Bau Abstellschuppen
Stand der Beratung
Zur Kenntnis genommen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 8. November 2018
Zur Kenntnis genommen
am 08. November 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertZwei Metallcontainer auf einer öffentlichen Grünfläche (Parkanlage) sollen durch einen hölzernen Abstellschuppen ersetzt werden. Der Schuppen dient der Lagerung von Biertischen, Bänken und Aufstellern. Mit einem Rauminhalt von 23,6 m³ gilt er nach niedersächsischem Baurecht als genehmigungsfreie Maßnahme. Die Vorlage wird rein informativ eingebracht — es ist kein Beschluss erforderlich.
Einordnung
Informationsvorlage der Verwaltung, eingebracht auf Wunsch des Bauherrn. Da das Vorhaben genehmigungsfrei ist, ist kein Beschluss nötig; der Rat wird lediglich zur Kenntnis informiert.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A, ausgewiesen als öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage. Zusätzlich gilt die Baugestaltungssatzung II, die Dachformen vorschreibt — für freistehende Nebengebäude gilt diese Dachpflicht jedoch nicht. Nach der Niedersächsischen Bauordnung sind Gebäude bis 40 m³ ohne Aufenthaltsräume verfahrensfrei.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die bisherigen Metallcontainer sollen optisch durch einen einheitlicheren Schuppen ersetzt werden. Das betrifft vor allem das Erscheinungsbild der Parkanlage für alle Insulaner:innen und Gäste. Unmittelbare Auswirkungen auf Gebühren oder Alltagswege entstehen nicht.
Die wichtigsten Punkte
- Zwei Metallcontainer zur Lagerung von Biertischen und Bänken werden durch einen Abstellschuppen ersetzt
- Der Schuppen hat einen Brutto-Rauminhalt von 23,6 m³ und ist damit nach NBauO genehmigungsfrei
- Das Grundstück liegt in einer öffentlichen Grünfläche (Parkanlage) im Bebauungsplan Dorf-Teil A
- Grenzabstände und Abstandsregeln werden eingehalten
- Die Vorlage wird rein informativ eingebracht; ein Beschluss ist nicht vorgesehen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/106/2018
- Typ
- ℹ️ Informationsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄InformationsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8199 kB
Beratungsfolge
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