B-Plan 15 - Kurzentrum: 2. Änderung und 1. Ergänzung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 21. Dezember 2023
Beschlossen — einstimmig
am 21. Dezember 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog wird beauftragt, für die Bauleitplanung die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat den Auslegungsbeschluss für die 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplans "Kurzentrum" gefasst. Die Änderung betrifft eine Fläche von rund 2,85 ha im nördlichen Randbereich des Inseldorfes. Ursprünglich wurde die Planung aufgrund des Baus einer Rettungswache und der Schaffung von Wohnraum sowie der Korrektur der Höhenfestsetzung für bauliche Anlagen im ursprünglichen Bebauungsplan angestoßen. Der Geltungsbereich wurde erweitert, und die Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr wird überplant, um das Wohnen im Feuerwehrhaus für Nicht-Feuerwehrangehörige zu ermöglichen. Ebenso wird eine mögliche Wohnbebauung nördlich der Rettungswache berücksichtigt. Die Durchführung erfolgt gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung, wodurch ein beschleunigtes Verfahren möglich ist. Es findet eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange statt, wobei die frühzeitige Beteiligung entfällt. Die Planung berücksichtigt den Schutz gesetzlich geschützter Biotope, insbesondere Küstendünengehölze, durch Erhaltungsmaßnahmen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchführt.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog soll den Bebauungsplan Nr. 15 Kurzentrum zur öffentlichen Auslegung freigeben, um den Bau einer Rettungswache neben dem bestehenden Feuerwehrhaus sowie zusätzlichen Dauerwohnraum planungsrechtlich zu ermöglichen. Das rund 2,85 Hektar große Plangebiet liegt beiderseits der Ortsstraßen Noorderpad und Noordertün im nördlichen Randbereich des Inseldorfes. Zugleich werden fehlerhafte Höhenfestsetzungen für Gebäude im Sondergebiet Konzentrationszone Kurwesen korrigiert und der Geltungsbereich geringfügig nach Norden erweitert. Der Beschlussvorschlag lautet: Die Verwaltung wird beauftragt, die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß Baugesetzbuch durchzuführen.
Einordnung
Es handelt sich um eine Verwaltungsvorlage zum Auslegungsbeschluss für die 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 15 Kurzentrum, die der Rat der Gemeinde Spiekeroog im beschleunigten Verfahren nach Paragraph 13a BauGB beschließen soll. Die aktuelle Phase ist die förmliche Offenlage, der Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 02.03.2023 gefasst und ortsüblich bekannt gemacht.
Hintergrund
Der ursprüngliche Bebauungsplan Kurzentrum wurde 2015 rechtswirksam. Ein erster Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung vom 16.12.2021 wurde aufgehoben, weil er nicht öffentlich gemacht worden war und die Verfahrenswahl nach Paragraph 13a BauGB nicht enthielt. Am 02.03.2023 fasste der Rat einen neuen, korrekten Aufstellungsbeschluss. Das beschleunigte Verfahren nach Paragraph 13a BauGB entfällt von der frühzeitigen Beteiligung und von der Pflicht zu Kompensationsmaßnahmen, schließt jedoch Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht aus. Im Plangebiet befinden sich gesetzlich geschützte Küstendünengehölze, für deren teilweise Beseitigung eine naturschutzrechtliche Ausnahme vorliegt; verbleibende Bestände werden im Plan dauerhaft als Erhaltungsfläche festgesetzt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die geplante Rettungswache verbessert die Notfallversorgung für alle Insulaner:innen und Gäste, da bisher keine gesetzlich geforderte eigenständige Rettungswache auf Spiekeroog vorhanden ist. Gleichzeitig entstehen Dauerwohnungen nur für Personen mit Hauptwohnsitz auf Spiekeroog, was dem chronischen Wohnungsmangel auf der Insel entgegenwirkt. Ferienwohnungen sind in diesem Bereich ausdrücklich ausgeschlossen. Im Normalbetrieb sind von der Anlage keine wesentlichen Lärmbelästigungen zu erwarten; im Einsatzfall ist Martinshorn als sozialadäquate Belastung hinzunehmen.
