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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Ausnahmegenehmigung über die Nachtruhegrenze für diverse Veranstaltungen

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 12. Februar 2026

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 12. Februar 2026 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Gemeinderat beschließt: 1. Für die in der Tabelle aufgeführten Veranstaltungen 2026 werden Ausnahmen von den geltenden Ruhezeiten gemäß § 11 SpLärmSchVO genehmigt. 2. Die Ausnahmegenehmigungen erfolgen unter dem Vorbehalt, dass: § die Veranstalter für die Einhaltung von Lärmschutzauflagen Sorge tragen, § die Nachtruhe außerhalb der genehmigten Zeiträume strikt eingehalten wird, § Anwohner rechtzeitig informiert werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausnahmegenehmigungen in geeigneter Form auszustellen und die Veranstalter entsprechend zu unterrichten.

5Ja

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Die Verwaltung beantragt für fünf Veranstaltungen im Jahr 2026 Ausnahmen von der Nachtruhe, die ab 22 Uhr gilt. Betroffen sind Tanz in den Mai, Pfingstregatta, Public Viewing, das 50. Bäderturnier und das Dorffest — mit genehmigten Zeiten bis maximal 2:30 Uhr. Der Rat soll die Ausnahmen en bloc beschließen, verbunden mit Lärmschutzauflagen und Informationspflicht gegenüber Anwohner:innen.

Einordnung

Beschlussvorlage des Ordnungsamts, eingebracht von der Verwaltung. Sie läuft zunächst durch den Verwaltungsausschuss (3. Februar 2026) und dann durch den Rat (12. Februar 2026).

Hintergrund

Die Lärmschutzverordnung Spiekeroog (SpLärmSchVO) gilt seit Dezember 2013, zuletzt geändert im Mai 2019. In der Hauptsaison (1. Juni bis 31. Oktober) sowie in Ferienzeiten beginnt die Nachtruhe bereits um 22 Uhr. Paragraph 11 der Verordnung erlaubt Ausnahmen, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Die Verwaltung schlägt vor, alle bekannten Ausnahmetermine für 2026 in einem einzigen Beschluss zu bündeln, statt jeden Fall einzeln zu behandeln.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Anwohner:innen in der Nähe von Dorfplatz, Segelhalle, Kirche und Tennisanlage müssen an den genannten Abenden mit Lärm über 22 Uhr hinaus rechnen. Die Veranstalter sind verpflichtet, Lärmschutzauflagen einzuhalten und Nachbar:innen rechtzeitig zu informieren. Außerhalb der genehmigten Zeiten gilt die Nachtruhe weiterhin strikt.

Die wichtigsten Punkte

  • Fünf Veranstaltungen sollen Ausnahmen von der Nachtruhe erhalten: Tanz in den Mai (30. April, bis 1 Uhr), Pfingstregatta (24. Mai, bis 2:30 Uhr), Public Viewing an ausgewählten Spieltagen (11. Juni bis 19. Juli, bis Mitternacht), 50. Bäderturnier (8. August, bis Mitternacht) und Dorffest (1. September, bis 1 Uhr)
  • Die Ausnahmen stützen sich auf § 11 der gemeindlichen Lärmschutzverordnung und setzen ein überwiegendes öffentliches Interesse voraus
  • Veranstalter müssen Lärmschutzauflagen einhalten und Anwohner:innen vorab informieren
  • Der Rat soll alle Genehmigungen in einem Beschluss erteilen, um Transparenz und Gleichbehandlung zu sichern
  • Die Verwaltung fertigt anschließend die formellen Ausnahmegenehmigungen aus und unterrichtet die Veranstalter

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/120/2026
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8112 kB3 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Ordnungsamt
    Vorlagen-Nr.
    01/120/2026
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 03.02.2026  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 12.02.2026  
     
     
     
    Betreff:  
    Ausnahmegenehmigung über die Nachtruhegrenze für diverse Veranstaltungen
    Sachverhalt:
    Auch in 2026 stehen wieder einige besondere Veranstaltungshöhepunkte an, die für das 
    Inselleben, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die touristische Attraktivität von 
    zentraler Bedeutung sind.
     
