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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Ausnahmegenehmigung über die Nachtruhegrenze für diverse Veranstaltungen

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 12. Februar 2026

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 12. Februar 2026 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Gemeinderat beschließt: 1. Für die in der Tabelle aufgeführten Veranstaltungen 2026 werden Ausnahmen von den geltenden Ruhezeiten gemäß § 11 SpLärmSchVO genehmigt. 2. Die Ausnahmegenehmigungen erfolgen unter dem Vorbehalt, dass: § die Veranstalter für die Einhaltung von Lärmschutzauflagen Sorge tragen, § die Nachtruhe außerhalb der genehmigten Zeiträume strikt eingehalten wird, § Anwohner rechtzeitig informiert werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausnahmegenehmigungen in geeigneter Form auszustellen und die Veranstalter entsprechend zu unterrichten.

5Ja

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Die Verwaltung beantragt für fünf Veranstaltungen im Jahr 2026 Ausnahmen von der Nachtruhe, die ab 22 Uhr gilt. Betroffen sind Tanz in den Mai, Pfingstregatta, Public Viewing, das 50. Bäderturnier und das Dorffest — mit genehmigten Zeiten bis maximal 2:30 Uhr. Der Rat soll die Ausnahmen en bloc beschließen, verbunden mit Lärmschutzauflagen und Informationspflicht gegenüber Anwohner:innen.

Einordnung

Beschlussvorlage des Ordnungsamts, eingebracht von der Verwaltung. Sie läuft zunächst durch den Verwaltungsausschuss (3. Februar 2026) und dann durch den Rat (12. Februar 2026).

Hintergrund

Die Lärmschutzverordnung Spiekeroog (SpLärmSchVO) gilt seit Dezember 2013, zuletzt geändert im Mai 2019. In der Hauptsaison (1. Juni bis 31. Oktober) sowie in Ferienzeiten beginnt die Nachtruhe bereits um 22 Uhr. Paragraph 11 der Verordnung erlaubt Ausnahmen, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Die Verwaltung schlägt vor, alle bekannten Ausnahmetermine für 2026 in einem einzigen Beschluss zu bündeln, statt jeden Fall einzeln zu behandeln.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Anwohner:innen in der Nähe von Dorfplatz, Segelhalle, Kirche und Tennisanlage müssen an den genannten Abenden mit Lärm über 22 Uhr hinaus rechnen. Die Veranstalter sind verpflichtet, Lärmschutzauflagen einzuhalten und Nachbar:innen rechtzeitig zu informieren. Außerhalb der genehmigten Zeiten gilt die Nachtruhe weiterhin strikt.

Die wichtigsten Punkte

  • Fünf Veranstaltungen sollen Ausnahmen von der Nachtruhe erhalten: Tanz in den Mai (30. April, bis 1 Uhr), Pfingstregatta (24. Mai, bis 2:30 Uhr), Public Viewing an ausgewählten Spieltagen (11. Juni bis 19. Juli, bis Mitternacht), 50. Bäderturnier (8. August, bis Mitternacht) und Dorffest (1. September, bis 1 Uhr)
  • Die Ausnahmen stützen sich auf § 11 der gemeindlichen Lärmschutzverordnung und setzen ein überwiegendes öffentliches Interesse voraus
  • Veranstalter müssen Lärmschutzauflagen einhalten und Anwohner:innen vorab informieren
  • Der Rat soll alle Genehmigungen in einem Beschluss erteilen, um Transparenz und Gleichbehandlung zu sichern
  • Die Verwaltung fertigt anschließend die formellen Ausnahmegenehmigungen aus und unterrichtet die Veranstalter

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/120/2026
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8112 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog12. Februar 2026, 21:00 UhrEntscheidungeinstimmig5:0:0

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