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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

B-Plan 15 - Kurzentrum: 2. Änderung und 1. Ergänzung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 19. April 2024

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 19. April 2024 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Der Rat der Gemeinde Spiekeroog stimmt den vorliegenden Abwägungsvorschlägen zu. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt den Bebauungsplan Nr. 15 „Kurzentrum“, 2. Änderung und 1. Ergänzung gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie §§ 10 und 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der jeweils aktuell geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung. BM Kösters dankt den Ratsmitgliedern für die konstruktive und zielführende Zusammenarbeit in der Überarbeitung der beiden Satzungen. Ebenso dankt er dem Planungsteam, welches mit großem Einsatz und gutem Blick für das Detail die Änderungsvorschläge erarbeitet hat. Die Ausschussvorsitzende führt in den Sachverhalt ein, der B-Plan Nr. 15 sei in den letzten Monaten in diversen Sitzungen erarbeitet worden und könne nun finalisiert werden. Auch hier lägen nun die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange vor. Das Planungsbüro habe diese gemeinsam mit der Verwaltung abgewogen, diese Abwägungsvorschläge liegen den Ratsmitgliedern vor, aus Sicht des Planungsbüros ergeben sich keine Änderungsbedarfe. Sie hinterfragt, ob es noch Rückfragen von Ratsmitgliedern gebe, was diese verneinen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
hoch

Der Gemeinderat soll den Bebauungsplan Nr. 15 ‚Kurzentrum' in seiner 2. Änderung und 1. Ergänzung als Satzung beschließen. Die Planänderung schafft die baurechtliche Grundlage für eine neue Rettungswache neben dem Feuerwehrhaus sowie für zusätzlichen Dauerwohnraum. Außerdem werden fehlerhafte Höhenfestsetzungen des ursprünglichen Plans korrigiert. Während der Offenlage gingen nur Stellungnahmen von Behörden ein, die keine Planänderung erfordern.

Einordnung

Verwaltungsvorlage der Gemeinde Spiekeroog zum Satzungsbeschluss — dem abschließenden Schritt im Bebauungsplanverfahren für den B-Plan Nr. 15 ‚Kurzentrum', 2. Änderung und 1. Ergänzung. Das Verfahren wurde als beschleunigtes Innenentwicklungsverfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.

Hintergrund

Der ursprüngliche Bebauungsplan ‚Kurzentrum' wurde 2015 rechtswirksam; eine 1. Änderung scheiterte. Der Plan regelt ein rund 2,8 Hektar großes Gebiet im nördlichen Randbereich des Inseldorfes mit Kureinrichtungen, Sport- und Grünanlagen sowie dem Feuerwehrgelände. Das geltende Planungsrecht ließ den Bau einer Rettungswache bisher nicht zu, und die Höhenfestsetzungen für einzelne Teilbereiche erwiesen sich als fehlerhaft. Der Rat beschloss den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung im März 2023.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Für die gesamte Inselbevölkerung bedeutet die neue Rettungswache eine dauerhaft gesicherte Notfallversorgung: Bislang fehlte auf Spiekeroog eine gesetzlich geforderte Rettungswache; der Rettungsdienst war provisorisch im Feuerwehrhaus untergebracht. Zusätzlich entstehen Dauerwohnungen, die ausschließlich für Personen mit Hauptwohnsitz auf der Insel vorgesehen sind — Ferienwohnungen sind dort ausdrücklich ausgeschlossen. Der vorhandene Küstendünengehölzbestand am Plangebiet bleibt überwiegend erhalten.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Plan schafft ein neues Sondergebiet ‚Feuerwehr/Rettungsdienst/Wohnungen' mit rund 4.200 Quadratmetern
  • Die Rettungswache wird in Trägerschaft des Landkreises Wittmund errichtet
  • Wohnungen im neuen Sondergebiet sind nur für Personen mit Hauptwohnsitz auf Spiekeroog zulässig
  • Höhenfestsetzungen für das bestehende Sondergebiet ‚Konzentrationszone Kurwesen' werden korrigiert und angehoben
  • Naturschutzausgleich ist nicht erforderlich, da Kompensationsguthaben aus früheren Planverfahren angerechnet wird

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 10. September 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/024/2024
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
4 Dokumente
Im Radar seit
24. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
10. September 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (4)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog28. März 2024, 21:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog19. April 2024, 22:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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Beschl. über die förml. Öffentlichkeitsbeteil. gem. §3 (2) BauGB und die Beteil. der Träger öffentl. Belange gem. §4 (2) BauGB im B-Planverfahren „Kurzentrum“ im beschleunigten Verf. gem. §13a BauGB ohne Durchf. einer Umweltprüf. gem. §2 (4) BauGB
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