B-Plan 15 - Kurzentrum: 2. Änderung und 1. Ergänzung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 19. April 2024
Beschlossen — einstimmig
am 19. April 2024 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Der Rat der Gemeinde Spiekeroog stimmt den vorliegenden Abwägungsvorschlägen zu. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt den Bebauungsplan Nr. 15 „Kurzentrum“, 2. Änderung und 1. Ergänzung gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie §§ 10 und 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der jeweils aktuell geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung. BM Kösters dankt den Ratsmitgliedern für die konstruktive und zielführende Zusammenarbeit in der Überarbeitung der beiden Satzungen. Ebenso dankt er dem Planungsteam, welches mit großem Einsatz und gutem Blick für das Detail die Änderungsvorschläge erarbeitet hat. Die Ausschussvorsitzende führt in den Sachverhalt ein, der B-Plan Nr. 15 sei in den letzten Monaten in diversen Sitzungen erarbeitet worden und könne nun finalisiert werden. Auch hier lägen nun die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange vor. Das Planungsbüro habe diese gemeinsam mit der Verwaltung abgewogen, diese Abwägungsvorschläge liegen den Ratsmitgliedern vor, aus Sicht des Planungsbüros ergeben sich keine Änderungsbedarfe. Sie hinterfragt, ob es noch Rückfragen von Ratsmitgliedern gebe, was diese verneinen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 15 'Kurzentrum' zum zweiten Mal zu ändern und erstmals zu ergänzen. Der genaue Inhalt der Änderungen ist nicht bekannt, da kein Vorlagentext vorliegt. Über den Beschluss entscheidet der Gemeinderat.
Einordnung
Es handelt sich um eine Sitzungsvorlage der Verwaltung zur Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 15 'Kurzentrum'. Die aktuelle Phase des Verfahrens (Aufstellungsbeschluss, Auslegung oder Satzungsbeschluss) ist aus dem Titel allein nicht erkennbar.
Hintergrund
Der Bebauungsplan Nr. 15 regelt die bauliche Nutzung im Bereich des Kurzentrums auf Spiekeroog. Es handelt sich um die zweite Änderung und erste Ergänzung dieses Plans, was auf vorherige Beschlüsse und Verfahrensschritte hinweist. Welche konkreten Vorgängerbeschlüsse oder Anlässe dieser Änderung zugrunde liegen, ist ohne den Vorlagentext nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Kurzentrum ist ein zentraler Bereich der Insel, der für Gäste und Insulaner:innen gleichermaßen bedeutsam ist. Änderungen am Bebauungsplan können Auswirkungen auf Bebauung, Nutzung oder Gestaltung dieses Bereichs haben. Konkrete Folgen für den Inselalltag lassen sich ohne den Vorlagentext nicht benennen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Bebauungsplan Nr. 15 'Kurzentrum' soll zum zweiten Mal geändert werden
- Gleichzeitig ist eine erstmalige Ergänzung des Plans vorgesehen
- Welche Inhalte geändert oder ergänzt werden sollen, ist ohne den Vorlagentext nicht bekannt
- Die Vorlage trägt die Bezeichnung 01/024/2024
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/024/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 4 Dokumente
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (4)
Beratungsfolge
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