Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 „Sicherung der Lebensmitttelversorgung“ und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Nr. 23) mit dem Ziel aufstellen, die Lebensmittelversorgung auf Spiekeroog zu sichern. Gleichzeitig soll die Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beteiligt werden. Es handelt sich damit um den Schritt der förmlichen Auslegung und Behördenbeteiligung in einem vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahren.
Einordnung
Es handelt sich um eine Sitzungsvorlage der Verwaltung. Der Rat soll den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 23 fassen und zugleich die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach BauGB einleiten.
Hintergrund
Vorhabenbezogene Bebauungspläne werden aufgestellt, wenn ein konkreter Vorhabenträger ein bestimmtes Projekt realisieren will und die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür erst geschaffen werden müssen. Der Titel deutet darauf hin, dass die Versorgung der Insel mit Lebensmitteln — etwa durch einen Laden oder eine Verkaufsfläche — planungsrechtlich abgesichert werden soll. Ob ein früherer Aufstellungsbeschluss vorausgegangen ist oder welche konkreten Vorgängerbeschlüsse existieren, geht aus dem Titel allein nicht hervor. Die Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB entspricht dem regulären Verfahrensstand der Auslegung.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Lebensmittelversorgung ist für alle Insulaner:innen und Gäste von unmittelbarer Bedeutung. Sollte der B-Plan dazu beitragen, einen Lebensmittelbetrieb planungsrechtlich zu sichern oder neu zu ermöglichen, hätte das direkte Auswirkungen auf die Nahversorgung auf der Insel. Details zum konkreten Vorhaben lagen nur aus dem Titel vor; eine genauere Einschätzung ist ohne das Dokument nicht möglich.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat soll den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 23 fassen
- Ziel des Plans ist laut Titel die Sicherung der Lebensmittelversorgung auf Spiekeroog
- Gleichzeitig soll die förmliche Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden eingeleitet werden
- Das Verfahren folgt den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Auslegungsphase)
- Inhaltliche Details zum Vorhaben lagen mangels PDF nicht vor
Schlagworte
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/102/2022
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 7 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (7)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll beschließen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Spiekeroog zu beteiligen. Damit tritt das Verfahren in die förmliche Auslegungsphase ein, in der Bürger:innen und Fachbehörden offiziell Stellungnahmen einreichen können.
Der Rat soll über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Sicherung der Lebensmittelversorgung
Der Rat soll den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21 "Am Bahnhof" zur förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung freigeben. Das rund 0,54 Hektar große Plangebiet liegt am westlichen Rand des Inseldorfes zwischen der Straße "Westend" und der Trasse der Inselbahn. Ziel ist die Schaffung eines neuen Sondergebiets "Wohnen/Ferienwohnen", in dem mindestens 40 Prozent der Geschossfläche dauerhaft bewohnt sein müssen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Durchführung der formellen Beteiligung zu beauftragen.
Der Rat berät und beschließt, ob ein Dorfentwicklungsplan für Spiekeroog erstellt werden soll. Ein solcher Plan legt fest, wie sich die Gemeinde baulich, infrastrukturell und sozial weiterentwickeln soll. Ein konkreter Beschlussvorschlag zur Auftragserteilung oder Beauftragung eines Planungsbüros ist zu erwarten.