B-Plan 15 - Kurzentrum: 2. Änderung und 1. Ergänzung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 19. April 2024
Beschlossen — einstimmig
am 19. April 2024 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Der Rat der Gemeinde Spiekeroog stimmt den vorliegenden Abwägungsvorschlägen zu. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt den Bebauungsplan Nr. 15 „Kurzentrum“, 2. Änderung und 1. Ergänzung gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie §§ 10 und 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der jeweils aktuell geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung. BM Kösters dankt den Ratsmitgliedern für die konstruktive und zielführende Zusammenarbeit in der Überarbeitung der beiden Satzungen. Ebenso dankt er dem Planungsteam, welches mit großem Einsatz und gutem Blick für das Detail die Änderungsvorschläge erarbeitet hat. Die Ausschussvorsitzende führt in den Sachverhalt ein, der B-Plan Nr. 15 sei in den letzten Monaten in diversen Sitzungen erarbeitet worden und könne nun finalisiert werden. Auch hier lägen nun die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange vor. Das Planungsbüro habe diese gemeinsam mit der Verwaltung abgewogen, diese Abwägungsvorschläge liegen den Ratsmitgliedern vor, aus Sicht des Planungsbüros ergeben sich keine Änderungsbedarfe. Sie hinterfragt, ob es noch Rückfragen von Ratsmitgliedern gebe, was diese verneinen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Der Gemeinderat soll den Bebauungsplan Nr. 15 ‚Kurzentrum' in seiner 2. Änderung und 1. Ergänzung als Satzung beschließen. Die Planänderung schafft die baurechtliche Grundlage für eine neue Rettungswache neben dem Feuerwehrhaus sowie für zusätzlichen Dauerwohnraum. Außerdem werden fehlerhafte Höhenfestsetzungen des ursprünglichen Plans korrigiert. Während der Offenlage gingen nur Stellungnahmen von Behörden ein, die keine Planänderung erfordern.
Einordnung
Verwaltungsvorlage der Gemeinde Spiekeroog zum Satzungsbeschluss — dem abschließenden Schritt im Bebauungsplanverfahren für den B-Plan Nr. 15 ‚Kurzentrum', 2. Änderung und 1. Ergänzung. Das Verfahren wurde als beschleunigtes Innenentwicklungsverfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.
Hintergrund
Der ursprüngliche Bebauungsplan ‚Kurzentrum' wurde 2015 rechtswirksam; eine 1. Änderung scheiterte. Der Plan regelt ein rund 2,8 Hektar großes Gebiet im nördlichen Randbereich des Inseldorfes mit Kureinrichtungen, Sport- und Grünanlagen sowie dem Feuerwehrgelände. Das geltende Planungsrecht ließ den Bau einer Rettungswache bisher nicht zu, und die Höhenfestsetzungen für einzelne Teilbereiche erwiesen sich als fehlerhaft. Der Rat beschloss den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung im März 2023.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Für die gesamte Inselbevölkerung bedeutet die neue Rettungswache eine dauerhaft gesicherte Notfallversorgung: Bislang fehlte auf Spiekeroog eine gesetzlich geforderte Rettungswache; der Rettungsdienst war provisorisch im Feuerwehrhaus untergebracht. Zusätzlich entstehen Dauerwohnungen, die ausschließlich für Personen mit Hauptwohnsitz auf der Insel vorgesehen sind — Ferienwohnungen sind dort ausdrücklich ausgeschlossen. Der vorhandene Küstendünengehölzbestand am Plangebiet bleibt überwiegend erhalten.
Die wichtigsten Punkte
- Der Plan schafft ein neues Sondergebiet ‚Feuerwehr/Rettungsdienst/Wohnungen' mit rund 4.200 Quadratmetern
- Die Rettungswache wird in Trägerschaft des Landkreises Wittmund errichtet
- Wohnungen im neuen Sondergebiet sind nur für Personen mit Hauptwohnsitz auf Spiekeroog zulässig
- Höhenfestsetzungen für das bestehende Sondergebiet ‚Konzentrationszone Kurwesen' werden korrigiert und angehoben
- Naturschutzausgleich ist nicht erforderlich, da Kompensationsguthaben aus früheren Planverfahren angerechnet wird
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 10. September 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/024/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 4 Dokumente
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 10. September 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (4)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-886 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
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- 📄01 BPlan 15 Kurzentrum raeumlicher Geltungsbereich Satzungsbeschluss 2024PDF; CHARSET=UTF-8683 kB≈ 0 k Zeichen Volltext
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- 📄03 BPlan 15 Kurzentrum Planzeichnung Satzungsbeschluss 2024PDF; CHARSET=UTF-81.7 MB≈ 15 k Zeichen Volltext
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- 📄04 BPlan 15 Kurzentrum Begruendung Satzungsbeschluss 2024PDF; CHARSET=UTF-8999 kB≈ 87 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog soll den Bebauungsplan Nr. 15 Kurzentrum zur öffentlichen Auslegung freigeben, um den Bau einer Rettungswache neben dem bestehenden Feuerwehrhaus sowie zusätzlichen Dauerwohnraum planungsrechtlich zu ermöglichen. Das rund 2,85 Hektar große Plangebiet liegt beiderseits der Ortsstraßen Noorderpad und Noordertün im nördlichen Randbereich des Inseldorfes. Zugleich werden fehlerhafte Höhenfestsetzungen für Gebäude im Sondergebiet Konzentrationszone Kurwesen korrigiert und der Geltungsbereich geringfügig nach Norden erweitert. Der Beschlussvorschlag lautet: Die Verwaltung wird beauftragt, die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß Baugesetzbuch durchzuführen.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll die 7. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) abschließend beschließen. Die Planänderung umfasst nahezu den gesamten Siedlungsbereich der Insel auf rund 42 Hektar und schafft die planungsrechtliche Grundlage für den parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 22 Dorf. Kernziel ist, Dauerwohnraum zu sichern, Ferienwohnungen geordnet zu steuern, Gewerbeflächen in der Ortsmitte zu erhalten und die öffentliche Daseinsvorsorge zu sichern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen zuzustimmen und die 7. FNP-Änderung festzustellen.
Die Gemeinde Spiekeroog erlässt eine Veränderungssperre für den Innendorfbereich, um während der laufenden Bebauungsplanung (B-Plan Nr. 22) zu verhindern, dass Dauerwohnraum oder Gewerbeflächen in Ferienwohnungen umgewandelt werden. Das Plangebiet umfasst weite Teile des bebauten Ortskerns, darunter Bereiche wie Wittdün, Ortsmitte, Melksett, Hellerpad und Am Bahnhof. Die Veränderungssperre gilt ab Bekanntmachung zunächst zwei Jahre und endet früher, sobald der B-Plan Nr. 22 rechtskräftig ist. Der Rat soll die beiliegende Satzung beschließen.
Der Rat soll den Bebauungsplanentwurf Kurzentrum billigen und die formale öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschließen. Das rund 2,8 Hektar große Plangebiet umfasst die Bereiche beidseitig der Wege Noorderpad und Noordertün mit Hallenbad, Sporthalle, Kurmittelhaus und Feuerwehrhaus. Ziel ist es, die touristischen und kurorientierten Nutzungen planungsrechtlich abzusichern und kleinflächig zu erweitern. In der frühzeitigen Beteiligung ging eine Stellungnahme ein, die eine GRZ von 0,8 und mögliche Konkurrenz für den historischen Ortskern kritisierte; die Verwaltung schlägt vor, diese Einwände zurückzuweisen.