärung nach § 12 Abs. 2 BauGB — ein Verfahrensschritt am Beginn eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens (VEP). Der Vorhabenträger hat den Antrag auf Aufstellung gestellt; der Bürgermeister soll nun die gemeindliche Zustimmung einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplans unterzeichnen.
Hintergrund
Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) ist ein besonderes Instrument der Bauleitplanung: Ein privater Investor erarbeitet gemeinsam mit der Gemeinde einen Plan für ein konkretes Vorhaben und verpflichtet sich vertraglich zur Durchführung. § 12 Abs. 2 BauGB regelt, dass die Gemeinde dem Antrag zustimmen muss, bevor das Verfahren formell eingeleitet wird. Näheres zum Standort, zu Vorgängerbeschlüssen oder zum Plangebiet geht aus dem Titel allein nicht hervor, da kein PDF vorliegt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Ein Frischemarkt auf Spiekeroog würde die Nahversorgung der Insulaner:innen und Gäste betreffen. Ob und wo ein solches Vorhaben konkret realisiert werden soll, lässt sich aus dem Titel allein nicht entnehmen — das vorliegende Dokument markiert lediglich den formalen Verfahrensstart. Weitere Inhalte wie Standort, Größe und Auswirkungen wären erst späteren Verfahrensschritten zu entnehmen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Bürgermeister soll die Zustimmung der Gemeinde zum Antrag eines Vorhabenträgers auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für einen Frischemarkt ausfertigen
- Rechtsgrundlage ist § 12 Abs. 2 BauGB, der den formalen Start eines solchen Verfahrens regelt
- Bestandteil der Ausfertigung ist auch der Vorhaben- und Erschließungsplan des Investors
- Es handelt sich um einen frühen Verfahrensschritt; inhaltliche Plandetails und Standortfragen werden in späteren Schritten geregelt
- Kein PDF lag vor, daher sind Standort, Plangebiet und weitere Details aus dieser Vorlage nicht rekonstruierbar
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/065/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
Beratungsfolge
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