Ausnahmegenehmigung über die Nachtruhegrenze für diverse Veranstaltungen
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 12. Februar 2026
Beschlossen — einstimmig
am 12. Februar 2026 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Gemeinderat beschließt: 1. Für die in der Tabelle aufgeführten Veranstaltungen 2026 werden Ausnahmen von den geltenden Ruhezeiten gemäß § 11 SpLärmSchVO genehmigt. 2. Die Ausnahmegenehmigungen erfolgen unter dem Vorbehalt, dass: § die Veranstalter für die Einhaltung von Lärmschutzauflagen Sorge tragen, § die Nachtruhe außerhalb der genehmigten Zeiträume strikt eingehalten wird, § Anwohner rechtzeitig informiert werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausnahmegenehmigungen in geeigneter Form auszustellen und die Veranstalter entsprechend zu unterrichten.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Verwaltung beantragt für fünf Veranstaltungen im Jahr 2026 Ausnahmen von der Nachtruhe, die ab 22 Uhr gilt. Betroffen sind Tanz in den Mai, Pfingstregatta, Public Viewing, das 50. Bäderturnier und das Dorffest — mit genehmigten Zeiten bis maximal 2:30 Uhr. Der Rat soll die Ausnahmen en bloc beschließen, verbunden mit Lärmschutzauflagen und Informationspflicht gegenüber Anwohner:innen.
Einordnung
Beschlussvorlage des Ordnungsamts, eingebracht von der Verwaltung. Sie läuft zunächst durch den Verwaltungsausschuss (3. Februar 2026) und dann durch den Rat (12. Februar 2026).
Hintergrund
Die Lärmschutzverordnung Spiekeroog (SpLärmSchVO) gilt seit Dezember 2013, zuletzt geändert im Mai 2019. In der Hauptsaison (1. Juni bis 31. Oktober) sowie in Ferienzeiten beginnt die Nachtruhe bereits um 22 Uhr. Paragraph 11 der Verordnung erlaubt Ausnahmen, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Die Verwaltung schlägt vor, alle bekannten Ausnahmetermine für 2026 in einem einzigen Beschluss zu bündeln, statt jeden Fall einzeln zu behandeln.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Anwohner:innen in der Nähe von Dorfplatz, Segelhalle, Kirche und Tennisanlage müssen an den genannten Abenden mit Lärm über 22 Uhr hinaus rechnen. Die Veranstalter sind verpflichtet, Lärmschutzauflagen einzuhalten und Nachbar:innen rechtzeitig zu informieren. Außerhalb der genehmigten Zeiten gilt die Nachtruhe weiterhin strikt.
Die wichtigsten Punkte
- Fünf Veranstaltungen sollen Ausnahmen von der Nachtruhe erhalten: Tanz in den Mai (30. April, bis 1 Uhr), Pfingstregatta (24. Mai, bis 2:30 Uhr), Public Viewing an ausgewählten Spieltagen (11. Juni bis 19. Juli, bis Mitternacht), 50. Bäderturnier (8. August, bis Mitternacht) und Dorffest (1. September, bis 1 Uhr)
- Die Ausnahmen stützen sich auf § 11 der gemeindlichen Lärmschutzverordnung und setzen ein überwiegendes öffentliches Interesse voraus
- Veranstalter müssen Lärmschutzauflagen einhalten und Anwohner:innen vorab informieren
- Der Rat soll alle Genehmigungen in einem Beschluss erteilen, um Transparenz und Gleichbehandlung zu sichern
- Die Verwaltung fertigt anschließend die formellen Ausnahmegenehmigungen aus und unterrichtet die Veranstalter
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/120/2026
