Ausnahmegenehmigung über die Nachtruhegrenze für diverse Veranstaltungen
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 12. Februar 2026
Beschlossen — einstimmig
am 12. Februar 2026 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Gemeinderat beschließt: 1. Für die in der Tabelle aufgeführten Veranstaltungen 2026 werden Ausnahmen von den geltenden Ruhezeiten gemäß § 11 SpLärmSchVO genehmigt. 2. Die Ausnahmegenehmigungen erfolgen unter dem Vorbehalt, dass: § die Veranstalter für die Einhaltung von Lärmschutzauflagen Sorge tragen, § die Nachtruhe außerhalb der genehmigten Zeiträume strikt eingehalten wird, § Anwohner rechtzeitig informiert werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausnahmegenehmigungen in geeigneter Form auszustellen und die Veranstalter entsprechend zu unterrichten.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Verwaltung beantragt für fünf Veranstaltungen im Jahr 2026 Ausnahmen von der Nachtruhe, die ab 22 Uhr gilt. Betroffen sind Tanz in den Mai, Pfingstregatta, Public Viewing, das 50. Bäderturnier und das Dorffest — mit genehmigten Zeiten bis maximal 2:30 Uhr. Der Rat soll die Ausnahmen en bloc beschließen, verbunden mit Lärmschutzauflagen und Informationspflicht gegenüber Anwohner:innen.
Einordnung
Beschlussvorlage des Ordnungsamts, eingebracht von der Verwaltung. Sie läuft zunächst durch den Verwaltungsausschuss (3. Februar 2026) und dann durch den Rat (12. Februar 2026).
Hintergrund
Die Lärmschutzverordnung Spiekeroog (SpLärmSchVO) gilt seit Dezember 2013, zuletzt geändert im Mai 2019. In der Hauptsaison (1. Juni bis 31. Oktober) sowie in Ferienzeiten beginnt die Nachtruhe bereits um 22 Uhr. Paragraph 11 der Verordnung erlaubt Ausnahmen, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Die Verwaltung schlägt vor, alle bekannten Ausnahmetermine für 2026 in einem einzigen Beschluss zu bündeln, statt jeden Fall einzeln zu behandeln.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Anwohner:innen in der Nähe von Dorfplatz, Segelhalle, Kirche und Tennisanlage müssen an den genannten Abenden mit Lärm über 22 Uhr hinaus rechnen. Die Veranstalter sind verpflichtet, Lärmschutzauflagen einzuhalten und Nachbar:innen rechtzeitig zu informieren. Außerhalb der genehmigten Zeiten gilt die Nachtruhe weiterhin strikt.
Die wichtigsten Punkte
- Fünf Veranstaltungen sollen Ausnahmen von der Nachtruhe erhalten: Tanz in den Mai (30. April, bis 1 Uhr), Pfingstregatta (24. Mai, bis 2:30 Uhr), Public Viewing an ausgewählten Spieltagen (11. Juni bis 19. Juli, bis Mitternacht), 50. Bäderturnier (8. August, bis Mitternacht) und Dorffest (1. September, bis 1 Uhr)
- Die Ausnahmen stützen sich auf § 11 der gemeindlichen Lärmschutzverordnung und setzen ein überwiegendes öffentliches Interesse voraus
- Veranstalter müssen Lärmschutzauflagen einhalten und Anwohner:innen vorab informieren
- Der Rat soll alle Genehmigungen in einem Beschluss erteilen, um Transparenz und Gleichbehandlung zu sichern
- Die Verwaltung fertigt anschließend die formellen Ausnahmegenehmigungen aus und unterrichtet die Veranstalter
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/120/2026
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8112 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde genehmigt für vier Veranstaltungen im Jahr 2025 Ausnahmen von der nächtlichen Ruhezeit laut Spiekerooger Lärmschutzverordnung. Betroffen sind Tanz in den Mai (30.4., bis 1 Uhr), Pfingstregatta (8.6., bis 3 Uhr), Dorffest (2.9., bis 1 Uhr) und das 100-jährige Jubiläum des Klootschießervereins (6.9., bis Mitternacht). Veranstalter müssen Lärmschutzauflagen einhalten und Anwohner:innen rechtzeitig informieren. Der Rat soll die Genehmigungen gesammelt beschließen.
Ein Hotelbetreiber auf Spiekeroog beantragt, neue Zimmermöbel einmalig direkt per LKW-Anhänger auf die Insel liefern zu lassen. Normalerweise werden Waren am Hafen umgeschlagen und dann mit Fahrzeugen des örtlichen Spediteurs weitertransportiert. Das Liefervolumen überschreitet die Kapazität der verfügbaren geschlossenen Container, weshalb eine Direktlieferung als wirtschaftlicher gilt. Der Rat soll der Ausnahme zustimmen und die Verwaltung mit der Abwicklung beauftragen.
Die Gemeinde ändert ihre Lärmschutzverordnung zum dritten Mal und passt mehrere Regeln zu Lärm, Feuerwerk und Gastronomie an. Im Kurgebiet bleibt knallendes Silvesterfeuerwerk verboten — leises Feuerwerk ohne Knalleffekt soll aber erlaubt sein. Gaststätten-Außenterrassen dürfen künftig nur noch bis 22:00 Uhr betrieben werden. Der Rat soll die neue Fassung am 8. November 2018 beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog ersetzt ihre Lärmschutzverordnung von 2019 durch eine vollständig neu gefasste Version. Die Ruhezeiten werden vereinheitlicht und von der bisherigen Kopplung an Ferientermine gelöst: In der Saison (15. März bis 31. Oktober) gilt Nachtruhe ab 22 Uhr und Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr, außerhalb der Saison Nachtruhe ab 22 Uhr und Mittagsruhe nur von 13 bis 14 Uhr. Das Bauverbot im Sommer wird auf den Zeitraum 1. Juni bis 30. September begrenzt — bisher galt es bis Ende Oktober. Der Rat soll die neue Verordnung beschließen; sie tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.