Verlängerung Vorbescheid „Abriss u. Neubau vom 15.05.2020“ | 60.1-00678-23-1
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Vorlage betrifft die Verlängerung eines Bauvorbescheids, der ursprünglich am 15. Mai 2020 für den Abriss und Neubau eines Gebäudes erteilt wurde. Der Rat soll über die Verlängerung dieses Vorbescheids entscheiden. Nähere Angaben zum Standort oder zum geplanten Bauvorhaben liegen aus dem Titel allein nicht hervor.
Einordnung
Es handelt sich um eine Verwaltungsvorlage zur Entscheidung über die Verlängerung eines bestehenden Bauvorbescheids (Aktenzeichen 60.1-00678-23-1). Der genaue Standort des Vorhabens geht aus dem Titel nicht hervor.
Hintergrund
Ein Bauvorbescheid klärt vorab, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, ohne bereits eine vollständige Baugenehmigung zu erteilen. Der hier betroffene Vorbescheid wurde ursprünglich am 15. Mai 2020 für den Abriss und Neubau eines Gebäudes ausgestellt. Vorbescheide haben in der Regel eine begrenzte Gültigkeitsdauer und können auf Antrag verlängert werden. Da nur der Titel vorlag, sind weitere Hintergründe zum Vorhaben nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Ohne PDF-Unterlagen lässt sich nicht beurteilen, welches konkrete Grundstück oder welche Nutzung betroffen ist. Je nach Lage und Art des Neubaus könnten Nachbar:innen oder die nähere Umgebung betroffen sein. Eine unmittelbare Auswirkung auf die gesamte Inselgemeinschaft ist derzeit nicht einschätzbar.
Die wichtigsten Punkte
- Ein Bauvorbescheid von 2020 für Abriss und Neubau soll verlängert werden
- Der Rat entscheidet über die Zustimmung zur Verlängerung
- Standort und Art des Bauvorhabens gehen aus dem Titel allein nicht hervor
- Weitere inhaltliche Details lagen mangels PDF nicht vor
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/059/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
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