B-Plan 15 - Kurzentrum: 2. Änderung und 1. Ergänzung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 21. Dezember 2023
Beschlossen — einstimmig
am 21. Dezember 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog wird beauftragt, für die Bauleitplanung die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat den Auslegungsbeschluss für die 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplans "Kurzentrum" gefasst. Die Änderung betrifft eine Fläche von rund 2,85 ha im nördlichen Randbereich des Inseldorfes. Ursprünglich wurde die Planung aufgrund des Baus einer Rettungswache und der Schaffung von Wohnraum sowie der Korrektur der Höhenfestsetzung für bauliche Anlagen im ursprünglichen Bebauungsplan angestoßen. Der Geltungsbereich wurde erweitert, und die Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr wird überplant, um das Wohnen im Feuerwehrhaus für Nicht-Feuerwehrangehörige zu ermöglichen. Ebenso wird eine mögliche Wohnbebauung nördlich der Rettungswache berücksichtigt. Die Durchführung erfolgt gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung, wodurch ein beschleunigtes Verfahren möglich ist. Es findet eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange statt, wobei die frühzeitige Beteiligung entfällt. Die Planung berücksichtigt den Schutz gesetzlich geschützter Biotope, insbesondere Küstendünengehölze, durch Erhaltungsmaßnahmen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchführt.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 15 'Kurzentrum' zum zweiten Mal zu ändern und erstmals zu ergänzen. Damit soll der geltende Planungsrahmen für das Kurzentrums-Gebiet angepasst werden. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist ohne Vorlage nicht bekannt.
Einordnung
Es handelt sich um eine Bauleitplanvorlage der Gemeinde Spiekeroog zur 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 15 'Kurzentrum'. Die aktuelle Verfahrensphase — Aufstellungsbeschluss, Auslegung oder Satzungsbeschluss — ist ohne PDF-Vorlage nicht erkennbar.
Hintergrund
Der Bebauungsplan Nr. 15 regelt die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für das Kurzentrums-Gebiet auf Spiekeroog. Es handelt sich offenbar um das zweite Änderungsverfahren dieses Plans, was auf eine längere Planungsgeschichte hindeutet. Welche Vorgängerbeschlüsse oder Konzepte diesem Verfahren zugrunde liegen, ist ohne die Vorlage nicht feststellbar. Nur der Titel lag vor, weitergehende Inhalte sind daher nicht gesichert ableitbar.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Kurszentrum ist ein zentraler Bereich auf Spiekeroog, der für Kurgäste und Insulaner:innen gleichermaßen relevant ist. Änderungen am Bebauungsplan können Nutzungen, Bebauung oder Erschließung in diesem Bereich betreffen. Da nur der Titel vorlag, lassen sich konkrete Auswirkungen auf den Inselalltag derzeit nicht benennen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Bebauungsplan Nr. 15 'Kurzentrum' soll zum zweiten Mal geändert werden
- Gleichzeitig ist eine erste Ergänzung des Plans vorgesehen
- Die Vorlage trägt die Bezeichnung 01/118/2023 und stammt aus dem Jahr 2023
- Inhaltliche Details sind mangels PDF-Anlage nicht bekannt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/118/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 4 Dokumente
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (4)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog startet das Planverfahren für die 2. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 15 „Kurzentrum
Der Gemeinderat berät vorab über den Bebauungsplan Nr. 15 mit dem Plangebiet Kurzentrum. Ziel der Vorberatung ist es, den weiteren Planungsweg abzustimmen, bevor ein formeller Beschluss gefasst wird. Ein konkreter Beschlussinhalt liegt mangels Vorlagentext nicht vor.
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