Verlängerung Vorbescheid „Abriss u. Neubau vom 15.05.2020“ | 60.1-00678-23-1
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 29. Juni 2023
Beschlossen — einstimmig
am 29. Juni 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB für die Verlängerung des Vorbescheides wird abgelehnt. Sollte der Landkreis eine erneute Einvernehmensentscheidung der Gemeinde für entbehrlich halten, gilt der Beschluss einschließlich seiner sich aus der Beschlussvorlage ergebenden Begründung als negative Stellungnahme. Es geht darum, dass die Gültigkeit eines in der Vergangenheit erteilten Vorbescheides abläuft und dieser nun verlängert werden soll. Das Einvernehmen sollte nicht erteilt werden, da die Veränderungssperre gilt und man den Ergebnissen des neuen B-Plans nicht vorgreifen möchte.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin bestehender Bauvorbescheid über Abriss und Neubau soll verlängert werden. Der Vorbescheid wurde ursprünglich am 15.05.2020 erteilt. Der Rat soll einer Verlängerung zustimmen.
Einordnung
Sitzungsvorlage der Verwaltung zur Entscheidung über die Verlängerung eines Bauvorbescheids (Aktenzeichen 60.1-00678-23-1). Ein Bauvorbescheid ist eine verbindliche Vorabklärung der Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens, bevor ein vollständiger Bauantrag gestellt wird.
Hintergrund
Der ursprüngliche Bauvorbescheid für Abriss und Neubau wurde am 15.05.2020 erteilt. Solche Vorbescheide haben in der Regel eine begrenzte Geltungsdauer und müssen vor Ablauf verlängert werden, wenn das Vorhaben noch nicht umgesetzt wurde. Ohne eine Verlängerung würde der Vorbescheid verfallen, und das Bauvorhaben müsste neu beantragt werden. Nähere Angaben zum Standort und zur Art des Vorhabens lagen mangels PDF nicht vor.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Je nach Lage und Art des Vorhabens kann die Entscheidung Nachbar:innen oder die nähere Umgebung betreffen. Da kein PDF vorlag, lassen sich konkrete Auswirkungen auf Insulaner:innen nicht benennen. Wer das Vorhaben kennt, findet in der Originalvorlage weitere Details.
Die wichtigsten Punkte
- Ein Bauvorbescheid für Abriss und Neubau vom 15.05.2020 soll verlängert werden
- Der Vorbescheid trägt das Aktenzeichen 60.1-00678-23-1
- Standort und genaue Art des Vorhabens gehen aus dem Titel nicht hervor
- Ohne Verlängerung würde der Vorbescheid seine Gültigkeit verlieren
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/059/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen zu einem Bauantrag erteilen, der die Dachaufstockung eines bestehenden Wohn- und Geschäftshauses sowie den Neubau eines Mitarbeiter-Wohnhauses auf Spiekeroog vorsieht. Das Vorhaben liegt im Bereich einer Veränderungssperre, für die eine Ausnahme nach § 14 BauGB beantragt wird. Der Bauausschuss stellte fest, dass der Bauantrag von den zuvor positiv beschiedenen Bauvoranfragen abweicht. Der aktuelle Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen erteilen, sofern der Bauantrag inhaltlich den genehmigten Bauvorbescheiden entspricht.
Der Bauausschuss berät den aktuellen Architektenentwurf für das geplante Bauprojekt „Sanders Quartier
Ein privater Antragsteller möchte zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 7 Dauerwohnungen im Bereich des Bebauungsplans „Kurzentrum
Ein Eigentümer will zwei im Bau befindliche Dauerwohnungen nachträglich in Ferienwohnungen umwidmen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen: Eine Nutzungsänderung widerspricht der Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog und den Festsetzungen des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Der Rat soll dem Antrag nicht zustimmen.