    Die Lärmschutzverordnung der Gemeinde Spiekeroog (SpLärmSchVO) vom 12.12.2013 in 
    der Fassung der 4. Änderung vom 02.05.2019 legt fest:
     
     Ruhezeiten vom 01.06. bis 31.10. sowie in Ferienzeiten: 22:00–9:00 Uhr 
    (Nachtruhe),13:00–15:00 Uhr (Mittagsruhe) (§ 4 SpLärmSchVO)
     Einschränkungen für Musik, Tonwiedergabe und lautes Verhalten (§§ 8 und 9)
     Möglichkeit zur Erteilung von Ausnahmen gemäß § 11 bei überwiegendem 
    öffentlichem Interesse
     
    Gerade auf Spiekeroog, wo durch das weitgehende Fehlen motorisierten Verkehrs eine 
    besonders hohe Sensibilität für Lärm besteht, ist die Einhaltung der Verordnung essenziell. 
    Gleichzeitig sollen kulturelle und gemeinschaftliche Veranstaltungen in verantwortungsvollem
    Rahmen ermöglicht werden.
     
    Um Effizienz, Transparenz und Gleichbehandlung zu gewährleisten und dabei die Gesamt-
    Lärmbelastung der Insel über das Jahr hinweg im Blick zu behalten, schlägt die Verwaltung 
    vor, für wiederkehrende Veranstaltungshöhepunkte eine vorausschauende und konsolidierte 
    Entscheidung über Ausnahmen zu treffen.
     
    Die geplanten und bereits bekannten Veranstaltungen in 2026, für die Ausnahmen von den 
    Ruhezeiten beantragt werden sollen, sind:
     
    Datum Veranstaltung Ort Ausnahme bis Hinweise
    30.04. Tanz in den Mai Dorfplatz 1:00 Uhr Musik im Freien bis 
    0:30 Uhr
    24.05. Pfingstregatta Segelhalle 2:30 Uhr Band bis 2:00 Uhr
    11.06.-
    19.07.
    Public Viewing Kirche 0:00 Uhr an ausgewählten 
    Spielterminen
    08.08. 50. Bäderturnier Tennisanlage 0:00 Uhr  
    01.09. Dorffest Dorfplatz 1:00 Uhr Musik im Freien
     
     
    - 2 -
     
    Rechtsgrundlage
    Gemäß § 11 SpLärmSchVO kann die Gemeinde auf Antrag Ausnahmen von §§ 5–10 
    zulassen, wenn ein öffentliches Interesse besteht und die Interessen des Antragstellers die 
    schützenswerten Belange im Einzelfall überwiegen. 
    Die beantragten Ausnahmen erfolgen im öffentlichen Interesse, insbesondere zur Förderung 
    des kulturellen Lebens, der Vereinsarbeit und der touristischen Infrastruktur.
     
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Der Gemeinderat beschließt:
    1. Für die in der Tabelle aufgeführten Veranstaltungen 2026 werden Ausnahmen 
    von den geltenden Ruhezeiten gemäß § 11 SpLärmSchVO genehmigt.
    2. Die Ausnahmegenehmigungen erfolgen unter dem Vorbehalt, dass:
     die Veranstalter für die Einhaltung von Lärmschutzauflagen Sorge tragen,
     die Nachtruhe außerhalb der genehmigten Zeiträume strikt eingehalten wird,
     Anwohner rechtzeitig informiert werden.
    3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausnahmegenehmigungen in geeigneter 
    Form auszustellen und die Veranstalter entsprechend zu unterrichten.
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 28.01.2026
     
     
     
    (Fischer-Friebe, Simone)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog12. Februar 2026, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig5:0:0

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