Die wichtigsten Punkte
- Am Standort neben dem Feuerwehrhaus soll eine Rettungswache des Landkreises Wittmund errichtet werden
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird um ein Flurstück nach Norden auf rund 2,85 Hektar erweitert
- Die bisherige Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr wird in ein Sonstiges Sondergebiet Feuerwehr/Rettungsdienst/Wohnungen umgewandelt, damit auch Nicht-Feuerwehrangehoerige dort dauerhaft wohnen duerfen
- Die Höhenfestsetzungen im Sondergebiet Konzentrationszone Kurwesen werden auf Basis aktueller Vermessungsdaten korrigiert
- Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung nach Paragraphen 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzufuehren
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/118/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 4 Dokumente
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (4)
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- 📄01 BPlan 15 Kurzentrum raeumlicher Geltungsbereich Auslegungsbeschluss 2023PDF; CHARSET=UTF-8683 kB≈ 0 k Zeichen Volltext
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- 📄02 BPlan 15 Kurzentrum Planzeichnung Auslegungsbeschluss 2023PDF; CHARSET=UTF-81.7 MB≈ 16 k Zeichen Volltext
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- 📄03 BPlan 15 Kurzentrum Begruendung Auslegungsbeschluss 2023 v2PDF; CHARSET=UTF-81.1 MB≈ 86 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Gemeinderat soll den Bebauungsplan Nr. 15 ‚Kurzentrum' in seiner 2. Änderung und 1. Ergänzung als Satzung beschließen. Die Planänderung schafft die baurechtliche Grundlage für eine neue Rettungswache neben dem Feuerwehrhaus sowie für zusätzlichen Dauerwohnraum. Außerdem werden fehlerhafte Höhenfestsetzungen des ursprünglichen Plans korrigiert. Während der Offenlage gingen nur Stellungnahmen von Behörden ein, die keine Planänderung erfordern.
Die Gemeinde Spiekeroog will den Bebauungsplan 15 Kurzentrum zum zweiten Mal ändern, um Baurecht für eine neue Rettungswache mit zugehörigem Wohnraum zu schaffen. Dazu sollen die Flächen für den Gemeinbedarf im Plangebiet erweitert und ihre Zweckbestimmung um weitere öffentliche Bedarfe ergänzt werden. Der Rat soll den Aufstellungsbeschluss fassen und die Verwaltung mit der Ausschreibung der Planungsleistung beauftragen.
Der Rat soll den Bebauungsplanentwurf Kurzentrum billigen und die formale öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschließen. Das rund 2,8 Hektar große Plangebiet umfasst die Bereiche beidseitig der Wege Noorderpad und Noordertün mit Hallenbad, Sporthalle, Kurmittelhaus und Feuerwehrhaus. Ziel ist es, die touristischen und kurorientierten Nutzungen planungsrechtlich abzusichern und kleinflächig zu erweitern. In der frühzeitigen Beteiligung ging eine Stellungnahme ein, die eine GRZ von 0,8 und mögliche Konkurrenz für den historischen Ortskern kritisierte; die Verwaltung schlägt vor, diese Einwände zurückzuweisen.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Spiekeroog wird nachträglich berichtigt, um ihn an den bereits beschlossenen Bebauungsplan Nr. 15 Kurzentrum anzupassen. Hintergrund ist der Bau einer neuen Rettungswache neben dem Feuerwehrhaus, für den der B-Plan zuvor geändert werden musste. Der Flächennutzungsplan weist das betroffene Areal nun als Sonderbaufläche Feuerwehr/Rettungsdienst/Wohnungen aus. Kein Beschluss ist notwendig; die Vorlage dient der Kenntnisnahme.