Zum Inhalt springen
Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

B-Plan 15 - Kurzentrum: 2. Änderung und 1. Ergänzung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 21. Dezember 2023

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 21. Dezember 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog wird beauftragt, für die Bauleitplanung die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat den Auslegungsbeschluss für die 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplans "Kurzentrum" gefasst. Die Änderung betrifft eine Fläche von rund 2,85 ha im nördlichen Randbereich des Inseldorfes. Ursprünglich wurde die Planung aufgrund des Baus einer Rettungswache und der Schaffung von Wohnraum sowie der Korrektur der Höhenfestsetzung für bauliche Anlagen im ursprünglichen Bebauungsplan angestoßen. Der Geltungsbereich wurde erweitert, und die Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr wird überplant, um das Wohnen im Feuerwehrhaus für Nicht-Feuerwehrangehörige zu ermöglichen. Ebenso wird eine mögliche Wohnbebauung nördlich der Rettungswache berücksichtigt. Die Durchführung erfolgt gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung, wodurch ein beschleunigtes Verfahren möglich ist. Es findet eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange statt, wobei die frühzeitige Beteiligung entfällt. Die Planung berücksichtigt den Schutz gesetzlich geschützter Biotope, insbesondere Küstendünengehölze, durch Erhaltungsmaßnahmen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchführt.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
hoch

Die Gemeinde Spiekeroog soll den Bebauungsplan Nr. 15 Kurzentrum zur öffentlichen Auslegung freigeben, um den Bau einer Rettungswache neben dem bestehenden Feuerwehrhaus sowie zusätzlichen Dauerwohnraum planungsrechtlich zu ermöglichen. Das rund 2,85 Hektar große Plangebiet liegt beiderseits der Ortsstraßen Noorderpad und Noordertün im nördlichen Randbereich des Inseldorfes. Zugleich werden fehlerhafte Höhenfestsetzungen für Gebäude im Sondergebiet Konzentrationszone Kurwesen korrigiert und der Geltungsbereich geringfügig nach Norden erweitert. Der Beschlussvorschlag lautet: Die Verwaltung wird beauftragt, die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß Baugesetzbuch durchzuführen.

Einordnung

Es handelt sich um eine Verwaltungsvorlage zum Auslegungsbeschluss für die 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 15 Kurzentrum, die der Rat der Gemeinde Spiekeroog im beschleunigten Verfahren nach Paragraph 13a BauGB beschließen soll. Die aktuelle Phase ist die förmliche Offenlage, der Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 02.03.2023 gefasst und ortsüblich bekannt gemacht.

Hintergrund

Der ursprüngliche Bebauungsplan Kurzentrum wurde 2015 rechtswirksam. Ein erster Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung vom 16.12.2021 wurde aufgehoben, weil er nicht öffentlich gemacht worden war und die Verfahrenswahl nach Paragraph 13a BauGB nicht enthielt. Am 02.03.2023 fasste der Rat einen neuen, korrekten Aufstellungsbeschluss. Das beschleunigte Verfahren nach Paragraph 13a BauGB entfällt von der frühzeitigen Beteiligung und von der Pflicht zu Kompensationsmaßnahmen, schließt jedoch Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht aus. Im Plangebiet befinden sich gesetzlich geschützte Küstendünengehölze, für deren teilweise Beseitigung eine naturschutzrechtliche Ausnahme vorliegt; verbleibende Bestände werden im Plan dauerhaft als Erhaltungsfläche festgesetzt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die geplante Rettungswache verbessert die Notfallversorgung für alle Insulaner:innen und Gäste, da bisher keine gesetzlich geforderte eigenständige Rettungswache auf Spiekeroog vorhanden ist. Gleichzeitig entstehen Dauerwohnungen nur für Personen mit Hauptwohnsitz auf Spiekeroog, was dem chronischen Wohnungsmangel auf der Insel entgegenwirkt. Ferienwohnungen sind in diesem Bereich ausdrücklich ausgeschlossen. Im Normalbetrieb sind von der Anlage keine wesentlichen Lärmbelästigungen zu erwarten; im Einsatzfall ist Martinshorn als sozialadäquate Belastung hinzunehmen.

