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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 „Sicherung der Lebensmitttelversorgung“ und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 15. Dezember 2022

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 15. Dezember 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde berechtigt den Bürgermeister, den Durchführungsvertrag zum vorhaben Bebauungsplan Nr. 23 „Sicherung der Grundversorgung – Lebensmittel“ abzuschließen. 7 x Ja - einstimmig Der Rat der Gemeinde beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Sicherung der Lebensmittelversorgung“. 7 x Ja - Einstimmig Der Rat beschließt auf der Grundlage des Planentwurfs (Planzeichnung und Planbegründung) sowie des Entwurfs des Durchführungsvertrages die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. 7 x Ja - Einstimmig Der Aufstellungsbeschluss einschließlich der Information nach § 13a Abs. 3 BauGB ist mit der Information nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 7 x Ja – Einstimmig Die Absicht, den Flächennutzungsplan nachlaufend anzupassen, wird einschließlich des Entwurfs der Planurkunde zustimmend zur Kenntnis genommen. 7 x Ja - Einstimmig RM Breuer unterliegt dem Mitwirkungsverbot und verlässt das Podium aufgrund von Befangenheit. Es geht um die Beschließung eines vorhabenbezogenen B-Planes für den Lebensmittelmarkt. BM Kösters betont, es wäre wichtig, das Gelände dauerhaft für die Lebensmittelversorgung abzusichern und nicht später für Ferienwohnungen oder ähnliches genutzt werden kann. Herr Bethge, Mitarbeiter der Fa. Edeka, stellt mit einer Präsentation das Projekt vor. Es geht um die moderne Lebensmittelversorgung auf der Insel. Dazu wird der Verkaufsbereich vergrößert, die Lagerhalle wird verändert und besser klimatisiert. Es gehe auch um eine energetische Umbauweise und Bewirtschaftung. Herr Bethge stellt die Planungen und Ansichten vor. Es wird keine Schließungsphase des Geschäftes geben. Der Umbau findet während der Öffnungszeit statt. Es gibt eine neue Einrichtungsplanung, die mehr Platz für Waren und Gänge vorsieht. Im 1. OG werden zusätzliche Mitarbeiterwohnungen vorgehalten. Diese werden vergrößert, verbessert und es werden mehr, als jetzt. An der Nordseite wird ein Technikgebäude entstehen, was begrünt werden soll. Es wird nachhaltig gebaut mit Nutzung einer Wärmepumpe und diversen anderen technischen Neuerungen, sowie einer PV Anlage auf dem Dach genutzt. Der Energieverbrauch wird dauerhaft überwacht. Es gibt eine erhöhte Dachdämmung. Als Fazit wird die Investition ca. 5-6 Mio Euro plus ca. 1 Mio Euro für den Ladenbau kosten. Dies wird sich laut Edeka bewähren für die Versorgung des Standortes. RM Klasing sagt, dass das Thema oft besprochen wurde. Er geht auf die textlichen Punkte ein. Er merkt an, dass auch Dienstleister des Betreibers in den Mitarbeiter Wohnungen wohnen können sollten. BM Kösters möchte lieber auf der sicheren Seite sein und sicherstellen, dass es kein zweckentfremdeter Wohnraum wird. RM Klasing führt aus: Der bisherige B-Plan verliert laut Unterlagen seine Gültigkeit, was nicht stimmt. Die Formulierung sollte für das Teilgebiet gelten. Weitere Rechtschreibfehler sollten vom Planer festgestellt werden. Kämmerer Koffinke sagt, dass auf dem Edeka Grundstück nur Bedienstete des Edeka aufgenommen werden dürfen. So steht es im Grundbuch. Die Satzungen gelten immer nur für das Plangebiet. RV Redelfs teilt mit, dass über jeden Punkt des Beschlussvorschlages abgestimmt werden soll.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Der Rat soll den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 aufstellen, damit der EDEKA-Frischemarkt am Westerloog 5 erweitert und modernisiert werden kann. Die Verkaufsfläche soll von heute auf 725 Quadratmeter wachsen; zugleich entstehen fünf neue Mitarbeiterwohnungen im Obergeschoss des Anbaus. Bestehende zehn Mitarbeiterwohnungen werden modernisiert. Der Rat soll gleichzeitig die öffentliche Auslegung beschließen, damit Bürger:innen und Behörden Stellung nehmen können.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 (Plangebiet: Flurstück 217/1, Westerloog 5, Spiekeroog) — kombinierter Aufstellungs- und Beteiligungsbeschluss als erster formeller Schritt des Bauleitplanverfahrens im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

Hintergrund

Der bestehende Flächennutzungsplan weist das Grundstück als sonstiges Wohngebiet aus; der geltende Bebauungsplan setzt ein Sondergebiet für Kur- und Erholungszwecke fest. Beides deckt eine Einzelhandelsnutzung mit Mitarbeiterwohnen nicht ab. Deshalb muss ein neuer, vorhabenbezogener Bebauungsplan — ein Plantyp, der präzise auf ein konkretes Vorhaben zugeschnitten werden kann — aufgestellt werden. Da das Vorhaben der Nachverdichtung im Innenbereich dient und die Schwelle von 20.000 Quadratmetern überbaubarer Grundfläche nicht erreicht, ist das beschleunigte Verfahren ohne Umweltprüfung zulässig. Der Flächennutzungsplan wird nach Inkrafttreten des Bebauungsplans durch eine einfache Berichtigung auf ein Sondergebiet „Lebensmittelmarkt

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Alle Insulaner:innen und Gäste profitieren potenziell von einem modernisierten und größeren Lebensmittelmarkt als einzigem Vollsortimenter auf der Insel. Die fünf neuen Mitarbeiterwohnungen sind ausschließlich für Marktbeschäftigte reserviert und stehen nicht dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung. Im laufenden Beteiligungsverfahren können Bürger:innen schriftlich Anregungen und Bedenken einbringen. Lärmauswirkungen wurden bereits durch ein Schallgutachten untersucht.

Die wichtigsten Punkte

  • Der EDEKA-Frischemarkt am Westerloog 5 soll durch einen Anbau auf 725 Quadratmeter Verkaufsfläche erweitert werden
  • Im Obergeschoss des Neubaus entstehen fünf zusätzliche Mitarbeiterwohnungen mit insgesamt maximal 315 Quadratmetern Wohnfläche
  • Die Kosten des Planverfahrens trägt die Vorhabenträgerin, nicht die Gemeinde
  • Das Verfahren läuft beschleunigt ohne Umweltprüfung ab; die Öffentlichkeit kann aber in der Offenlage Stellungnahmen abgeben
  • Der Durchführungsvertrag stellt sicher, dass die neuen Wohnungen dauerhaft nur an Marktmitarbeitende vermietet werden dürfen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/102/2022
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
7 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (7)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog15. Dezember 2022, 20:01 UhrEntscheidungeinstimmig

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