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8112 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Ordnungsamt Vorlagen-Nr. 01/120/2026 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 03.02.2026 Rat der Gemeinde Spiekeroog 12.02.2026 Betreff: Ausnahmegenehmigung über die Nachtruhegrenze für diverse Veranstaltungen Sachverhalt: Auch in 2026 stehen wieder einige besondere Veranstaltungshöhepunkte an, die für das Inselleben, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die touristische Attraktivität von zentraler Bedeutung sind. Die Lärmschutzverordnung der Gemeinde Spiekeroog (SpLärmSchVO) vom 12.12.2013 in der Fassung der 4. Änderung vom 02.05.2019 legt fest: Ruhezeiten vom 01.06. bis 31.10. sowie in Ferienzeiten: 22:00–9:00 Uhr (Nachtruhe),13:00–15:00 Uhr (Mittagsruhe) (§ 4 SpLärmSchVO) Einschränkungen für Musik, Tonwiedergabe und lautes Verhalten (§§ 8 und 9) Möglichkeit zur Erteilung von Ausnahmen gemäß § 11 bei überwiegendem öffentlichem Interesse Gerade auf Spiekeroog, wo durch das weitgehende Fehlen motorisierten Verkehrs eine besonders hohe Sensibilität für Lärm besteht, ist die Einhaltung der Verordnung essenziell. Gleichzeitig sollen kulturelle und gemeinschaftliche Veranstaltungen in verantwortungsvollem Rahmen ermöglicht werden. Um Effizienz, Transparenz und Gleichbehandlung zu gewährleisten und dabei die Gesamt- Lärmbelastung der Insel über das Jahr hinweg im Blick zu behalten, schlägt die Verwaltung vor, für wiederkehrende Veranstaltungshöhepunkte eine vorausschauende und konsolidierte Entscheidung über Ausnahmen zu treffen. Die geplanten und bereits bekannten Veranstaltungen in 2026, für die Ausnahmen von den Ruhezeiten beantragt werden sollen, sind: Datum Veranstaltung Ort Ausnahme bis Hinweise 30.04. Tanz in den Mai Dorfplatz 1:00 Uhr Musik im Freien bis 0:30 Uhr 24.05. Pfingstregatta Segelhalle 2:30 Uhr Band bis 2:00 Uhr 11.06.- 19.07. Public Viewing Kirche 0:00 Uhr an ausgewählten Spielterminen 08.08. 50. Bäderturnier Tennisanlage 0:00 Uhr 01.09. Dorffest Dorfplatz 1:00 Uhr Musik im Freien - 2 - Rechtsgrundlage Gemäß § 11 SpLärmSchVO kann die Gemeinde auf Antrag Ausnahmen von §§ 5–10 zulassen, wenn ein öffentliches Interesse besteht und die Interessen des Antragstellers die schützenswerten Belange im Einzelfall überwiegen. Die beantragten Ausnahmen erfolgen im öffentlichen Interesse, insbesondere zur Förderung des kulturellen Lebens, der Vereinsarbeit und der touristischen Infrastruktur. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt: 1. Für die in der Tabelle aufgeführten Veranstaltungen 2026 werden Ausnahmen von den geltenden Ruhezeiten gemäß § 11 SpLärmSchVO genehmigt. 2. Die Ausnahmegenehmigungen erfolgen unter dem Vorbehalt, dass: die Veranstalter für die Einhaltung von Lärmschutzauflagen Sorge tragen, die Nachtruhe außerhalb der genehmigten Zeiträume strikt eingehalten wird, Anwohner rechtzeitig informiert werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausnahmegenehmigungen in geeigneter Form auszustellen und die Veranstalter entsprechend zu unterrichten. Spiekeroog, den 28.01.2026 (Fischer-Friebe, Simone) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis:
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
Beratungsfolge
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Die Gemeinde genehmigt für vier Veranstaltungen im Jahr 2025 Ausnahmen von der nächtlichen Ruhezeit laut Spiekerooger Lärmschutzverordnung. Betroffen sind Tanz in den Mai (30.4., bis 1 Uhr), Pfingstregatta (8.6., bis 3 Uhr), Dorffest (2.9., bis 1 Uhr) und das 100-jährige Jubiläum des Klootschießervereins (6.9., bis Mitternacht). Veranstalter müssen Lärmschutzauflagen einhalten und Anwohner:innen rechtzeitig informieren. Der Rat soll die Genehmigungen gesammelt beschließen.
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