Die wichtigsten Punkte

  • Am Standort neben dem Feuerwehrhaus soll eine Rettungswache des Landkreises Wittmund errichtet werden
  • Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird um ein Flurstück nach Norden auf rund 2,85 Hektar erweitert
  • Die bisherige Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr wird in ein Sonstiges Sondergebiet Feuerwehr/Rettungsdienst/Wohnungen umgewandelt, damit auch Nicht-Feuerwehrangehoerige dort dauerhaft wohnen duerfen
  • Die Höhenfestsetzungen im Sondergebiet Konzentrationszone Kurwesen werden auf Basis aktueller Vermessungsdaten korrigiert
  • Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung nach Paragraphen 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzufuehren

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/118/2023
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
4 Dokumente
Im Radar seit
24. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (4)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog30. November 2023, 21:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog21. Dezember 2023, 21:00 UhrEntscheidungeinstimmig

Verwandte Vorlagen

Hohe Inselrelevanz
B-Plan 15 - Kurzentrum: 2. Änderung und 1. Ergänzung
01/024/2024Sitzungsvorlage

Der Gemeinderat soll den Bebauungsplan Nr. 15 ‚Kurzentrum' in seiner 2. Änderung und 1. Ergänzung als Satzung beschließen. Die Planänderung schafft die baurechtliche Grundlage für eine neue Rettungswache neben dem Feuerwehrhaus sowie für zusätzlichen Dauerwohnraum. Außerdem werden fehlerhafte Höhenfestsetzungen des ursprünglichen Plans korrigiert. Während der Offenlage gingen nur Stellungnahmen von Behörden ein, die keine Planänderung erfordern.

Hohe Inselrelevanz
Beratung und Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplan 15 "Kurzentrum"
01/174/2021Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog will den Bebauungsplan 15 Kurzentrum zum zweiten Mal ändern, um Baurecht für eine neue Rettungswache mit zugehörigem Wohnraum zu schaffen. Dazu sollen die Flächen für den Gemeinbedarf im Plangebiet erweitert und ihre Zweckbestimmung um weitere öffentliche Bedarfe ergänzt werden. Der Rat soll den Aufstellungsbeschluss fassen und die Verwaltung mit der Ausschreibung der Planungsleistung beauftragen.

Beschl. über die förml. Öffentlichkeitsbeteil. gem. §3 (2) BauGB und die Beteil. der Träger öffentl. Belange gem. §4 (2) BauGB im B-Planverfahren „Kurzentrum“ im beschleunigten Verf. gem. §13a BauGB ohne Durchf. einer Umweltprüf. gem. §2 (4) BauGB
01/045/2015Sitzungsvorlage

Der Rat soll den Bebauungsplanentwurf Kurzentrum billigen und die formale öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschließen. Das rund 2,8 Hektar große Plangebiet umfasst die Bereiche beidseitig der Wege Noorderpad und Noordertün mit Hallenbad, Sporthalle, Kurmittelhaus und Feuerwehrhaus. Ziel ist es, die touristischen und kurorientierten Nutzungen planungsrechtlich abzusichern und kleinflächig zu erweitern. In der frühzeitigen Beteiligung ging eine Stellungnahme ein, die eine GRZ von 0,8 und mögliche Konkurrenz für den historischen Ortskern kritisierte; die Verwaltung schlägt vor, diese Einwände zurückzuweisen.

Flächennutzungsplan | Berichtigung aufgrund der 2. Änderung und 1. Ergänzung zum B-Plan 15 - Kurzentrum
01/053/2024Sitzungsvorlage

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Spiekeroog wird nachträglich berichtigt, um ihn an den bereits beschlossenen Bebauungsplan Nr. 15 Kurzentrum anzupassen. Hintergrund ist der Bau einer neuen Rettungswache neben dem Feuerwehrhaus, für den der B-Plan zuvor geändert werden musste. Der Flächennutzungsplan weist das betroffene Areal nun als Sonderbaufläche Feuerwehr/Rettungsdienst/Wohnungen aus. Kein Beschluss ist notwendig; die Vorlage dient der Kenntnisnahme.

B-Plan 15 - Kurzentrum: 2. Änderung und 1. … — Spiekeroog-Radar