B-Plan 15 - Kurzentrum: 2. Änderung und 1. Ergänzung
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Gemeinderat befasst sich mit der 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 15 'Kurzentrum' auf Spiekeroog. Über den genauen Inhalt der Änderung liegen keine weiteren Unterlagen vor. Es ist unklar, welcher Verfahrensschritt (Aufstellungsbeschluss, Auslegung oder Satzungsbeschluss) hier behandelt wird.
Einordnung
Es handelt sich um eine Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 15, Geltungsbereich 'Kurzentrum'). Die Vorlage betrifft die 2. Änderung und 1. Ergänzung dieses Plans; die genaue Verfahrensphase ist ohne PDF nicht erkennbar.
Hintergrund
Der Bebauungsplan Nr. 15 regelt die bauliche Nutzung im Bereich des Kurzentrums auf Spiekeroog. Er wurde offenbar bereits einmal geändert; diese Vorlage betrifft die zweite Änderung sowie eine erste Ergänzung. Welche Vorgängerbeschlüsse dem vorausgingen und welche konkreten Festsetzungen geändert werden sollen, ist ohne die Vorlagenunterlagen nicht rekonstruierbar.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Änderungen am B-Plan 15 können Auswirkungen auf Bebauung, Nutzung und Gestaltung im Bereich des Kurzentrums haben. Wer dort wohnt, arbeitet oder die Einrichtungen nutzt, könnte davon betroffen sein. Da keine Unterlagen vorliegen, lässt sich die konkrete Betroffenheit der Insulaner:innen nicht näher bestimmen.
Die wichtigsten Punkte
- Betroffen ist der Bebauungsplan Nr. 15 mit dem Geltungsbereich 'Kurzentrum' auf Spiekeroog
- Die Vorlage behandelt gleichzeitig die 2. Änderung und die 1. Ergänzung dieses Plans
- Ohne Vorlagentext ist weder der Verfahrensstand noch der inhaltliche Änderungsumfang erkennbar
- Die Vorlage trägt die Bezeichnung 01/118/2023 und stammt aus dem Jahr 2023
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/118/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 4 Dokumente
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (4)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Gemeinderat soll drei Verfahrensschritte in einem Beschluss bündeln: die Aufstellung, die öffentliche Auslegung und die Anhörung der Behörden zur 1. Änderung des Bebauungsplans 'Kurzentrum'. Mit dem Beschluss würde das förmliche Änderungsverfahren für diesen Bebauungsplan offiziell eingeleitet und gleichzeitig die Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange angestoßen.
Der Gemeinderat berät und beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans 'Kurzentrum'. Mit dem Satzungsbeschluss wird das Bauleitplanverfahren für dieses Plangebiet abgeschlossen. Der genaue Inhalt der Änderung liegt ohne PDF nicht vor.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog befasst sich mit der 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 15 'Kurzentrum'. Über Inhalt und genauen Beschlussvorschlag liegen keine weiteren Unterlagen vor, da kein PDF beigefügt ist.
Der Rat berät über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 zur Ansiedlung eines EDEKA-Marktes auf Spiekeroog. Es handelt sich um den zweiten Beratungsteil, was auf einen mehrstufigen Planungsprozess hindeutet. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist aus dem Titel allein nicht ersichtlich.